Bestand
Reichsverband der Deutschen Presse (Bestand)
Geschichte des Bestandsbildners:
Der Reichsverband der Deutschen Presse wurde im Jahre 1910 als
Fachorganisation der Deutschen Redakteure und Journalisten gegründet.
Seine Zielsetzung lag insbesondere in der Wahrnehmung berufsständischer
Interessen wie z.B. in der Gewährung von Rechtsschutz und in der sozialen
Fürsorge für seine Mitglieder. Kurz nach der Übernahme durch die NSDAP
wurde der Verband dem Reichsministerium für Volksaufklärung und
Propaganda unterstellt und als Fachverband der Reichspressekammer
angeschlossen. Im Zuge seiner Gleichschaltung wurde am 30. April 1933 der
spätere Reichspressechef Dr. Otto Dietrich zum Leiter gewählt.
Einer der stellvertretenden Vorsitzenden wurde Hauptmann
a.D. Wilhelm Weiss, der seit April 1933 auch Vorsitzender des
Landesverbandes Berlin war. Nach der Berufung von Dietrich zum
Vizepräsidenten der Reichspressekammer wurde Wilhelm Weiss Leiter des
Reichsverbandes. (1)
Mit dem Schriftleitergesetz
vom 4. Oktober 1933 (RGBl. I, S. 713) wurde der Verband eine Körperschaft
des öffentlichen Rechts; seine Aufgaben wurden in dem Gesetz bis in die
Einzelheiten geregelt. (2) Wer überhaupt journalistisch tätig werden
durfte , musste in die Berufsliste des Reichsverbandes aufgenommen worden
sein. Somit wurde der Journalismus bereits "an der Quelle" reguliert und
weitere Zensurmaßnahmen waren nur noch in Ausnahmefällen erforderlich. Im
Jahre 1937 zählte der Verband 15360 Mitglieder.
Es
existierten folgende Organe:
a) Der Beirat:
Er gliedert sich in den Kleinen Führerrat, der, vom
Leiter nach Bedarf einberufen, Verbandspolitik und Geschäftsführung
unterstützen sollte, dann in den aus den Leitern der Landesverbände oder
deren Stellvertreter gebildeten Reichsausschuss, endlich in die
Fachausschüsse der verschiedenen im RDP vertretenen
Interessengruppen.
Der Kleine Führerrat setzte
sich im Jahre 1935 aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Hauptschriftleiter Karoly Kampmann, Leiter des Landesverbandes
Berlin,
Hauptschriftleiter Alfred Ingemar Berndt,
Deutsches Nachrichtenbüro,
Schriftleiter Gunter
d'Alquen, "Völkischer Beobachter",
Hauptschriftleiter Fritz Lucke, "Berliner Nachtausgabe",
Hauptschriftleiter Dr. Karl Silex, "Deutsche Allgemeine
Zeitung",
und
Hauptschriftleiter Hans Schwarz van Berk, "Angriff".
Die Fachausschüsse hatten im Jahre 1935 folgende
Leiter:
Kritiker: C. M. Koehn, Berlin
Zeitschriftenleiter: Walter E. Schulz, Berlin
Wirtschaftsschriftleiter: Dr. Walter Croll, Berlin
Sportschriftleiter: Dr. Hans Bollmann, Berlin
Schriftleiterin: Annie Juliane Richert, Berlin
Bildberichterstatter: Dr. Hans Diebow, Berlin
Pressezeichner: Karl Benedek, Berlin
Rundfunkpresse: Heinz Franke, Rehbrücke bei Potsdam Freier
Mitarbeiter: Dr. Herbert Gerigk, Berlin
Jugendpresse: Oberbannführer Erich Fischer,
Berlin.
