Bestand

Domänenkanzlei: Rentamt Bronnbach (Bestand)

Vorbemerkung: Die vorläufige Verzeichnung der einzelnen Teile des Bestands "Domänenkanzlei" der Abteilung Fürstlich Löwenstein-Wertheim Rosenberg'sches Archiv des Staatsarchivs Wertheim wurde notwendig, weil mehrere Hefte der alten Repertorien dieses Bestands fehlten (und zum Teil trotz einiger Funde im Herbst 1979 noch heute fehlen). Die Vorbemerkung zum Repertorium "Domänenkanzlei: Rentamt Bronnbach" ist außergewöhnlich ausführlich, berücksichtigt man, daß es sich um eine vorläufige Verzeichnung von Akten des 19. Jahrhunderts handelt. Dies hatte zwei Gründe: Über die Verwaltungsstruktur der löwenstein-wertheim-rosenbergschen Zentralverwaltung und ihrer Unterbehörden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war bisher kaum etwas bekannt. Auch die Registraturschichten und das Signatursystem des Bestandes Domänenkanzlei waren terra incognita. Umfangreiche Nachforschungen auf beiden Gebieten schienen umso mehr gerechtfertigt, als die Erkenntnisse auf beiden Gebieten für den Gesamtbestand und nicht nur für den Bestandsteil "Rentamt Bronnbach" relevant sind. Diese Erkenntnisse wurden, so unsicher sie in einzelnen Punkten auch sind, festgeschrieben, um einen Ansatzpunkt für spätere Revisionen zu gewinnen.

A Behördengeschichte: 1) Die Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergsche Zentralverwaltung Die löwenstein-wertheim-rochefortsche Zentralverwaltung für die Reichslande entsprach in ihrem Aufbau den Verwaltungen anderer mindermächtiger Reichsstände: Der Fürst regierte "aus dem Kabinett", das weniger die Aufgaben einer obersten Landesbehörde als die einer fürstlichen Kanzlei wahrzunehmen hatte. Ihm unmittelbar unterstellt waren zwei "obere Landesbehörden", Regierung und Hofkammer. Sie waren in ihren jeweiligen Verwaltungsbereichen den Ämtern, Rezepturen und Forstämtern übergeordnet. Daneben gab es mehrere Kommissioen, denen Sonderaufgaben zugewiesen waren. Die Regierung nahm sowohl die Aufgaben eines Konsistoriums als auch die Rechtsprechung in der zweiten Instanz wahr. Der Besitzanfall 1802/03 gab sofort Anlaß zu einer Reorganisation der fürstlichen Behörden. Der Versuch, die "Regierung aus dem Kabinett" durch die Wiederbelebung 1789 eingerichteten Geheimen Konferenz zu ergänzen oder gar zu ersetzen, scheiterte. Im Dezember 1802 wurde zu Nürnberg für die böhmischen und die Reichslande ein Oberforstamt errichtet. Es war von Anfang an durch ständige Kompetenzstreitigkeiten mit Regierung und Hofkammer in der Wahrnehmung seiner Aufgaben beeinträchtigt. Nach dem Tode des Oberforstmeisters Glaser am 1.7.1806 fielen die Aufgaben dieser dritten Landesoberbehörde wieder den beiden anderen Landeskollegien zu. Diese waren Ende Dezember 1802 von Kleinheubach nach Wertheim zurückverlegt worden Gleichzeitig wurde die Verbindung zwischen Regierung und Hofkammer, die in der Oberaufsicht des Regierungspräsidenten auch über die Hofkammer bestanden hatte, durch die Ernennung eines eigenen Hofkammerpräsidenten aufgehoben. Aufgrund der Rheinbundakte vom 12.7.1806 fielen, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Lande der Mindermächtigen den Rheinbundstaaten zu. Die Besitzungen der Fürsten zu Löwenstein-Wertheim im Reich wurden unter Baden (Gebiete am linken Mainufer), den Fürstprimas (Gebiete am rechten Mainufer), Hessen-Darmstadt (Herrschaften Heubach, Breuberg und Habitzheim) und Württemberg (Grafschaft Löwenstein, Herrschaft