Urkunden
Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Am 22. Juli hat sich in dem Dorf Güntersleben (Gundersleben) der Prior des Klosters St. Stephan in Würzburg Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat) in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad von Nördlingen (Nordelingen) und der beigezogenen Zeugen von dem Schultheißen Gottfried Nithart, dem alten Engelhart und anderen Einwohnern von Güntersleben die Rechte weisen lassen, die dem Kloster St. Stephan beim Einsammeln des ihm zustehenden Zehnten im Sommer und im Herbst zustehen. Der Offizial hat darüber von dem Notar ein Notariatsinstrument ausstellen lassen. Zeugen: Der Mönch des Klosters St. Stephan Konrad Zobel, der Pfarrer in Güntersleben Hermann, der Priester Johannes von Schmalkalden, Heinrich und Konrad Geben, Siegfried Kirchner, Konrad Schmied, die Gebrüder Johannes und Heinrich Brun sowie Heinrich Meynberg. Datum sub novo nostro officialitatis sigillo 1350 in crastino beati Bartholomei apostoli. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan
- Archivaliensignatur
-
Staatsarchiv Würzburg, Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 183
- Alt-/Vorsignatur
-
StA Würzburg: Würzburger Urkunden 75 / 128; Würzburger Urkunden 7163
Registratursignatur/AZ: iiii (14./15. Jh.); G (15. Jh); 4 (16. Jh.); 1236 (18. Jh.); anno 1350 / 4 (18. Jh.); § 1 n 3 a (18. Jh.); L 33 N 16 (18. Jh.)
- Material
-
Pergament
- Sprache der Unterlagen
-
ger
- Sonstige Erschließungsangaben
-
Besiegelung/Beglaubigung: siehe Feld: Äußere Beschreibung
Überlieferung: Notariatsinstrument
Vermerke: Rückvermerke: Inhaltsangaben (14. u. 16./17. Jh.)
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Überlieferungsart: Ausf. Notariatsinstrument; lat. Beschreibstoff: Perg. Siegel: S 1: Offizial; an Pergamentstreifen anhängend, Fragm. S 2: Notar; Signet, unbesch.
- Bemerkungen
-
Hierbei handelt es sich um die lateinische Fassung von Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden 182.
- Kontext
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden >> Einzelregestierung von Urkunden
- Bestand
-
Kloster St. Stephan Würzburg Urkunden
Fuchsstadt, Frowin von, Würzburg, Kloster St. Stephan, Prior
Nithard, Gottfried, Güntersleben, Schultheiß
Engelhard, Güntersleben, der alte
Zobel, Konrad, Würzburg, Kloster St. Stephan, Mönch
Hermann, Güntersleben, Pfarrer
Schmalkalden, Johannes von, Priester
Geben, Heinrich
Geben, Konrad
Kirchner, Siegfried
Schmied, Konrad
Brun, Johannes
Brun, Heinrich
Meynberg, Heinrich
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Prior
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Konvent
Würzburg, Kloster, St. Stephan, Mönch
Würzburg, Währung
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Friedhof
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Schultheiß
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Einwohner
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Zehnt
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Dorfmeister
Güntersleben (Lkr. Würzburg), Pfarrer
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-
02.11.2023, 07:14 MEZ
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Der Offizial der Würzburger Kurie beurkundet: Am 22. Juli hat sich in dem Dorf Güntersleben (Gundersleben) der Prior des Klosters St. Stephan in Würzburg Frowin von Fuchsstadt (Fuhstat) in Gegenwart des öffentlichen Notars Konrad von Nördlingen (Nordelingen) und der beigezogenen Zeugen von dem Schultheißen Gottfried Nithart, dem alten Engelhart und anderen Einwohnern von Güntersleben die Rechte weisen lassen, die dem Kloster St. Stephan beim Einsammeln des ihm zustehenden Zehnten im Sommer und im Herbst zustehen. Der Offizial hat darüber von dem Notar ein Notariatsinstrument ausstellen lassen. Zeugen: Der Mönch des Klosters St. Stephan Konrad Zobel, der Pfarrer in Güntersleben Hermann, der Priester Johannes von Schmalkalden, Heinrich und Konrad Geben, Siegfried Kirchner, Konrad Schmied, die Gebrüder Johannes und Heinrich Brun sowie Heinrich Meynberg. Geben vnder vnserm nuwen insigel 1350 am nechsten tak nach sant Bartholomei tak. