Tektonik
Staatliche Prüfungsausschüsse (19./20. Jh.)
Tektonikbeschreibung: Bis zum Beginn des 19.
Jahrhunderts nahm der Staat auf Ausbildung und Prüfung der künftigen
Staatsdiener mit Ausnahme der Theologen keinen unmittelbaren Einfluss. 1806 wird
für Bewerber um Stellen, die ein Studium erfordern, das Biennium vorgeschrieben
(Reyscher, S. 510), seit 1811 von Juristen und Medizinern ein vierjähriges
Studium (Reyscher 102, S. 540) und das Zeugnis über die am Ende des Studiums
absolvierte Fakultätsprüfung verlangt (Reyscher 98, S. 533f.). Im Lauf der
folgenden Jahrzehnte werden staatliche Dienstprüfungen eingeführt. Die Zulassung
zur Ersten Dienstprüfung ist nur nach bestandener Fakultätsprüfung möglich. 1833
wird dann die Absolvierung der Akademischen Vorprüfung Voraussetzung für die
Zulassung zur Dienstprüfung (Reyscher 249, S. 771), die Fakultätsprüfungen
werden durch zwei Dienstprüfungen ersetzt. Die Prüfungskommissionen für die
erste der Dienstprüfungen hatten ihren Sitz allerdings in der Regel in Tübingen
und setzten sich überwiegend aus Angehörigen des Lehrkörpers zusammen (Vgl.
Reyscher 249, S. 772f.).
Aktenführung, Überlieferung: Die
Bürogeschäfte auch der staatlichen Prüfungsausschüsse besorgte das Akademische
Rektoramt. Den Universitätspedellen oblag die Einziehung der Prüfungsgebühren.
Die Prüfungsakten gelangten mit den Unterlagen dieser Stellen in das
Universitätsarchiv, teilweise bereits am Beginn des 20. Jahrhunderts. Akten der
Prüfungsausschüsse und auf die staatlichen Prüfungen bezügliches Schriftgut sind
darüber hinaus in größerem Umfang auch bei den Akten der Fakultäten
überliefert.
- Context
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Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bf Prüfungsorgane >> Bf 1 Staatliche Prüfungsausschüsse
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2025-07-02T11:32:32+0200
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