Limpurg-Gaildorf) aufgeteilt. Die durch einen französischen Übergabekommissar vollzogene Besitzübergabe der linksmainischen Gebiete an Baden erfolgte am 20.9.1806 in Wertheim. Den Mediatisierten verblieben freilich aufgrund von Art. 27 der Rheinbundakte ihre Herrschafts- und Feudalrechte, soweit sie nicht wesentliche Bestandteile der Souveränität waren. Im 3. Badischen Konstitutionsedikt vom 22.7.1807 wurde deshalb gefordert, die Mediatisierten hätten ihre hoheitlichen Aufgaben einer Justizkanzlei, ihre Finanz- und Güterverwaltung dagegen einer Domanialkanzlei zu übertragen. Fürst Constantin zu Löwenstein-Wertheim kam diesem Gebot nach, indem er am 4.12.1807 - zuerst provisorisch - die Errichtung einer Justizkanzlei aus den bisherigen Regierungsräten und einer Domanialkanzlei aus den bisherigen Kammerräten anordnete. Am 19.7.1808 forderte Baden die Zusammenlegung der fürstlichen und gräflichen Justizkanzlei zu einer Gemeinschaftlichen Justizkanzlei Wertheim. Diese Behörde, die für die privativen fürstlichen und gräflichen Ämter im Badischen, für das Stadtamt Wertheim und den badischen Teil des Landamts Wertheim zuständig war, nahm Ende 1809 ihre Arbeit auf. Das badische Organisationsedikt vom 26.11.1809 hatte freilich die Zuständigkeit der Justizkanzleien auf die Justizsachen beschränkt. So wurde die Errichtung einer weiteren Behörde für die Polizei- und die fürstlichen Haus- und Familiensachen erforderlich. Auf Vorschlag der Justizkanzlei gliederte man die fürstliche Domanialkanzlei in zwei Sektionen: der 1. Sektion mit Sitz in Wertheim wurden die Polizei- und die fürstlichen Haus- und Familiensachen, der 2. Sektion mit Sitz in Kleinheubach die Kameral-, Forst- und Hofökonomiesachen übertragen. Das Organisationsedikt dieser neuen Behörde wurde vom Fürsten am 17.12.1810 unterzeichnet. Durch Verordnung vom 14.5.1813 hob Baden die s tandes- und grundherrlichen Hoheits- und Justizverwaltung und damit die Justizkanzleien auf. Kriminal-, Zivil-, Rechts-, Kirchen-, gemeine Polizei- und Regierungssachen gingen zum 1.6.1813 an den Staat über. Von dem im Edikt vom 23.4.1818 den Mediatisierten zugestandenen Recht zur Wiedereinrichtung ihrer Justizkanzleien konnte das Haus Löwenstein-Wertheim keinen Gebrauch machen, da - wohl mit Absicht - sowohl die sachlichen als auch die finanziellen Voraussetzungen für diesen Schritt sehr hoch angesetzt waren. - Der Zeitpunkt der Zusammenlegung der beiden Sektionen der Domänenkanzlei ist bisher nicht bekannt. Nach dem Beginn des Jahres 1821 nur noch ein gemeinsames Journal geführt wurde, verschwanden im Lauf des Jahres 1840 auch die Zuschreibungen an die Sektionen (z.B. "1.S.") aus den Akten. 2) Die Fürstlichen Mittel- und Unterbehörden im Amt Bronnbach und im Kammeramt Würzburg Untere Verwaltungsbehörde war in der alten Grafschaft Wertheim das Amt. Als Justizamt war es zugleich 1. Instanz für die Rechtsprechung. Diese Verwaltungseinteilung wurde auch auf die 1802/03 angefallenen "Entschädigungslande" angewandt. Das Gebiet des um 1151 gegründeten Zisterzienserklosters Bronnbach war in die beiden Klosterämter Bronnbach und Würzburg eingeteilt gewesen, wobei das Amt Bronnbach vom Kloster aus, das Amt Würzburg vom Bronnbacher Hof in Würzburg aus verwaltet wurde. Das Amt Würzburg fiel 1802 größtenteils an Kurbayern, das es im Frieden von Preßburg am 26.12.1805 an den Großherzog Erzherzog von Würzburg abtrat. Zur Verwaltung seiner Besitzungen und Einkünfte in diesem