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Bernhard Geheuermann, wohnhaft in Würzburg, verkauft Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sein Viertel an jährlichen Einkünften in Güntersleben (Gunderßlewben). Die Hälfte dieser Einkünfte steht der Domvikarie St. Egidius im Dietrichspital in Würzburg zu, das restliche Viertel Karl von Grumbach. Er hat dafür von den Verkäufern 33 Gulden erhalten. Der Verkäufer setzt daher die Käufer in den Besitz der Einkünfte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Johannes Kostbeck, Wendelin Zirckel und Elisabeth Brühfleisch erklären, dass der Verkauf mit ihrem Wissen erfolgt ist. Es siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der geben ist vff sannt Burckharts tag 1498. Aussteller: Bernhard Geheuermann. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c3d8ba2a-3c03-4c43-86aa-e24ff402447e/full/!306,450/0/default.jpg)
Bernhard Geheuermann, wohnhaft in Würzburg, verkauft Abt Konrad [Herloch], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg sein Viertel an jährlichen Einkünften in Güntersleben (Gunderßlewben). Die Hälfte dieser Einkünfte steht der Domvikarie St. Egidius im Dietrichspital in Würzburg zu, das restliche Viertel Karl von Grumbach. Er hat dafür von den Verkäufern 33 Gulden erhalten. Der Verkäufer setzt daher die Käufer in den Besitz der Einkünfte und übernimmt die Gewährleistung für den Verkauf. Johannes Kostbeck, Wendelin Zirckel und Elisabeth Brühfleisch erklären, dass der Verkauf mit ihrem Wissen erfolgt ist. Es siegeln die Ritter Veit von Brend und Michael Neustetter. Der geben ist vff sannt Burckharts tag 1498. Aussteller: Bernhard Geheuermann. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Jakob Hueb, wohnhaft in Güntersleben, und seine Ehefrau Christina verkaufen Abt Kilian [Gullemann], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Viertel einer Hofstatt in Güntersleben. Obereigentümer dieses Viertels ist das Präsenzamt des Domstifts Würzburg. Sie haben dafür von den Käufern 270 Gulden erhalten und übernehmen daher die Gewährleistung für den Verkauf. Auf ihre Bitte siegelt der Würzburger Hofschultheiß Tobias Graf. So geben vf Oculi 1610. Aussteller: Jakob und Christina Hueb. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0398ec53-48ee-4e97-8a06-066fa49fa1cd/full/!306,450/0/default.jpg)
Jakob Hueb, wohnhaft in Güntersleben, und seine Ehefrau Christina verkaufen Abt Kilian [Gullemann], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihr Viertel einer Hofstatt in Güntersleben. Obereigentümer dieses Viertels ist das Präsenzamt des Domstifts Würzburg. Sie haben dafür von den Käufern 270 Gulden erhalten und übernehmen daher die Gewährleistung für den Verkauf. Auf ihre Bitte siegelt der Würzburger Hofschultheiß Tobias Graf. So geben vf Oculi 1610. Aussteller: Jakob und Christina Hueb. