Aufsatz

Die Durchführung der Heilfürsorge für Kriegshinterbliebene und gleichstehende Personen

Das Reichsversorgungsgesetz in der Fassung vom 30.06.1923 regelt die Übernahme der Heil- und Behandlungskosten von Kriegsversehrten, die hier mit dem Begriff "Kriegshinterbliebene" gemeint sind. Der Beitrag erläutert die Art und den Umfang der gesetzllichen Leistungen, insbesondere die ärztliche Diagnostik als Vorausetzung für den leistungsbezug. Die Aufgaben der Krankenkassen, Kostenregelungen und Verfahrensvorschriften werden ausgeführt.

Die Durchführung der Heilfürsorge für Kriegshinterbliebene und gleichstehende Personen

Digitalisierung: Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen

Namensnennung 3.0 Deutschland

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 1

Urheber
Wolters
Erschienen
1925-04 - 1926-03

Geliefert über
Förderung
Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
Letzte Aktualisierung
21.04.2023, 10:39 MESZ

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Objekttyp

  • Aufsatz

Beteiligte

  • Wolters

Entstanden

  • 1925-04 - 1926-03

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