Nur der Fachausschuss der
Bildberichterstatter (später Reichsausschuss der Bildberichterstatter
genannt) scheint, bedingt durch den gewaltigen Umfang der
Bildberichterstattung während des Krieges eine gewisse Bedeutung gewonnen
zu haben.
b) Der Reichspressetag:
Der Reichspressetag war das Jahrestreffen der
Schriftleiter.
c) Die Berufsgerichte:
Die Berufsgerichte sollten Ausdruck des im Reichsverband
der Deutschen Presse verkörperten berufsständischen Denkens sein und eine
berufseigene und unabhängige Gerichtsbarkeit gewährleisten. Neben den
Verfahren gegen Schriftleiter wegen Verstößen gegen das
Schriftleitergesetz, die teilweise auf Anordnung des Reichsministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda eingeleitet wurden, lag in ihrer
Zuständigkeit auch die letzte Entscheidung über Eintragung oder Löschung
in der Berufsliste, die über die Möglichkeit der Ausübung des Berufs
entschied. Zudem übten die Berufsgerichte eine Gutachtertätigkeit aus bei
der Beurteilung von Kündigungen, deren Rechtmäßigkeit bestritten wurde,
und griffen somit direkt in das Verhältnis zwischen Verleger und
Schriftleiter ein.
Die erste Instanz bildeten die
Bezirksgerichte der Presse, die sich am Sitz eines jeden Landesverbands
befanden. Je sechs Schriftleiter und sechs Verleger waren als Beisitzer,
sechs Schriftleiter und sechs Verleger als stellvertretende Beisitzer
bestellt. Ihre Zahl wurde später aus finanziellen Erwägungen reduziert.
(3)
d) Hauptgeschäftsführer und
Hauptgeschäftsstelle:
Dem Hauptgeschäftsführer
oblag die Führung der Hauptgeschäftsstelle und die Aufsicht über die
Landesverbände sowie die Zentralhilfskasse und die Reichspresseschule.
Hauptgeschäftsführer war bis Ende 1934 Prof. Alfred Herrmann; ihm folgten
im Juni 1935 Wilhelm Ihde (4) und ab Mai 1937 Dr. Hans Henningsen. Ab
Januar 1945 übernahm Dr. Gertrud Hoffmann, die Leiterin der Abteilung
Berufsliste, kommissarisch das Amt.
Während der
Jahre, in denen Wilhelm Ihde Hauptgeschäftsführer war, bestand die
Hauptgeschäftsstelle aus folgenden Abteilungen : (5)
Referat 1: Hauptgeschäftsführer:
Ihm oblag
außer der Vertretung des Leiters der allgemeine Geschäftsverkehr, das
Personalwesen, die Organisation (soweit der Leiter darauf keine Einfluss
nahm), politische Angelegenheiten, die Anwendung des
Schriftleitergesetzes im Einvernehmen mit dem Referat 2, das Finanzwesen
und die allgemeine Verwaltung.
Referat 2:
Justitiar:
Zu seinem Arbeitsbereich gehörten die
Leitung der Rechtsabteilung, die Wahrnehmung der allgemeinen
Rechtsangelegenheiten, natürlich auch die Anwendung des
Schriftleitergesetzes im Einvernehmen mit dem Referat 1, der Verkehr mit
den Berufsgerichten, die Vertretung des Leiters des RDP vor dem
Pressegerichtshof, Einleitung und Verfolgung von Ermittlungsverfahren,
Vertragsangelegenheiten und Schiedsgerichtssachen.
Referat 3: Verbandspresse:
In diesem Referat
wurden die allgemeine Presseangelegenheiten erledigt, hier wurden
Berufsliste und Berufskartei geführt, auch Stellenmarkt und
Stellenvermittlung und die soziale Fürsorge für Schriftleiter wurden hier
erledigt. Zum Arbeitsbereich dieses Referats gehörte weiterhin die
Schriftleitung des Verbandsorgans des RDP, der Zeitschrift "Deutsche
Presse".