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Bei der Trennung der Kirche in Güntersleben von ihrer bisherigen Mutterkirche Veitshöchheim durch den inzwischen verstorbenen Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel], die mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan Hermann [von Rhode] als Patronatsherr der Pfarrkirche in Veitshöchheim und des dortigen Pfarrers Heinrich von Wipfeld erfolgte, war vereinbart worden, dass die Baumeister der Kirche in Güntersleben der Pfarrkirche in Veitshöchheim als Ersatz für die ihr durch die Trennung entgehenden Einkünfte 200 Pfund Heller bezahlen bzw. für sie Güter und Einkünfte in diesem Wert ankaufen sollten. Diese Summe erschien dann aber dem Pfarrer in Veitshöchheim und einigen anderen Leuten zu gering, weshalb sie versuchten, die Trennung zu verhindern. Um die dadurch entstandenen Spannungen zu beseitigen, haben die Baumeister der Kirche in Güntersleben Engelhard und Heinrich Brun versprochen, innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar, Güter und Einkünfte im Gesamtwert von 230 Pfund Heller für die Pfarrkirche in Veitshöchheim zu erwerben und dieser zu übergeben. Solange diese Güter und Einkünfte nicht angekauft sind, sollen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim einen festgelegten jährlichen Zins entrichten. Dafür stellen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager zunächst in Güntersleben und dann in Würzburg. Auf ihre Bitte siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. Zeugen: Albert Truchsess, Kanoniker im Stift Haug, Magister Michael [de Leone], Kanoniker im Stift Neumünster, der Prior des Klosters St. Stephan und die Mönche Konrad Zobel und Friedrich von Münster, der Magister Heinrich von Erfurt und viele andere. Datum 1345 feria secunda post diem beati Dyonisii martyris. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/bab3d99c-7d35-4a84-9dc9-f7e7d37a4b97/full/!306,450/0/default.jpg)
Bei der Trennung der Kirche in Güntersleben von ihrer bisherigen Mutterkirche Veitshöchheim durch den inzwischen verstorbenen Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel], die mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan Hermann [von Rhode] als Patronatsherr der Pfarrkirche in Veitshöchheim und des dortigen Pfarrers Heinrich von Wipfeld erfolgte, war vereinbart worden, dass die Baumeister der Kirche in Güntersleben der Pfarrkirche in Veitshöchheim als Ersatz für die ihr durch die Trennung entgehenden Einkünfte 200 Pfund Heller bezahlen bzw. für sie Güter und Einkünfte in diesem Wert ankaufen sollten. Diese Summe erschien dann aber dem Pfarrer in Veitshöchheim und einigen anderen Leuten zu gering, weshalb sie versuchten, die Trennung zu verhindern. Um die dadurch entstandenen Spannungen zu beseitigen, haben die Baumeister der Kirche in Güntersleben Engelhard und Heinrich Brun versprochen, innerhalb von fünf Jahren, gerechnet ab dem kommenden 22. Februar, Güter und Einkünfte im Gesamtwert von 230 Pfund Heller für die Pfarrkirche in Veitshöchheim zu erwerben und dieser zu übergeben. Solange diese Güter und Einkünfte nicht angekauft sind, sollen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim einen festgelegten jährlichen Zins entrichten. Dafür stellen sie der Pfarrkirche in Veitshöchheim Bürgen mit der Verpflichtung zum Einlager zunächst in Güntersleben und dann in Würzburg. Auf ihre Bitte siegelt der Offizial der Würzburger Kurie. Zeugen: Albert Truchsess, Kanoniker im Stift Haug, Magister Michael [de Leone], Kanoniker im Stift Neumünster, der Prior des Klosters St. Stephan und die Mönche Konrad Zobel und Friedrich von Münster, der Magister Heinrich von Erfurt und viele andere. Datum 1345 feria secunda post diem beati Dyonisii martyris. Aussteller: Offizial. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Dekan Johann Konrad Kottwitz von Aulenbach, Senior und Kapitel des Domstifts zu Würzburg beurkunden: Sie haben Abt Kilian [Gullemann] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihre Rechte an einem Viertel einer Hofstatt in Güntersleben abgetreten. Dafür haben sie vom Kloster St. Stephan eine andere Hofstatt in dem Dorf erhalten. Aussteller: Domstift Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d153c3a0-6ceb-427c-8d8b-9ac16e0b8b3f/full/!306,450/0/default.jpg)