Amt errichtete Löwenstein-Wertheim-Rochefort das Kammeramt Würzburg, das 1807 in ein Rentamt umgewandelt wurde. Nach dessen Auflösung bestand noch eine löwenstein-wertheimsche Rezeptur in Würzburg. Ihrem Verwalter wurde im September 1811 gekündigt, nachdem der Abschluß des schließlich am 29.12.1811 unterzeichneten Purifikationsvertrags zwischen dem Erzherzog Großherzog und dem Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rosenberg abzusehen war. Die verbleibenden Verwaltungsaufgaben im ehemaligen Klosteramt Würzburg nahm von da an das Rentamt Bronnbach wahr. Das ehemalige Klosteramt Bronnbach mit dem später badischen Teil des Amts Würzburg fiel aufgrund des Rastatter Kongresses und des Friedens von Lunéville an den Fürsten zu Löwenstein-Wertheim-Rochefort, der am 21.10.1802 davon Besitz ergreifen ließ. Die Zivilbesitzergreifung folgte am 26.11.1802. Schon vorher kam es allerdings zu Auseinandersetzungen mit Leiningen, das versuchte, die Nordgrenze seines Fürstentums bis zur Tauber vorzuschieben. Mit der Besitzergreifung wurde das ehemalige Klosteramt in das "Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Amt Bronnbach" umgewandelt. Ein Jahr später wurde die 1674 für Reicholzheim und Dörlesberg geschaffene Zentverwaltung Reicholzheim durch Erlaß vom 10.10.1803 mit dem Jurisdiktionalamt Bronnbach vereinigt. Die Kammeralverwaltung des ehemaligen Klosteramts bestand anfangs als "Hochfürstlich Löwensteinische Verwaltung" mit Sitz in Reicholzheim, seit dem Frühjahr 1803 als "Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Rentey". Im Sommer desselben Jahres wurde sie nach Bronnbach verlegt. Die Forstverwaltung schließlich wurde dem "Fürstlichen Forstamt Wertheim" unterstellt, welches für die Bronnbacher Waldungen das mit einem Revierjäger besetzte Forstrevier Bronnbach errichtete. Die Mediatisierung änderte an dieser Verwaltungsgliederung zunächst nichts. Am 10.12.1807 wurde das "Fürstlich Löwenstein-Wertheimische Amt Bronnbach zusammen mit dem gemeinschaftlichen löwenstein-wertheimischen Stadtamt und Landamt Wertheim, dem gräflich löwenstein-wertheimischen Amt Freudenberg, dem badischen Teil des fürstlich löwenstein-wertheimischen Amts Rothenfels (dem späteren Amt Steinfeld), dem fürstlich salmschen Amt Grünsfeld, dem fürstlich leiningischen Amt Tauberbischofsheim und einigen Orten und Gehöften der Landvogtei Wertheim unterstellt. Die Verwaltungsneugliederung vom November 1809 ordnete es dem Main- und Tauber-Kreis zu. Die Aufhebung der Justizkanzleien durch Verordnung vom 14.5.1813 und die Neuordnung der Justizverwaltung durch Edikt vom 24.7.1813 bedeutete das Ende des Amts und Justizamts Bronnbach. Nachdem man es zuvor noch in "Großherzoglich Badischen Amt (bzw. Justizamt) Bronnbach" umbenannt hatte, wurde es, zusammen mit dem badischen Teil des ehemaligen Landamts Wertheim, geteilt: Die Taubertäler Seite bildete mit dem Amt Freudenberg und der Stadt Wertheim das erste Stadt- und Landamt Wertheim, die Mainseite zusammen mit dem Amt Steinfeld das zweite Landamt Wertheim. Das Edikt trat am 23.12.1813 in Kraft. Beide Ämter wurden dann - vermutlich zum 1.12.1819 - zum "Großherzoglich Badischen Stadt- und Landamt Wertheim" vereinigt. Den letzten Schritt bildete die Schaffung des "Amts Wertheim" durch Verordnung vom 13.10.1840. Von diesen Verwaltungsneugliederungen blieben die fürstlichen Domanial- und Forstbesitzungen unberührt. Sie wurden weiterhin durch das fürstliche Rentamt Bronbach