Beigefügtes oder enthaltenes Werk | Verordnung
Publication. Es haben Ihro Kayserlichen Majestät Allergnädigst geruhet, ausser denen auf dem Etat verordneten Revisoribus ordinariis, annoch Vier Revisores, in der Absicht zu bestellen; daß durch selbige die sämmtliche Grenzen der Crons-Güther untersucht und reguliret werden sollen ...
- VD 18
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90951204
- Umfang
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2 ungezählte Blätter, 4°
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Es hat das Kayserl. General-Gouvernement mit Mißfallen aus der Vorstellung E.E. Ritterschaft entnehmen müssen; daß einige Güter, worunter das Gut Sellgoffsky namentlich angezeiget wird, sich nicht entsehen: statts tüchtiger und zu dem Postirungs-Gebrauch tauglicher Leute, Krüppel oder sonst ganz unbrauchbare Leute zu stellen ...
- Reihe
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VD18 digital
- Urheber
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Lifljandskaja Gubernija
- Beteiligte Personen und Organisationen
- Erschienen
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[Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1780
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Letzte Aktualisierung
-
22.04.2025, 14:12 MESZ
Datenpartner
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Beigefügtes oder enthaltenes Werk
Beteiligte
- Lifljandskaja Gubernija
- Browne, George
Entstanden
- [Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] , 1780
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Publication. Demnach beym Kayserl. General-Gouvernement E. E. Rath zu Dörpt angesuchet; daß publiciret werden möchte: wasmassen es die Nothwendigkeit erheische; daß eine Revision über die Begräbnisse, Chöre und Bäncke der dortigen St. Johannis-Kirche gehalten werde, um dadurch sowohl die Einkünfte besagter Kirche auf einen sichern und ordentlichen Fuß zu setzen, als auch im Stande zu seyn, die dieser Kirche bisher entzogene Recognitions-Gelder einfordern zu können, und ein richtiges Inventarium zu legen ...

Publication. Demnach beym Kaiserl. General-Gouvernement zur Beschwerde vorgebracht worden, daß unerachtet der unterm 16. Augusti 1762. im Lande ergangenen Publication, mittelst welcher die Herren Possessores derer publiquen und privaten Güter moniret worden, die nach denen vorigen Verfügungen erbauete Officier-Quartier-Häuser in volkommenen brauchbaren Stand setzen, und auf denen Gütern wo keine Quartier-Häuser befindlich, dergleichen aufbauen zu lassen, dennoch auf verschiedenen Gütern, theils gar keine Quartier-Häuser erbauet ...

Publication. Demnach von der auf Ihro Kayserl. Majestät speciellen Befehl, angeordneten Commission wegen Ankauf- und Podraedirung des Brandweins, für das künftige 1769. und darauf folgende 1770ste Jahr, abermals Lieferungen von Brandwein, entweder nach St. Petersburg oder Nowogorod, anverlanget werden ...
![Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Es haben Ihro Kayserl. Majestät allergnädigst geruhet, nachstehende allerhöchste Verordnung, die Equipage und das Fahren in denen Städten auch die Livree betreffend, desgleichen von welcher Art die Kutschen, Schlitten, Chaisen, Rospusken und Korbwagen seyn sollen, derer sich die Kaufleute, Bürgere und übrige angesessene Personen, auch Iswoschicken künftig bedienen sollen ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/1deed493-1ec6-4f59-bebc-09e23ef3079f/full/!306,450/0/default.jpg)
Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Es haben Ihro Kayserl. Majestät allergnädigst geruhet, nachstehende allerhöchste Verordnung, die Equipage und das Fahren in denen Städten auch die Livree betreffend, desgleichen von welcher Art die Kutschen, Schlitten, Chaisen, Rospusken und Korbwagen seyn sollen, derer sich die Kaufleute, Bürgere und übrige angesessene Personen, auch Iswoschicken künftig bedienen sollen ...

Auf Befehl Ihro Kayserlichen Majestät, Catharina Alexiewna Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen. etc. etc. etc. Da nunmehro die Zeit herannahet, in welcher die Güther, in der Kayserlichen Oeconomie liquidiren müssen; Als wird zur Beobachtung der Ordnung, und zur Beschleunigung der Liquidation, vom Kayserlichen General-Gouvernement, denen Güthern eines jeden Kirchspiels, hierdurch die Obrigkeitliche Anweisung gegeben: daß sie in dem, ihnen hiebey angezeigten Termino, sich unausbleiblich bey denen Kayserlichen Oeconomien zur Liquidation einfinden sollen ...

Publication. Auf Requisition der hiesigen Proviants-Verwaltung, wird denenjenigen Gütern, welche ihr Getreide in die Rigischen Magazine zu führen repartiret worden, oder künftighin noch dahin repartiert werden möchten; hiedurch bekannt gemacht, daß sie ihr repartirtes Quantum Getreide, in Mehl abliefern mögen: als welches gedachten Gütern hiemittelst zur Nachricht bekannt gemacht wird : Riga-Schloss den 24sten December 1771.

Publication. Das Kayserl. General-Gouvernement hat mißfälligst erfahren müßen; daß in den kleinen Städten, auf den Gütern, und in den Krügen, Rußische Läuflinge und Erbbauren geheget, und zu Grabenziehen, auch als Plotnicken, und zu andern Arbeiten angenommen und gebrauchet werden: gleichdann dergleichen Leute ohnlängst in solcher Anzahl entdecket worden; daß auf einmal 24. derselben unter Wache genommen und an die Behörden gesandt worden ...
![Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Demnach verschiedene Herren Officiers, auch andere Personen, sowohl in St. Petersburg als hier, Suppliquen um Conferirung einer Arrende eingegeben; und dann mittelst wiederholten Ukasen, dem hiesigen Kayserl. General-Gouvernement aufgetragen worden, zu beprüfen: wieweit die Supplicanten nach denen Arrende-Reguln zur Arrende zu admittiren? ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/de375080-5638-423f-8a9c-653cbed5434a/full/!306,450/0/default.jpg)
Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Demnach verschiedene Herren Officiers, auch andere Personen, sowohl in St. Petersburg als hier, Suppliquen um Conferirung einer Arrende eingegeben; und dann mittelst wiederholten Ukasen, dem hiesigen Kayserl. General-Gouvernement aufgetragen worden, zu beprüfen: wieweit die Supplicanten nach denen Arrende-Reguln zur Arrende zu admittiren? ...

Publication. Ein ehemaliger Priester des Capuciner-Ordens, genannt Felix, der sich einige Zeit in Ehstland aufgehalten, hat ein falsches Päbstliches Breve verfertiget, und sich den Namen eines Barons Percepitzky beygelegt; Wie nun dieser Mensch, wegen sothanen Falsi, wodurch er zugleich das Publicum hintergangen, gesetzmäßige Strafe verdienet ...