Dekan Johann Konrad Kottwitz von Aulenbach, Senior und Kapitel des Domstifts zu Würzburg beurkunden: Sie haben Abt Kilian [Gullemann] und dem Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg ihre Rechte an einem Viertel einer Hofstatt in Güntersleben abgetreten. Dafür haben sie vom Kloster St. Stephan eine andere Hofstatt in dem Dorf erhalten. Aussteller: Domstift Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Johann Georg von Münster, Amtmann zu Arnstein, schlichtet Streitigkeiten zwischen Schultheiß, Dorfmeister, Gericht und Gemeinde zu Güntersleben auf der einen Seite sowie Abt Michael [Bernhardt] und dem Konvent des Klosters St. Stephan auf der anderen Seite wegen der Modalitäten des Zehnteinzugs in der Gemarkung Günterlsleben. Aussteller: Johann Georg von Münster. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/0b34a675-a843-48b3-bde1-c72c8f7e6a0a/full/!306,450/0/default.jpg)
Johann Georg von Münster, Amtmann zu Arnstein, schlichtet Streitigkeiten zwischen Schultheiß, Dorfmeister, Gericht und Gemeinde zu Güntersleben auf der einen Seite sowie Abt Michael [Bernhardt] und dem Konvent des Klosters St. Stephan auf der anderen Seite wegen der Modalitäten des Zehnteinzugs in der Gemarkung Günterlsleben. Aussteller: Johann Georg von Münster. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Liutold von Güntersleben (Gunderesleibe) schenkt dem Kloster St. Stephan 5 Joch Weinberg [in Würzburg] am Karrenpfad (Kernphedi). Nachdem seine Ehefrau Mergard am 21. Februar (viii kalendas marcii) verstorben und im Kloster vor dem Eingang zum Kapitelsaal begraben wurde, verpflichtet er sich, dem Kloster davon jedes Jahr 30 Semmeln und 1 Eimer Wein zu einem Jahrtag für seine Ehefrau zu entrichten. Nach seinem Tod haben seine Erben diese Verpflichtung zu übernehmen. Bei Säumnis fällt der Weinberg an das Kloster. Zeugen: Heinrich Reiz, der Domherr Eckehard [von Güntersleben], der Kanoniker [von Stift Haug] Sigeboto, Liutold der Jüngere [von Güntersleben], die Gebrüder Engelbert, Godebold und Gottfried [de Foro], Boto, Adelbert, Ortlieb, Helwig Albus, Manegold, Heinrich Weise, Rutwig, Rutwig und Rudolf von Güntersleben. Aussteller: Liutold von Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/d766a2d6-5e01-4167-a766-26d28f0d74d7/full/!306,450/0/default.jpg)
Liutold von Güntersleben (Gunderesleibe) schenkt dem Kloster St. Stephan 5 Joch Weinberg [in Würzburg] am Karrenpfad (Kernphedi). Nachdem seine Ehefrau Mergard am 21. Februar (viii kalendas marcii) verstorben und im Kloster vor dem Eingang zum Kapitelsaal begraben wurde, verpflichtet er sich, dem Kloster davon jedes Jahr 30 Semmeln und 1 Eimer Wein zu einem Jahrtag für seine Ehefrau zu entrichten. Nach seinem Tod haben seine Erben diese Verpflichtung zu übernehmen. Bei Säumnis fällt der Weinberg an das Kloster. Zeugen: Heinrich Reiz, der Domherr Eckehard [von Güntersleben], der Kanoniker [von Stift Haug] Sigeboto, Liutold der Jüngere [von Güntersleben], die Gebrüder Engelbert, Godebold und Gottfried [de Foro], Boto, Adelbert, Ortlieb, Helwig Albus, Manegold, Heinrich Weise, Rutwig, Rutwig und Rudolf von Güntersleben. Aussteller: Liutold von Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Der Würzburger Domherr und Generalvikar des Bischofs Melchior [Zobel] in geistlichen Angelegenheiten Heinrich von Würzburg teilt dem Offizial der Würzburger Kurie mit: Er hat die durch den Tod des Bernhard Oschaff vakante Pfarrkirche in Güntersleben nach Präsentation durch den Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Leyser] dem Priester der Diözese Würzburg Jakob Reutter verliehen, nachdem dieser vor ihm den üblichen Treue- und Gehorsamseid für den Würzburger Bischof abgelegt hat. Daher befiehlt er dem Offizial als zuständigem Archidiakon, den Jakob Reutter in den Besitz der Pfarrkirche und ihrer Besitzungen und Einkünfte zu setzen. Aussteller: Heinrich von Würzburg. Empfänger: Offizial der Würzburger Kurie](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4acb3cd5-459e-4b12-b090-6d046cb434f3/full/!306,450/0/default.jpg)