und das fürstliche Forstamt Wertheim verwaltet. Um 1820 wurde das fürstliche Forstamt Spessart, das bis dahin seinen Sitz in Hafenlohr hatte, nach Wertheim verlegt. Die beiden "kombinierten" Forstämter wurden nun vom selben Forstmeister geleitet, firmierten aber weiterhin als "Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergisches Forstamt Spessart" bzw. "Wertheim". Dem Forstamt Wertheim unterstellt waren die Bezirksforsteien Reicholzheim und Rosenberg. - Das Rentamt Bronnbach war nach 1802 nicht nur für die Verwaltung der fürstlichen Einkünfte und Ausgaben in seinem Bezirk zuständig, sondern auch für die Bewirtschaftung der ehemaligen Klosterhöfe und der in Bronnbach angesiedelten fürstlichen Betriebe (Bierbrauerei, Branntweinbrennerei mit Ochsenmastung, Wagnerei, Schweizerei). Um die Rentabilität dieser Betriebe zu erhöhen, schuf man für ihre Verwaltung Ende der 20er Jahre des 19. Jh. nach dem Vorbild der 1822 für die böhmischen Besitzungen gegründeten Wirtschaftsinspektion die "Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergische Wirtschaftsinspektion Bronnbach". Sie war zuständig für die Höfe auf der Gemarkung Bronnbach und für die dortigen fürstlichen Betriebe, hatte eine eigene Kassenverwaltung und unterstand direkt der Domänenkanzlei in Wertheim. Seit den 40er Jahren des 19. Jh. läßt sich daneben noch eine Schäfereiinspektion Bronnbach nachweisen. Ihre Zuständigkeit dürfte sich auf alle fürstlichen Besitzungen "im Reich" erstreckt haben. - Für seine Verlust an Kompetenzen auf dem Gebiet der Ökonomieverwaltung wurde das Rentamt Bronnbach reichlich entschädigt: 1840 übernahm es die Verwaltung der fürstlichen Kellerei Wertheim, der Fürstlichen Weinkellerei Wertheim und des löwenstein-wertheim-rosenbergischen Anteils der rückwirkend zum 23.4.1840 aufgelösten gemeinschaftlichen Rentei Wertheim; 1844 wurde ihm das Rentamt Rosenberg eingegliedert und die Verwaltung des löwenstein-wertheim-rosenbergschen Anteils der damals aufgelösten Rezeptur Gerichtstetten übertragen. Insbesondere die Übernahme der gemeinschaftlichen Rentei Wertheim hatte eine erhebliche Vermehrung der Verwaltungsaufgaben des Rentamts Bronnbach zu Folge, da diese Behörde nicht nur für die Kameralverwaltung in der gesamten ehemaligen Grafschaft Wertheim, sondern auch für das gemeinschaftliche Rentamt Remlingen zuständig gewesen war. - Die Straffung der löwenstein-wertheim-rosenbergschen Verwaltung führte im Lauf des 19. Jahrhunderts zu einer Konzentration auf vier Rentämter: Abstatt, Breuberg, Bronnbach und Rothenfels. Das Rentamt Bronnbach wurde Ende des 19. Jahrhunderts umbenannt: Seit Beginn des Rechnungsjahres 1888/89 lautet seine Bezeichnung auf den Rentamtsrechnungen "Rentamt Wertheim". Die Abtei Bronnbach mit ihren Höfen wurde 1802 den fürstlichen Kammergütern zugeschlagen. Die Mönche erhielten, abgesehen von den Pfarrern auf den ehemals bronnbachischen Pfarreien Reicholzheim, Dörlesberg, Uissigheim, Allersheim und Gaubüttelbrunn, eine Pension. Sie hatten sich zu entscheiden, ob sie diese im Kloster oder außerhalb verzehren wollten. Da Abt Heinrich Göbhardt Ende April 1803 in seine Vaterstadt Bamberg zog, wurde zu Erhaltung der Klosterzucht an seiner Stelle ein Superior ernannt. Der Plan des Fürsten, in Bronnbach ein Priesterseminar mit Gymnasium zu errichten, wurde zum Abschluß eines Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und Baden aufgeschoben, dann jedoch nicht wieder aufgegriffen.

