Beigefügtes oder enthaltenes Werk | Verordnung

Publication. Demnach E. Erl. Reichs-Cammer-Collegii-Contoir mittelst Ukase vom 14ten dieses Monats, anhero verfüget; daß, da dasselbe mit vieler Befremdung entnehmen müssen; daß einige Besitzer von Mannlehns-Gütern, obwohln ihnen wissend sey; daß voritzt, wegen dieser Güter, denen Gesetzen gemäß, Untersuchung gehalten und tractired werde, ohne auf die obhandene Gesetze Rücksicht zu nehmen, und ohne darüber die Allerhöchste Bewilligung einzuholen, einige von sothanen Gütern verkaufet haben, durch dieses ganze Herzogthum publicieret werden solle; daß von nun an, Niemand sich unterfangen solle, vor erfolgter Allerhöchsten Resolution, wegen der Mannlehns-Güter, weder von diesen Gütern zu verkaufen, nocht zu verpfänden, bey unausbleiblicher Strafe ...

Publication. Demnach E. Erl. Reichs-Cammer-Collegii-Contoir mittelst Ukase vom 14ten dieses Monats, anhero verfüget; daß, da dasselbe mit vieler Befremdung entnehmen müssen; daß einige Besitzer von Mannlehns-Gütern, obwohln ihnen wissend sey; daß voritzt, wegen dieser Güter, denen Gesetzen gemäß, Untersuchung gehalten und tractired werde, ohne auf die obhandene Gesetze Rücksicht zu nehmen, und ohne darüber die Allerhöchste Bewilligung einzuholen, einige von sothanen Gütern verkaufet haben, durch dieses ganze Herzogthum publicieret werden solle; daß von nun an, Niemand sich unterfangen solle, vor erfolgter Allerhöchsten Resolution, wegen der Mannlehns-Güter, weder von diesen Gütern zu verkaufen, nocht zu verpfänden, bey unausbleiblicher Strafe ...

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Public Domain Mark 1.0 Universell

VD 18
90953673
Umfang
4 ungezählte Seiten, 4°
Sprache
Deutsch, Deutsch

Erschienen in
Auf Befehl Ihro Kayserl. Majestät Catharina Alexiewna, Kayserin und Selbstherrscherin aller Reussen [et]c. [et]c. [et]c. Demnach seit einiger Zeit, die Kayserl. Regimenter, Cavallerie und Infanterie, welche in Liefland die beständige Quartiere haben, aus dieser Provinz ausgerückt gewesen; und es sich wohl zugetragen haben mag, daß in dieser Zeit, da die Quartiere leer gewesen, aus Mangel der Nachsicht, selbige schadhaft geworden, oder gar verfallen seyn: und dann obgedachte Regimenter, diese Quartiere, nach nunmehro, Gott Lob! glücklich geschlossenen, glorreichen Frieden, im bevorstehenden Herbst beziehen dürften ...
Reihe
VD18 digital
VD18 digital

Urheber
Lifljandskaja Gubernija
Beteiligte Personen und Organisationen
Erschienen
[Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] ; [Verlag nicht ermittelbar] , 1777

Förderung
Deutsche Forschungsgemeinschaft
PURL
Letzte Aktualisierung
22.04.2025, 14:04 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
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Objekttyp

  • Verordnung ; Verordnung ; Beigefügtes oder enthaltenes Werk

Beteiligte

Entstanden

  • [Riga] : [Verlag nicht ermittelbar] ; [Verlag nicht ermittelbar] , 1777

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