Akten
Supplicationis Auseinandersetzung um Erfüllung eines Vertrages
Kläger: (2) Ratskellermeister Andreas Hein
Beklagter: Bürgermeister und Rat zu Wismar
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Heinrich Georg Scheffel (P) Bekl.: Dr. Anton Christoph Gröning (P), am 11.11.1727, 12.07.1728: Dr. Erich Herzberg (A & P)
Fallbeschreibung: Kl. hatte am 30.12.1722 mit dem Rat einen Vertrag über 8 Jahre zum Betrieb des Ratsweinkellers abgeschlossen. In dem Vertrag wurde ihm das Ausschankmonopol für Rheinwein, süßen Wein und Branntwein zugesichert. Seit 1725 darf jedoch der Kaufmann Müller mit Erlaubnis des Rates Franz- und Branntweine sowie "hitzige Weine" verkaufen und verstößt damit gegen den ausgehandelten Vertrag. Kl. entstanden weitere Kosten durch Forderungen des Bürgermeisters Gröning an die Bauausführung eines vom Kl. gebauten Lokals, so daß ihm die Stadt an entgangenen Einnahmen durch die Konkurrenz Müllers, Prozeßkosten gegen Müller und Baukosten über 1.200 Rtlr schuldet, bei deren Eintreibung er um die Hilfe des Tribunals bittet. Das Tribunal lädt die Parteien am 24.01. zum Vorbescheid auf den 04.03. vor. Am 01.03. weisen Bekl. die Beschwerden des Kl.s mit Hinweis auf ihre Rechte und den alten Gebrauch zurück und sagen den Vorbescheid ab. Das Tribunal fordert Kl. am 05.03. zur Erwiderung auf, die am 21.05. eingeht und in der Kl. auf seiner Klage beharrt und diese noch einmal ausführlich begründet. Das Tribunal fordert Bekl. am 23.05. zur Erwiderung auf, am 11.07. bittet Kl. um Ende der Beweisaufnahme, da Bekl. nicht geantwortet haben. Das Tribunal lehnt dies am 12.07. ab und setzt Bekl. einen neuen Termin zur Antwort. Am 17.09. bittet Kl. erneut um Ende der Beweisaufnahme, das Tribunal lehnt dies am 18.09. erneut ab und setzt Bekl. erneut Frist zur Beantwortung. Am 11.11. bitten Bekl. um Fristverlängerung, die sie am 13.11.1727 erhalten, weshalb Kl. mit seiner erneuten Bitte um Aktenschluß am selben Tag abgewiesen wird. Am 16.01.1728 erneuert Kl. seine Bitte, woraufhin das Tribunal am 19.01. die Beweisaufnahme schließt. Am 18.03. bittet Kl. um Prozeßbeschleunigung, am 19.04.1728 gewährt das Tribunal Kl. Schadensersatz, weist ihn jedoch wegen der erbetenen Akzisefreiheit ab. Am 31.05., 12.07. und 24.08.1728 bitten Bekl. um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer restitutio in integrum, die sie am 02.06., 12.07. und 26.08. erhalten. Am 13.09. tragen sie ihre Beschwerden gegen das Tribunalsurteil vor, die am 16.09.1728 angenommen werden, weiteres erhellt nicht.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1727-1728 2. Tribunal 1728
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.10.1726; Supplik des Kl.s an Rat vom 26.09.1726; Auszüge aus Ratsgerichtsprotokollen vom 27.07.1718 und 22.02.1723; von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 26.05., 14.07. und 19.09.1727, 21.01.1728
- Reference number
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(1) 1343
- Former reference number
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Wismar H 92 (W H 3 n. 92)
- Context
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 08. 1. Kläger H
- Holding
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Date of creation
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(1718-1722) 18.01.1727-17.09.1728
- Other object pages
- Delivered via
- Last update
-
09.05.2025, 3:01 PM CEST
Data provider
Archiv der Hansestadt Wismar. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Gerichtsakten
Time of origin
- (1718-1722) 18.01.1727-17.09.1728