B Bestandsgeschichte: 1) Umfang und Provenienzen Der Bestand "Domänenkanzlei" nimmt unter den Beständen der Abteilung Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenbergsches Archiv insofern eine Sonderstellung ein, als er ein reiner Provenienzbestand ist. Er umfaßt die Akten der fürstlichen Zentralverwaltung aus den Jahren 1802 - 1857. Allderdings haben ältere Abgaben an das Archiv, Kassationen und Abgaben an die Alte und die Neue Registratur erhebliche Lücken gerissen. Umso bedeutsamer ist, daß zwei Registraturschichten durch Repertorien dokumentiert sind. Der Bestand ist in mehrere Gruppen untergliedert (Fürstl. Haus- und Steuersachen, Rent- und Forstämter, Fürstl. Betriebe, Milde Stiftungen), wobei die Rent- und Forstämter eine gleichartige Untergliederung in neun Kapitel aufweisen. Der Bestandsteil "Rentamt Bronnbach" umfaßt insgesamt 580 Faszikel = 4,2 lfd. m. Dabei sind die Kapitel I "Grundeigentum" und II "Lehensvertrag" mit 118 bzw. 137 Faszikeln die weitaus umfangreichsten Kapitel. Kapitel II dürfte die größere historische Bedeutung zukommen, da es die Akten die Ablösung der Feudallasten enthält: Weitere Quellen hierzu finden sich in Kapitel III "Polizeiverwaltung". Ansonsten enthält diese Kapitel in der Hauptsache Personenstandssachen. Die "Kameralverwaltung" ist dokumentiert in Kapitel IV, die interne Rentamtsverwaltung in den Kapiteln VII "Rechnungswesen", VIII "Ämter und Dienstpersonal" und IX "Pensionen und Gnaden". In Kapitel IX finden sich außerdem, ebenso wie in Kapitel V "Geistliche Administrationen", Unterlagen über die ehemaligen Bronnbacher Mönche und IV, die interne Rentamtsverwaltung in den Kapiteln VII "Rechnungswesen", VIII "Ämter und Dienstpersonal" und IX "Pensionen und Gnaden". In Kapitel IX finden sich außerdem, ebenso wie in Kapitel V "Geistliche Administrationen", Unterlagen über die ehemaligen Bronnbacher Mönche und Klosterbediensteten. Zeitlich umfaßt der Bestandsteil die Jahre 1802 -1857 mit wenigen Vorakten bis 1789 und Nachakten bis 1875. Den Schwerpunkt bilden die 40er und 50er Jahre des 19. Jahrhunderts. An Provenienzen finden sich dementsprechend vor allem Akten der Domänenkanzlei Wertheim und ihre Vorgängerbehörden, der Regierung bzw. Justizkanzlei Wertheim und der Hofkammer Kleinheubach. Dabei überwiegen die Kammerprovenienzen (Hofkammer und II. Sektion der Domänenkanzlei) bei weitem. Vorprovenienzen des Klosters Bronnbach sind selten (z.B. Kap. I Nr. 65 b). 2) Registraturstufen und Repertorien Wie bei anderen fürstlichen Zentralverwaltungen und bei den staatlichen Kameralverwaltungen jener Zeit sind auch die Akten der Domänenkanzlei Wertheim dreigliedrig nach Rentämtern, Rubriken ("Capita") und Einzelfällten gegliedert. Die Unterteilung in 9 Kapitel dürfte kurz nach 1820 eingeführt worden sein. Dabei ist festzustellen, daß einzelne Akten aufgespalten und unter höheren Nummern im Repertorium eingeordnet wurden (z.B. Kap. I Nr. 20 ff.). Vermutlich in einer kurzen Übergangszeit vor 1820 war ein System von zehn Kapiteln gebräuchlich (z.B. Kap. IX Fasz. 1 c: "Caput X. Gnaden & Pensionen"). In die Zeit unmittelbar davor (um 1815) sind jene Signaturen zu datieren, die in der linken oberen Ecke des Aktendeckels angebracht sind (z.B. Kap. V