Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen
- Alternative title
-
Von Verbothenen übermässigen Geldbussen
Ahasveri Fritschii Diskurs Von Verbotenen übermässigen Geldbussen, Womit die Gerichts-Herrn, und deren Beamte die Untertanen, wieder Gebühr belegen
verbotenen womit Beamte Untertanen nötiger warum Unziemlichkeit Diktierung Dictierung Geld-Strafen
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 4 Diss. 1090#Beibd.10
- VD17
-
VD17 1:004227B
- Dimensions
-
4°
- Extent
-
29 S.
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Jena, Gedruckt bey Johann Gollnern, Anno 1674.
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Jena
- (who)
-
Gollner
- (when)
-
1674
- Creator
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10672398-4
- Last update
-
16.04.2025, 8:42 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Associated
- Fritsch, Ahasver
- Gollner, Johann
- Gollner
Time of origin
- 1674
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Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen/ Wormit die Gerichts-Herrn/ und deren Beambte die Unterthanen/ wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung/ und Unterricht/ warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden/ und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zunehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen

Ahasveri Fritschii Discurs Von Verbothenen übermässigen Geldbussen, Wormit die Gerichts-Herrn, und deren Beambte die Unterthanen, wieder Gebühr belegen : nebst nöthiger Erinnerung, und Unterricht, warumb solche Unzimligkeit zu vermeiden, und was bey dictirung der Geld-Straffen besonders in Acht zu nehmen
