Aufsatz
Die Durchführung der Heilfürsorge für Kriegshinterbliebene und gleichstehende Personen
Das Reichsversorgungsgesetz in der Fassung vom 30.06.1923 regelt die Übernahme der Heil- und Behandlungskosten von Kriegsversehrten, die hier mit dem Begriff "Kriegshinterbliebene" gemeint sind. Der Beitrag erläutert die Art und den Umfang der gesetzllichen Leistungen, insbesondere die ärztliche Diagnostik als Vorausetzung für den leistungsbezug. Die Aufgaben der Krankenkassen, Kostenregelungen und Verfahrensvorschriften werden ausgeführt.
- Sprache
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Deutsch
- Erschienen in
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Deutsche Zeitschrift für Wohlfahrtspflege ; 1
- Urheber
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Wolters
- Erschienen
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1925-04 - 1926-03
- Geliefert über
- Förderung
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Senatsverwaltung für Kultur und Europa – Abteilung Kultur
- Letzte Aktualisierung
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21.04.2023, 10:39 MESZ
Datenpartner
Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Aufsatz
Beteiligte
- Wolters
Entstanden
- 1925-04 - 1926-03