Fasz. 66: "Realitäten in Baden Fasc. 51). Davor bestand eine Einteilung nach den alten, wohl schon im 17 Jahrhundert gebräuchlichen "Kameralzweigen", wobei deren genaue Bezeichnung und Anzahl schwankt. Die Akten dieser Registraturstufe sind häufig an dem aus dünnem blauem Papier bestehenden Aktendeckel und an der von anderer Hand eingefügten Aktennummer am Fuß des Aktendeckels zu erkennen. Diese roten Nummern wurden anläßlich der Verzeichnung der Akten im Repertorium StAWt-R Lit. B Nr. 1342 (um 1815) angebracht. Zum Teil fielen sie weg, als die Akten später geheftet wurden (z.B. Kap. III Fasz. 2: im Repertorium "Judensachen Fasz. 1"), zum Teil finden sie sich im Repertorium erst nach einigem Suchen unter einem anderen Kameralzweig (z.B. Kap. I Fasz. 35: "[Hof- und Schäfereisachen Fasz.] 50", im Repertorium als "Mühlensachen Fasz. 10"). Als früheste Stufe aus den Jahren nach 1802 ist eine Einteilung in Kameralzweige und Faszikel festzustellen, wobei die Faszikelnummer links unten angebracht ist, und zwar vom Schreiber des Aktentitels (z.B. Kap. V Fasz. 65: "Kirchensachen Fasc. 2"; dort links oben auch eine Signatur der Registraturstufe um 1815: "Kirchen- und Pfarrsachen Fasc. 31" und, als dritte Signatur, links unten eine "1."). Jene Akten, die aus der sog. Alten Registratur wieder an die laufende Registratur abgegeben wurden, tragen rote AR-Signaturen (z.B. Kap. I Fasz. 47: "A.R.No. 20"). An Repertorien zum Bestandsteil "Rentamt Bronnbach" liegen vor ein um 1815 in einem Zug geschriebenes Repertorium der noch nach Kameralzweigen geordneten Akten (StAWt-R Lit. B Nr. 1342) sowie ein kurz nach 1840 verfaßtes Repertorium nach der Einteilung in neun Kapitel. Das ältere Repertorium weist nur wenige Nachträge auf. Da es mit den Repertorien über die Akten der Renteien Heubach und Wörth einen Band bildet, muß es als Repertorium der Domänenkanzleiregistratur, nicht als Repertorium der Rentamtsregistratur gedient haben. Mehrfach finden sich Vermerke über die Abgabe von Akten in das Archiv in den Jahren 1816 und 1817. Interesse verdienen auch jene Vermerke, die in roter Tinte von jener Hand abgebracht wurden, von der auch die roten Faszikelnummern auf den Akten stammen. Die Akten wurden dann zum Teil umsigniert (die rote Signaturen auf den Akten sind häufig durchgestrichen), in den neugeordneten Bestand übernommen, in das Archiv abgegeben oder kassiert. Für größere Kassationen spricht der Umstand, daß das Repertorium weitaus mehr Akten verzeichnet, als heute im Bestand vorliegen. Überprüft werden müßte allerdings noch, ob nicht weitere Abgaben an das Archiv erfolgten. - Die Einteilung in neun Kapitel hatte Bestand bis zur Einrichtung der Neuen Registratur im Jahr 1857. Die vorliegenden neun Repertorien dürften kurz nach 1840 angelegt worden sein und dann die weiter anfallenden Akten aufgenommen haben. Sie enthalten Verweise auf drei Stellen, an die einzelne Akten abgegeben wurden: auf die (ebenfalls um 1840 angelegte?) Alte Registratur, auf die Neue Registratur und auf das Archiv. Außerdem finden sich Angaben über Umlagerung einzlener Akten zu anderen Nummern, zu anderen Kapiteln, ja sogar zu anderen Rentämtern. Die sog. Alte Registratur wurde noch im 19. Jh. völlig aufelöst. Der