Einblattdruck | Geldwesen | Monografie | Verordnung
Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien ... Fügen zu wissen; Nachdem in Unserer neuen Müntz-Ordnung vom 4./15. Aprilis ... enthalten ist, daß dieselbe den 1. Octobr. a.c. ihre Gültigkeit erreichen soll ... : Gegeben auf Unserm Palais zu Herrenhausen den 29. Julii 1740. Unsers Reichs im Vierzehnden.
- Sprache
-
Deutsch
- Umfang
-
[1] Bl.
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2012. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90215621
- VD 18
-
VD18 90215621
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- Letzte Aktualisierung
-
12.01.2024, 10:07 MEZ
Objekttyp
- Verordnung ; Einblattdruck ; Geldwesen ; Monografie
Beteiligte
Entstanden
- [S.l.] , 1740 -
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![Georg der Andere, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, Franckreich und Irrland, Beschützer des Glaubens, Hertzog zu Braunschw. und Lüneb. ... Wir haben zwar unterm 16. Mart a.c. die gnädigste Verfügung ergehen lassen, daß Unsere unterm 4./15. April a.p. bekandt gemachte Müntz-Ordnung auf Michaëlis dieses Jahrs ihre Gültigkeit erreichen sollen, ... Nachdem ... die Zeit-Läuffte sich ... so gefüget, daß in dieser Müntz-Angelegenheit keine progressus haben beschaffet werden können, ... So wollen Wir ... daß die Befolgung oberwehnter Müntz-Ordnung ... ausgesetzet bleiben soll. Gegeben ... Herrenhausen den 24. Aug. 1741. ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9dc201ea-4cb0-4d1a-a0f7-fa60e08db0bf/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien, ... Fügen zu wissen: Nachdem in Unsern teutschen Landen, die unter dem Leipziger- ... Reichs-Fuß ausgeprägte sehr geringhaltige Müntz-Sorten überhand zu nehmen beginnen ... : [Gegeben auf Unserm Palais zu Herrnhausen, den 9. Aug. des 1748sten Jahrs, Unsers Reichs im Zwey und zwanzigsten.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/77d31cc8-c95b-4096-a8f6-61d3f46ec0d7/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien ... Fügen hiemit zu wissen ... wasmassen das Müntz-Wesen ... in den eusersten Verfall gerahten ... so viele ... geringhaltige Müntz-Sorten zum Vorschein gekommen ... : [Gegeben auf Unserm Palais St. James den 4./15. April des 1740ten Jahres, Unsers Reichs im Dreyzehnten.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/9c6294ff-b6ab-4edf-b464-ae22ad0c3a5a/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien ... Ob wir wol unterm 29. Jul. a. p. gnädigst verfüget, daß Unser unterm 4/15. April e. a. bekandt gemachte Müntz-Ordnung auf bevorstehenden Ostern ihre Gültigkeit erreichen ... sollen; Nachdem jedoch eininge Unserer ... Herren Mit-Stände ... zu erkennen gegeben, daß sie in ihren Landen gleichfals eine Müntz-Verbesserung einzuführen ... die Entschliessung gefasset, und Wir dahero die auf Ostern bestimte Einführung der Müntz-Veränderung noch etwas weiter auszusetzen Uns wolten gefallen lassen, damit dieses Vorhaben zu gleicher Zeit mit ihnen ins Werck gerichtet ... : [Gegeben Hannover den 16. Mart. 1741.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/fc3baf1b-8432-4bfa-b465-6b4401e81688/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden, König von Groß-Britannien, ... Fügen hiemit zu wissen, nachdem in Unserm unterm 2. April des jetztlauffenden Jahres publicirten Edict, das Brandtewein-Brennen von Weitzen und Rocken ... verbotten worden ... : Geben auf Unserm Palais zu Herrenhausen, den 16. Sept. 1740. Unsers Reichs im Vierzehenden Jahre.](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f3812945-a133-4de9-ac57-63e6827e0095/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen zu wissen: Nachdem der Nothdurft erachtet, und, nach vorgepflogener Communication mit Unserer getreuen Lüneburgischen Landschaft, von Uns in Gnaden genehmiget worden ... : [Gegeben ... Herrenhausen, den 3. Jun. des 1755sten Jahres ...]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f369e0fb-a415-4fef-81e8-e09659ed1040/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen zu wissen; Obwol Wir auf Ansuchen verschiedener Gemeinden das im Jahr 1710. untersagte öffentliche Scheiben-Schiessen ... nachgelassen haben ... : [Gegeben auf Unserm Palais zu Herrnhausen, den 12. Aug. des 1750ten Jahres ...]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2f543205-6862-4581-95dd-dc81c4c5bf41/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen hiemit zu wissen, wasmassen Uns allerunterthänigst vorgetragen worden, daß über die ... Haus-Dieberey-Verordnungen der Zweifel entstanden ... : Geben auf Unserm Palais zu St. James, den 3/14ten Martii des 1747ten Jahres, ...](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4a625d38-c13c-4fd1-be9a-b3f8e9535555/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Wir Georg der Andere, von Gottes Gnaden König von Groß-Britannien ... Fügen zu wissen, wasgestalt bey denen Geld-Lieferungen angemercket worden, daß ... viele 2/3. Stücke eingelauffen, wovon der Rand dergestalt beschnitten ..., daß sich ... ein Verlust ... hervor gethan hat. ... : [Gegeben in Unserer Residentz-Stadt Hannover, den 1. Feb. 1744.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/27d7c515-7f02-4b0a-a811-a97573984def/full/!306,450/0/default.jpg)
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