Der Würzburger Domherr und Generalvikar des Bischofs Melchior [Zobel] in geistlichen Angelegenheiten Heinrich von Würzburg teilt dem Offizial der Würzburger Kurie mit: Er hat die durch den Tod des Bernhard Oschaff vakante Pfarrkirche in Güntersleben nach Präsentation durch den Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Michael [Leyser] dem Priester der Diözese Würzburg Jakob Reutter verliehen, nachdem dieser vor ihm den üblichen Treue- und Gehorsamseid für den Würzburger Bischof abgelegt hat. Daher befiehlt er dem Offizial als zuständigem Archidiakon, den Jakob Reutter in den Besitz der Pfarrkirche und ihrer Besitzungen und Einkünfte zu setzen. Aussteller: Heinrich von Würzburg. Empfänger: Offizial der Würzburger Kurie
![Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde des Dorfes Güntersleben bekennen: Nachdem das Dorf durch einen Brand große Schäden erlitten hat, hat ihnen der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] auf ihre Bitte 300 Gulden geliehen. Sie verpflichten sich, dem Kloster diese Summe zurückzuzahlen, wie es in ihrem dem Kloster übergebenen Schuldbrief festgelegt ist. Außerdem verpflichten sie sich, keinen in Dorf und Gemarkung Güntersleben anfallenden Mist an Auswärtige zu verkaufen, sondern diesen ausschließlich zur Düngung ihrer Güter und Felder zu verwenden. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Michael Neustetter und Michael von Enheim. Der geben ist auff die Ascheremitwochen 1510. Aussteller: Gemeinde Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/c4a11fb2-fe1f-429e-bbe9-1f9f312cd199/full/!306,450/0/default.jpg)
Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde des Dorfes Güntersleben bekennen: Nachdem das Dorf durch einen Brand große Schäden erlitten hat, hat ihnen der Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] auf ihre Bitte 300 Gulden geliehen. Sie verpflichten sich, dem Kloster diese Summe zurückzuzahlen, wie es in ihrem dem Kloster übergebenen Schuldbrief festgelegt ist. Außerdem verpflichten sie sich, keinen in Dorf und Gemarkung Güntersleben anfallenden Mist an Auswärtige zu verkaufen, sondern diesen ausschließlich zur Düngung ihrer Güter und Felder zu verwenden. Auf ihre Bitte siegeln die Ritter Michael Neustetter und Michael von Enheim. Der geben ist auff die Ascheremitwochen 1510. Aussteller: Gemeinde Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde des Dorfes Güntersleben bekennen: Sie haben sich mit Bewilligung des Würzburger Bischofs Lorenz [von Bibra] vom Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] 200 Gulden für den Wiederaufbau ihres durch ein Unwetter und einen Brand verwüsteten Dorfes geliehen. Sie verpflichten sich, diese Summe in jährlichen Raten von 20 Gulden zurückzuzahlen. Bei Säumnis kann das Kloster eine beliebige Anzahl Einwohner in ein öffentliches Wirtshaus in Würzburg zum Einlager bestellen. Der Bischof siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung. Der geben ist auff den Aschermitwochen 1511. Aussteller: Gemeinde Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/43d9043f-de83-4477-aefd-15447dc5b29a/full/!306,450/0/default.jpg)