größere Teil ihrer Akten gelangte in die Neue Registratur, einzelne Stücke wurden an den ursprünglichen Bestand "Domänenkanzlei" zurückgegeben, weitere wurden kassiert. Die Abgaben wurden im AR-Repertorium in der Art Vermerkt, daß entweder mit Tinte die Nummern der Neuen Registratur oder mit Bleistift die Nummern der Systematischen Repertorien zur Neuen Registratur eingetragen wurden. Die Akten der Neuen Registratur befinden sich z.T. noch in der Registratur der Fürstlichen Domänenkanzlei, zum größeren Teil wurden sie in den Beständen Lit. A - D archiviert; eine Konkordanz NR-Nummern - Archivbestände Lit. A - D liegt vor. Die 1816 - 1817 an das Archiv abgegebenen Akten wurden in den sog. Rosa Repertorien verzeichnet. Dort dürfte sich auch der größere Teil der um die Mitte des 19. Jahrhunderts archivierten Akten befinden. - Nicht zum vorliegenden Bestand, sondern zu Provenienz "Rentamt Bronnbach" gehören zwei auf " 1837" datierte Repertorien (21 x 17 cm) zu Caput I "Grundeigentum" und Caput II "Lehensgefälle" des Rentamts Bronnbach. Leider sind diese beiden Hefte bisher die einzigen ihrer Art. 3) Ordnung und Verzeichnung Der Bestandsteil "Domänenkanzlei: Rentamt Bronnbach" befand sich, verschnürt in Büschel bis zu 40 cm Stärke, bis 1979 im Magazin Ostflügel 1. OG der Hofhaltung. Wann er in das fürstliche Archiv und damit in dieses Magazin kam, ist unbekannt. Er wurde 1979 im Rahmen einer ABM-Maßnahme durch die Angestellte Spieler geordnet und verzeichnet. Dabei wurde zuerst die alte Ordnung nach Kapiteln und Faszikeln wiederhergestellt. Wegen der fehlenden archivischen Ausbildung von Frau Spieler beschränkte sich die Verzeichnung auf die Abschrift des Aktentitels (mit geringfügigen Änderungen oder Angleichungen an heutige Sprachformen), die Überprüfung der Quadrangeln und der Laufzeit sowie die Ermittlung der alten Signaturen. Die Intusvermerke weisen nur auf die in den Akten enthaltenen Urkunden und Karten (-skizzen) hin. Die Arbeit wurde vom Unterfertigten in Stichproben (ca. 30%) überprüft. Erschwert wurde die Verzeichnung dadurch, das nach Abschluß der Schreibarbeit beim Umzug im Sommer 1979 weitere zugehörige Akten aufgefunden wurden, die nachträglich in das Repertorium aufgenommen werden mußten. Es wurde versucht, diese "Nachzügler", die unter den ungeordneten Akten der Abteilung lagen, vollständig zu ermitteln. - Eine endgültige Verzeichnung des Bestandes Domänenkanzlei wird erst möglich sein, wenn alle ungeordneten Akten der Abteilung Fürstlich Löwenstein-Wertheim-Rosenberg'sches Archiv zumindest vorgeordnet sind. Aufgabe dieser Verzeichnung wird es sein, auf dem Papier die auf drei Bestände, den Provenienzbestand Domänenkanzlei und die Pertinenzbestände Rosa Repertorien und Lit. A - D, verteilten Archivalien zusammenzuführen. Bis dahin ist der Benutzer genötigt, jeweils alle drei Bestände einzusehen, wobei ihm die alten Repertorien nur eine bedingte Hilfe sind. (Einen guten Überblick über die Verwaltungsabläufe der Jahre 1802 - 1820 bieten die Protokollserien, insbesondere das Kabinettsprotokoll.) Der Bestandsteil "Rentamt Bronnbach" wurde im März 1980 durch den Archivangestellten Sziele neu verpackt. Er umfaßt nunmehr 4,2 lfd. m in 81 Büscheln mit insgesamt 580 Faszikeln.

