Sachakte

6/29 [Nr. 17]: (D) [wohl 1738] (T) Copia articuli decimi instructionis

Enthält: (I) Collegia privata. Während die lectiones publicae einen vollständigen, fristgerecht zu absolvierenden cursum bilden, dienen die collegia privata, die das Elementare voraussetzen, der Spezialisierung. Es soll darin nichts diktiert werden, höchstens das Unentbehrliche durch einen Famulus oder Studenten in einer besonderen Stunde; es ist auch nicht ein fertiges Manuskript abzulesen, sondern es sind mündlich, der Fassungskraft der Anwesenden angemessene explicationes, probationes, applicationes eines guten Autors oder eigenen scriptums zu bieten. Der Kurs muss abgeschlossen werden; das Honorar ist vorauszuzahlen. Da die Aufteilung eines cursus unter mehrere Professoren für ausländische Studenten oft unerwünscht ist, kann jeder Professor über alle partes seiner Fakultät einen zusammenhängenden cursus halten, aber - trotz der libertas dissentiendi - mit Vermeidung schädlichen Streits. (57-58)

title of record
Visitationes, Bd. V: Nr. 1-72

Holding
UAT 6/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I)
Context
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) >> 9. Visitationen (1520-1792) >> Visitationes, Bd. V: Nr. 1-72

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22.05.2024, 2:01 PM CEST

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