Archivale

Streitfall zwischen dem Bauern Hans Serz und dem Schustermeister Johann Loos, beide von Ober-Artelshofen, wegen Körperverletzung

Enthält:
(1.) 1800 April 21: Protokoll der Anzeige des Schustermeisters Johann Loos gegen den Bauern Hans Serz wegen Körperverletzung. Beide sind Untertanen in Ober-Artelshofen. Die Frau des Loos (in Nr.3: Elisabetha) befand sich heute zusammen mit anderen Frauen zum Grasmähen auf einer Wiese beim sogenannten Heffenholz. Als die Frauen - Loos war anwesend - eine Wiese betraten, welche Serz gehört, brach dieser aus dem Wald hervor und schlug mit einer Haue derart heftig auf Loos ein, dass der Stil von der Haue abging. Loos soll an Arm und Bein, wie auch im Bereich seines Bartes verletzt worden sein. Loos trug außerdem ein Kleinkind auf dem Arm. Serz soll Loos schon öfter mit Totschlag gedroht haben. Serz stellt die Sache als Akt der Notwehr dar. Er habe Loos lediglich mit dem Stil der Haue behandelt. Der Fall wird bis zur Ankunft der gnädigen Herrschaft vertagt.
In der Folge zeigt sich, dass Loos den Fall beim Pflegamt Hartenstein angezeigt hat, welches einen Bader hersandte, der zusammen mit dem hiesigen Wirt und Hartensteinischen Untertanen Sebastian Mörtel den Loos untersuchte.
(2.) April 22: Bericht über den Fall, gez. (Johann Wilhelm) Köhler. Demnach spielte die Sache auf der Heffenwiese, welche zur Hersbrucker Fraisch gehört; mithin war die Anzeige nach Hartenstein unnötig. Die Behauptung der Eheleute Loos, der Verletzte sei totkrank, konnte schon dadurch widerlegt werden, dass der Bader und der Wirt bei ihrem Besuch Loos beim Umherspazieren in seinem Garten antrafen. Es fehlte ihm nicht das Mindeste! Andere Angelegenheit: Mörtel will mit seinem Bauprojekt noch eine Woche warten, danach aber müsse er damit beginnen.
(3.) Juni 9: Loos will die Sache nun auf sich beruhen lassen. Lediglich soll Serz wegen des tätlichen Angriffs einen Verweis erhalten. Die Parteien werden versöhnt und reichen sich die Hände. Später erscheint Loos erneut und verlangt Schmerzensgeld.
(4.) Juni 24: Loos zeigt an, er und Serz seien für den nächsten Samstag nach Hartenstein zitiert worden. Loos wäre mit 25 Gulden Schmerzensgeld zufrieden. Loos erhielt zur Antwort, die Schlägerei gehöre gar nicht nach Hartenstein. Die Strafe von 3 Gulden, welche dem Serz schon auferlegt wurde, verschwieg man Loos. Serz will deswegen an die gnädige Herrschaft appellieren.

Archivaliensignatur
E 49/II Nr. 874
Sonstige Erschließungsangaben
Indexbegriff Person: Köhler, Johann Wilhelm

Indexbegriff Person: Loos, Elisabetha

Indexbegriff Person: Loos, Johann

Indexbegriff Person: Mörtel, Sebastian

Indexbegriff Person: Serz, Hans

Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Streitigkeiten zwischen Untertanen

Kontext
Holzschuher/Akten und Rechnungen
Bestand
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen

Indexbegriff Sache
Streitfall
Körperverletzung
Bauer
Untertan
Schustermeister
Flurname
Grasmähen
Bedrohung
Haue
Notwehr
Anzeige
Fraisch
Hersbrucker Fraisch
Pflegamt Hartenstein
Bader
Wirt
Untersuchung
Bauprojekt
Verweis
Schmerzensgeld
Versöhnung
Handreichen
Zitation
Strafsumme
Apellation
Herrschaft
Indexbegriff Ort
Artelshofen
Artelshofen - Oberes Dorf
Artelshofen, Heffenholz
Artelshofen, Heffenwiese
Hartenstein
Hersbruck

Laufzeit
21.04.1800 - 24.06.1800

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Rechteinformation
Letzte Aktualisierung
05.06.2025, 13:00 MESZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 21.04.1800 - 24.06.1800

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