C Quellen und Literatur: 1) Quellen StAWt-R Protokolle 1802 - 1820 (in der Regel genügt die Heranziehung des Kabinettsprotokolls) StAWt-R Lit. D Nr. 396 Die Mediatisierung des Fürstlichen Hauses Löwenstein-Wertheim-Rosenberg und die Unterordnung eines Teils seiner Besitzungen unter das Großherzogtum Baden ..., 1806 - 1848 StAWt-R Rep. 1 -102 Sog. Rosa Repertorien (enthalten die an das Archiv abgegebenen Akten, wobei z.T. Vol. I - II einer Nummer bei den Rosa Repertorien, die folgenden Voll. Beim Bestand Domänenkanzlei liegen) StAWt-R Lit. A - D (enthalten die nach Abgabe des Bestands Domänenkanzlei an das Archiv in der Registratur der Fürstl. Domänenkanzlei verbliebenen Akten) 2) Literatur Gall, Lothar: Gründung und politische Entwicklung des Großherzogtums [Baden] bis 1848. In: Badische Geschichte. Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart. Hrsg.: Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg - Stuttgart 1979, S. 11 ff. Gollwitzer, Heinz: Die Standesherren. Die politische und gesellschaftliche Stellung der Mediatisierten 1815 - 1918 - Göttingen ²1964 Hofmann, Hanns Hubert: Unterfranken und Aschaffenburg mit den hennebergischen und hohenlohischen Landen am Ende des Alten Reiches (1792) - München 1956 (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken; Reihe II Heft 1a) Ders.: Franken seit dem Ende des Alten Reiches - München 1955 (= Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken; Reihe II Heft 2) Kienitz, O.: Die Fürstlich Löwenstein-Wertheimischen Territorien und ihre Entwicklung. In: Jahrbuch des Historischen Vereins Alt-Wertheim 1919, S. 33 ff. Redecker, Ulrike und Schöntag, Wilfried: Verwaltungsgliederung in Baden, Württemberg und Hohenzollern 1815 - 1857 - Stuttgart 1976 (=Beiwort zum Historischen Atlas von Baden-Württemberg, Karte VII, 4) Schaab, Meinrad und Haller, Hans: Baden in Napoleonischer Zeit - Stuttgart 1974 (Beiwort zum Historischen Atlas von Baden Württemberg, Karte VII, 1) Stiefel, Karl: Baden 1648 - 1952. Bd. I - II - Karlsruhe ²1979

Bestandssignatur
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim, R-G 13

Kontext
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Wertheim (Archivtektonik) >> Rosenbergisches Archiv >> Provenienzbestände >> Jüngere Zentralverwaltung

Indexbegriff Ort
Bronnbach : Reicholzheim, Wertheim TBB; Rentamt

Bestandslaufzeit
1789-1875

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Letzte Aktualisierung
25.03.2024, 13:33 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1789-1875

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