Schultheiß, Dorfmeister und Gemeinde des Dorfes Güntersleben bekennen: Sie haben sich mit Bewilligung des Würzburger Bischofs Lorenz [von Bibra] vom Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Konrad [Herloch] 200 Gulden für den Wiederaufbau ihres durch ein Unwetter und einen Brand verwüsteten Dorfes geliehen. Sie verpflichten sich, diese Summe in jährlichen Raten von 20 Gulden zurückzuzahlen. Bei Säumnis kann das Kloster eine beliebige Anzahl Einwohner in ein öffentliches Wirtshaus in Würzburg zum Einlager bestellen. Der Bischof siegelt zum Zeichen seiner Zustimmung. Der geben ist auff den Aschermitwochen 1511. Aussteller: Gemeinde Güntersleben. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Der öffentliche Notar Gumbert Fabri von Wildungen beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat Peter Liesen, Rektor der Pfarrkirche in Güntersleben (Gu/e/nderszleben), vor dem Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] als Patronatsherr Verzicht auf seine Pfarrkirche geleistet. Der Abt hat diesen Verzicht angenommen und die Pfarrkirche dem Kleriker Johannes von Fulda verliehen. Dieser hat vor dem Abt den üblichen Amtseid abgelegt. Auf Bitte des Peter Liesen, des Johannes von Fulda sowie des Abtes und des Konvents des Klosters St. Stephan, vertreten durch den Prior Johannes Bauer (Bawr), hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt. Aussteller: Gumbert Fabri von Wildungen. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/99647458-18f0-43fa-ae4d-897956945a62/full/!306,450/0/default.jpg)
Der öffentliche Notar Gumbert Fabri von Wildungen beurkundet: In seiner und der hinzugezogenen Zeugen Gegenwart hat Peter Liesen, Rektor der Pfarrkirche in Güntersleben (Gu/e/nderszleben), vor dem Abt des Klosters St. Stephan in Würzburg Berthold [Gunther] als Patronatsherr Verzicht auf seine Pfarrkirche geleistet. Der Abt hat diesen Verzicht angenommen und die Pfarrkirche dem Kleriker Johannes von Fulda verliehen. Dieser hat vor dem Abt den üblichen Amtseid abgelegt. Auf Bitte des Peter Liesen, des Johannes von Fulda sowie des Abtes und des Konvents des Klosters St. Stephan, vertreten durch den Prior Johannes Bauer (Bawr), hat der Notar darüber ein Notariatsinstrument ausgefertigt. Aussteller: Gumbert Fabri von Wildungen. Empfänger: Kloster St. Stephan
![Der Würzburger Bischof Otto [von Wolfskeel] beurkundet: Die Einwohner des Dorfes Güntersleben (Gu/e/ndersleuben), das bisher zum Sprengel der Pfarrei Veitshöchheim (Hochheim) gehörte, haben wegen allzu großer Entfernung der Orte Schwierigkeiten beim Besuch der Pfarrkirche in Veitshöchheim, insbesondere bei Schnee und bei Regen, und bei der geistlichen Versorgung. Sie haben daher den Bischof um Separation gebeten. Nachdem sich der Bischof überzeugt hat, dass die Kapelle oder Kirche in Güntersleben über ausreichend Besitz und Einkünfte verfügt, um davon einen ständigen Pfarrer zu unterhalten, nimmt er mit Zustimmung des Abtes des Klosters St. Stephan in Würzburg Hermann [von Rhode] als Patronatsherr der Pfarrkirche in Veitshöchheim und des Pfarrers zu Veitshöchheim Heinrich von Wipfeld die Trennung der Kirche in Güntersleben von ihrer Mutterkirche in Veitshöchheim vor und erhebt sie zur eigenständigen Pfarrkirche. Er legt ihre Recht und Aufgaben fest. Den ersten Pfarrer in Güntersleben sollen die Baumeister der Kirche dort bestimmen. Danach aber steht das Patronatsrecht für die neue Pfarrkirche dem jeweiligen Abt von St. Stephan zu. Der Bischof erlässt Bestimmungen über die Verteilung der in der neuen Pfarrkirche anfallenden Opfergaben sowie ihrer Einkünfte und legt die Aufgaben und Pflichten des Pfarrers fest. Außerdem bestimmt er, dass die Baumeister der Kirche in Güntersleben die Pfarrei Veitshöchheim für die ihr durch die Separation entstehende Minderung ihrer Einkünfte mit 200 Pfund Heller entschädigen sollen. Datum Herbipoli 1345 xvi kalendas iulii. Aussteller: Bischof von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f7c53b7b-797e-4a27-8365-9d4596d6e516/full/!306,450/0/default.jpg)