Referat 4: Reichspresseschule:
Der Zeitpunkt ihrer Gründung ist nicht aktenkundig,
jedoch muss diese zwischen den Jahren 1933 und 1935 erfolgt sein. Ihre
Aufgabe war die Schulung des Schriftleiternachwuchses, vor allem auch die
politische Schulung des Nachwuchses im Sinne des Dritten Reiches.
Etwa ab 1940 ergab sich dann folgende Gliederung:
Referat A: Hauptgeschäftsführer
Referat B: Rechtsabteilung
Abteilungsleiter
und Justitiar war ab Juni 1935 Landgerichtsrat Herbert Wawretzko.
Referat C: Berufsliste
Den
Sparten der Berufsliste A (unbeschränkt zugelassene Schriftleiter), B
(für bestimmte Fachgebiete zugelassen), C (Schriftleiter in Ausbildung)
wurde im Verlauf des Krieges die Kriegssonderliste hinzugefügt. In sie
wurden Wehrmachtsangehörige eingetragen, die bei Propagandakompanien und
ähnlichen Einrichtungen tätig waren, ohne eine journalistische Ausbildung
durchlaufen zu haben.
Referat D: Haushalts- und
Personalwesen
Bis 1939 gehörte zu den Aufgaben des
Haushalts- und Personalreferenten auch die Geschäftsführung der
Reichspresseschule. Hier wurde auch die Umlagekarte geführt.
e) Die Landesverbände
Zur Aufgabe
der Landesverbände gehörte es nicht nur, die Einhaltung des
Schriftleitergesetzes in ihrem Bereich zu überwachen, sie hatten auch
Eintragung und Umtragung in die verschiedenen Sparten der Berufsliste zu
verfügen, Ablehnungen auszusprechen und die jeweilige Verfügung an die
Hauptgeschäftsstelle zu melden.
Im Jahre 1935 gab
es folgende Landesverbände:
1. Landesverband Baden
(Leiter: Adolf Schmid, Karlsruhe)
2. Landesverband
Bayern (Leiter: Dietrich Loder, München; Geschäftsführer: Dr. Oscar Held,
München)
3. Landesverband Berlin (Leiter: Karoly
Kampmann, Berlin; Geschäftsführer: Walter Steinberg, Berlin)
4. Landesverband Groß-Hamburg-Lübeck (Leiter: Hans
Jacobi, Hamburg; Geschäftsführer: Dr. Oskar Schwalling, Hamburg)
5. Landesverband Kurmark (Leiter: Wilhelm Glöde,
Frankfurt/Oder)
6. Landesverband Mecklenburg
(Leiter: Friedrich Schmidt, Schwerin; Geschäftsführer: Walter Büsch,
Schwerin)
7. Landesverband Mitteldeutschland
(Leiter: Dr. Werner Lahne, Magdeburg; Geschäftsführer: Dr. Hubert Clages,
Magdeburg)
8. Landesverband Mittelrhein (Leiter:
Dr. Peter Winkelnkemper, Köln)
9. Landesverband
Niederrhein (Leiter: Heinrich Fetkötter, Düsseldorf)
10. Landesverband Niedersachsen (Leiter: Wolfgang Thomas, Hannover;
Geschäftsführender Leiter: Max A. Tönjes, Hannover)
11. Landesverband Ostpreußen (Leiter: Dr. Alfred Lau, Königsberg;
Geschäftsführer: Gustav Gruber, Königsberg)
12.
Landesverband Pfalz (Leiter: Emil Fr. Rasche, Neustadt an der Hardt;
Geschäftsführer: Hermann Trutzel, Neustadt an der Hardt)
13. Landesverband Pommern (Leiter: Paul Simon, Stettin;
Geschäftsführer: Hermann Matschke, Stettin)
14.
