Aufsatz
Die Durchführung der Heilfürsorge für Kriegshinterbliebene und gleichstehende Personen
Das Reichsversorgungsgesetz in der Fassung vom 30.06.1923 regelt die Übernahme der Heil- und Behandlungskosten von Kriegsversehrten, die hier mit dem Begriff "Kriegshinterbliebene" gemeint sind. Der Beitrag erläutert die Art und den Umfang der gesetzllichen Leistungen, insbesondere die ärztliche Diagnostik als Vorausetzung für den leistungsbezug. Die Aufgaben der Krankenkassen, Kostenregelungen und Verfahrensvorschriften werden ausgeführt.
- Language
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Deutsch
- Bibliographic citation
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 1
- Creator
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Wolters
- Published
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1925-04 - 1926-03
- Delivered via
- Sponsorship
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Last update
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21.04.2023, 10:39 AM CEST
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- Aufsatz
Associated
- Wolters
Time of origin
- 1925-04 - 1926-03