Tektonik
05.03.02.02.01 Oberste Gerichte
Die Obergerichte stellen die oberste gerichtliche Instanz auf Landesebene dar. Bei ihnen können Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der unteren Instanzen eingelegt werden. Für die ordentliche Gerichtsbarkeit nimmt das Oberlandesgericht Dresden diese Funktion wahr, für die jeweiligen Fachgerichte erfüllen das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen, das Sächsische Landesarbeitsgericht und das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz diese Aufgabe. Neben der Rechtsprechung sind die Obersten Gerichte auch für umfangreiche Verwaltungsaufgaben zuständig. Die Präsidenten der Obersten Gerichte üben die Dienstaufsicht über die Gerichte ihres Bezirks aus.
Das Oberlandesgericht Dresden besteht seit 1992 und wird von einem Präsidenten geleitet. Es gliedert sich in Strafsenate und Zivilsenate für die verschiedenen Rechtsgebiete. Weiter sind hier das Landesberufsgericht für die Heilberufe, der Dienstgerichtshof für Richter, das Disziplinargericht für Notare sowie der Anwaltsgerichtshof errichtet. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht Bautzen verhandelt v. a. Streitfälle, bei denen die öffentliche Verwaltung Klagegegner ist.
Das Landesarbeitsgericht Chemnitz verhandelt in zweiter Instanz u. a. Fragen von Streik und Aussperrung, Betriebsverfassung und Tarifverträgen. Das Landessozialgericht Chemnitz beschäftigt sich mit Streitigkeiten im Vollzug der gesetzlichen Sozialversicherung.
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 05. Freistaat Sachsen seit 1990 >> 05.03 Fachbehörden und nachgeordnete Einrichtungen >> 05.03.02 Justiz >> 05.03.02.02 Gerichte
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27.11.2023, 8:58 AM CET
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