Landesverband Rhein-Main (Leiter: Franz H. Woweries, Frankfurt/Main;
Geschäftsführer: Herr Langenheld, Frankfurt/Main)
15. Landesverband Sachsen (Leiter: Wilhelm Liske, Dresden;
Geschäftsführer: Dr. Gertrud Hoffmann, Dresden)
16. Landesverband Schlesien (Leiter: Dr. Karl Freiherr von Gregory,
Breslau; Geschäftsführer: Albert Runge, Breslau)
17. Landesverband Schleswig-Holstein (Leiter: Willi Ehlers, Itzehoe;
Schriftführer: Dr. Wilhelm Hahn, Kiel)
18.
Landesverband Westfalen (Leiter: Eberhard Graf von Schwerin, Essen)
19. Landesverband Württemberg (Leiter: Karl Overdyck,
Stuttgart).
Mit Wirkung vom 1. Januar 1945 wurden
die Landesverbände Mittelrhein, Rhein-Main und Baden-Westmark an den
damaligen Sitz der Hauptgeschäftsstelle in Ingolstadt verlegt und mit ihr
vereinigt, so dass vereinzelte Schriftgutreste dieser Landesverbände im
Bestand vorliegen.
f) "Deutsche Presse"
Der Reichsverband der Deutschen Presse gab für seine
Mitglieder die Zeitschrift "Deutsche Presse" heraus, in der über
berufliche Fragen, Politik und Wirtschaft, vor allem aber über
Verbandsangelegenheiten berichtet wurde. Sie erschien anfangs wöchentlich
und wurde den Mitgliedern bis zum Jahre 1938 kostenlos zugestellt. Ihr
Bezug war "berufsständische Pflicht". (6)
Ab 1.
April 1938 ging das Verbandsorgan mit allen Verlagsrechten an den
Zentralverlag der NSDAP, Franz Eher Nachf. über, die sie schon gedruckt
hatte. Nunmehr wurde die Schriftleitung "im Einvernehmen mit dem Leiter
des RDP" vom Verlag bestellt.
Anmerkungen:
(1) Wilhelm Weiss (31. März 1892 - 15. Juli 1945) war
bis zur Machtergreifung vielfach wegen Vergehen gegen das Gesetz zum
Schutz der Republik verurteilt worden (vgl. Hale: Presse in der
Zwangsjacke, S. 46).
(2) Vgl. Karl Schoof: Das
Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933. Ein Beitrag zur Erforschung des
NS-Pressewesens, Dissertation Wien 1968.
(3)
Unterlagen über die Ernennung der Beisitzer in den Akten der
Personalabteilung des Reichsministeriums für Volksaufklärung und
Propaganda (R 55/ 185 ff). Siehe auch R 3001 (alt R 22/ 1505).
(4) Zur Ernennung von Ihde vgl. R 55/ 193.
(5) Vgl. Rundschreiben Nr. 15 in: R 103/ 1.
(6) Im Bundesarchiv sind in den Amtsdrucksachen nur ganz
vereinzelte Ausgaben vorhanden.
Bestandsbeschreibung:
Bestandsgeschichte
Beim Brand des "Hauses der
Deutschen Presse" im Januar 1944 wurde ein Großteil der Akten des
Reichsverbandes vernichtet. Akten aus der Zeit vor 1944, die den Brand
überstanden haben, sind teilweise durch Brand- und Wassereinwirkung
beschädigt. Erhalten blieben u.a. Akten über Personal- und
Haushaltsangelegenheiten. Der Restbestand wurde, nachdem er im Jahre 1945
von den Amerikanern beschlagnahmt worden war, im Jahre 1967 von den
National Archives Washington an das Bundesarchiv zurückgegeben. 1996
wurde der Bestand von Koblenz nach Berlin verlagert.
Archivische Bearbeitung
Ein Aktenplan ließ
sich nicht feststellen. Der Bestand im Umfang von 235 Nummern wurde im
Wesentlichen in Anlehnung an die Organisation der Behörde klassifiziert.
