Bestand

Landratsamt Coburg - Personenstandsunterlagen (Bestand)

Vorwort: Das Personenstandsgesetz vom 19.02.2007 (BGBl. I. S. 122), zu wesentlichen Teilen in Kraft seit 01.01.2009, enthält gegenüber dem 1876 (RGBl 1875, S. 23-40) etablierten Personenstandsrecht, dessen Prinzipien bis dahin praktisch unverändert Gültigkeit hatten, grundlegende Neuerungen.

1. Nach dem Ablauf von Fortführungsfristen, die bei Geburtenbüchern 110 Jahre, bei Heirats- und Familienbücher 80 Jahre und bei Sterbebüchern 30 Jahre umfassen, müssen die Erst- und Zweitbücher inkl. der Unterlagen, die ihnen zugrunde liegen (Sammelakten), an das zuständige Archiv abgegeben werden (§ 7 PStG). In jedem Fall besteht die Verpflichtung zur dauernden Aufbewahrung der Erst- und Zweitbücher ( § 5 PStG).

2. Die Benutzung der Personenstandsunterlagen (Personenstandsbücher, Sammelakten) wurde gegenüber der bisherigen Regelung erweitert (§ 61 PStG). Für die Erstbücher und die Sammelakten ist das Archiv der Gemeinde zuständig, in deren Standesamt die Unterlagen entstanden. Räumlich getrennt davon werden die Zweitschriften kreisangehöriger Gemeinden bei den Landratsämtern als Aufsichtsbehörden aufbewahrt und dort durch Beischreibungen fortgeführt. Die entsprechenden Unterlagen kreisfreier Städte und auch Großer Kreisstädte werden räumlich getrennt ebenfalls von der Standesamtsaufsicht, in diesen Fällen jedoch der Kommune, aufbewahrt.

Diese Zweitschriften (die Erstschriften und die Sammelakten befinden sich vor Ort bei den Gemeinden) stehen im Staatsarchiv nach den Vorschriften des Bayerischen Archivgesetzes zur Verfügung. Einschränkungen der Benutzung entstehen, wenn in den Eintragungen schutzwürdige Belange Dritter berührt werden. In diesem Fall gelten die personenbezogenen Schutz- und Sperrfristen des Bayerischen Archivgesetzes (Art. 10 Abs. 3, Sätze 2-6 BayArchivG).

Von der Standesamtsaufsicht im Landratsamt Coburg wurden 2009 in einer ersten Abgabe die Zweitschriften der Standesamtsunterlagen kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises Coburg an das Staatsarchiv abgegeben. Die Unterlagen werden in alphabetischer Reihenfolge der Kommunen aufgeführt.

Reference number of holding
LRA Coburg - Personenstandsunterlagen
Extent
726
Language of the material
deutsch

Context
Staatsarchiv Coburg (Archivtektonik) >> II. Neuere Bestände (Behörden und Gerichte des Freistaats Bayern nach 1920) >> A. Behörden des Freistaats Bayern >> 1.) Inneres >> Allgemeine Innere Verwaltung

Provenance
LRA Coburg - Personenstandsunterlagen
Date of creation of holding
1855-1978

Other object pages
Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
Rights
Alle Rechte des Freistaats Bayern, vertreten durch das beständeverwahrende Archiv, sind vorbehalten: http://www.gda.bayern.de/uploads/media/veroeffentlichungsgenehmigung_2010.pdf
Last update
22.05.2025, 1:53 PM CEST

Data provider

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Object type

  • Bestand

Associated

  • LRA Coburg - Personenstandsunterlagen

Time of origin

  • 1855-1978

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