Einzelne Bände waren vollkommen ungeordnet; sie konnten aus leicht
einsehbaren Gründen nur bis zu einem gewissen Grade neu formiert werden.
Kassiert wurden umfangreichere Unterlagen zur Haushaltsrechnung mit
Belegen und Akten zur Dienststellenverwaltung. Zahlreiche Bände sind,
insbesondere soweit sie erst 1944 nach dem Luftkriegsschaden wieder
begonnen wurden, schon von ihrem Umfang her gesehen ziemlich dürftig. Von
größerer und umfassenderer Bedeutung dürften letztlich vor allem die
Rundschreiben an die Landesverbände, die Bände mit den Verfahren gegen
einzelne Schriftleiter und die Akten über die Berufsliste sein.
Verzeichnet wurden der Bestand von Herrn Vogel, der als Mitarbeiter des
Südwestfunks im Sommer/Herbst 1968 im Bundesarchiv ein Volontariat
ableistete sowie von Frau Archivinspektorin z. A. Riegl. Herr Vogel
leistete auch Vorarbeiten für die Einleitung.
Zitierweise
BArch R 103/ ...
Erschließungszustand:
Online-Findbuch (2004).
Zitierweise: BArch R
103/...
- Bestandssignatur
-
Bundesarchiv, BArch R 103
- Umfang
-
236 Aufbewahrungseinheiten; 3,5 laufende Meter
- Sprache der Unterlagen
-
deutsch
- Kontext
-
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Kultus, Wissenschaft, Propaganda
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: Ergänzende Überlieferungen über den RPD finden sich insbesondere in den Akten der Abteilungen Haushalt und Personal des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda (R 55/193, 266, 267, 723). In den Kleinen Erwerbungen 692 sind die Unterlagen über das Verfahren von Dr. Caspar Rathgeb beim Bezirksgericht der Presse beim Landesverband Bayern überliefert (1936-1960).
Amtliche Druckschriften: Deutsche Presse, Zeitschrift des Reichsverbandes der deutschen Presse (RD 33/16).
Verordnung über das Inkrafttreten und die Durchführung des Schriftleitergesetzes vom 19.12.1933. Verfahrensordnung über die Berufsgerichte der Presse. Satzung des Reichsverbandes der deutschen Presse. Richtlinien für die Zentralhilfskasse des RDP und die Unterstützungskassen der Landesverbände (RD 33/22).
Literatur: Karl Schoof: Das Schriftleitergesetz vom 04. Oktober 1933. Ein Beitrag zur Erforschung des NS-Pressewesens, Diss. Wien, 1968.
Joseph Wulf: Presse und Funk im Dritten Reich. 1964.
N. Frei: Die nationalsozialistischen Berufsgerichte der Presse. 1984.
Hans Hinkel (Hrsg.): Handbuch der Reichskulturkammer, Berlin 1937.
Jürgen Hagemann: Die Presselenkung im Dritten Reich, Bonn 1970.
Ariane Brückmann: Vom ersten Deutschen Journalistentag zum Reichsverband der deutschen Presse. Journalistische Berufsorganisationen in Deutschland zwischen 1864 und 1910. Magisterarbeit, Uni Mainz, 1997.
Fritz Hausjell: Journalisten für das Reich. Der "Reichsverband der deutschen Presse" in Österreich 1938-1945. 1993.
Inventar archivalischer Quellen des NS-Staates, hrsg. von Heinz Boberach, München 1991, Teil 1, S. 311.
- Provenienz
-
Reichsverband der Deutschen Presse (RDP), 1910-1945
- Bestandslaufzeit
-
1930-1945
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Zugangsbeschränkungen
-
Besondere Benutzungsbedingungen: Bundesarchivgesetz
- Letzte Aktualisierung
-
16.01.2024, 08:43 MEZ
Datenpartner
Bundesarchiv. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Beteiligte
- Reichsverband der Deutschen Presse (RDP), 1910-1945
Entstanden
- 1930-1945