Akten
Appellationis Auseinandersetzung um Unterschleif bei der Akzisezahlung
Kläger: (2) Georg Friedrich Martinsen, Pächter und Branntweinbrenner zu Zurow (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: August Wilhelm Rüdemann, Procurator Civitatis zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: N N Martiensen (A), Dr. Christoph Erich Hertzberg (P), seit 15.10.1777 Dr. Friedrich Nürenberg Bekl.: Dr. Joachim Christoph Ungnade (P), seit 01.02.1776 Dr. Theodor Johann Quistorp
Fallbeschreibung: Nach Bitte des Kl.s vom 18.11. um Fristverlängerung zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 18.11. legt Kl. am 23.11. seinen Schriftsatz vor. Kl. hat zu Beginn des Jahres 1772 ein Oxhoft Branntwein an den Wismarer Kaufmann Flittner für 76 Rtlr verkauft, Flitner hatte ihm versichert, die Akzise dafür zu bezahlen. Als der Knecht des Kl.s den Branntwein nach Wismar bringt, wird Kl. beschuldigt, die Akzise unterschlagen zu wollen. Kl. wird vor dem Gewett angeklagt und für schuldig befunden, der Wert des Branntweins wird beschlagnahmt und Kl. werden die Unkosten auferlegt. Dagegen appelliert er vor dem Ratsgericht, das aber das Urteil bestätigt, weshalb Kl. an das Tribunal appelliert und geltend macht, Akzisediener und Torwache hätten seinen Diener nicht nach der Ladung befragt und ihn wegen der Akzise nicht entsprechend belehrt; er habe mit Flittner vereinbart, daß dieser die Akzise zahle und habe deshalb mit der Klage nichts zu tun. Er bittet daher um Aufhebung des Ratsgerichtsurteils, Rückzahlung seines Gelder, Erstattung der Unkosten und Bestrafung des Akzisedieners und des Torwächters. Das Tribunal ordnet am 26.02.1773 an, dem Kl. die beschlagnahmten 76 Rtlr zurückzugeben und ihn allein die Prozeßkosten tragen zu lassen. Außerdem soll der Rat seine Akzisebedienten und der Kl. seinen Diener künftig entsprechend instruieren. Bekl. legt am 08.04. dagegen die exceptionem sub- et obreptionis ein, bittet zunächst aber am 08.04. und am 20.05. um Fristverlängerung, die er am 10.04. und 21.05. erhält, bevor er Kl. am 01.07. des bewußten Unterschleifs beschuldigt . Das Tribunal fordert daraufhin am 28.09.1773 die Akten vom Ratsgericht an. Diese gehen am 16.10. ein, am 18.10. bittet Kl. um ihre Eröffnung, die das Tribunal am 22.10. auf den 23.10.1773 ansetzt. Am 24.01., 18.04., 11.07. und 17.10.1774, am 23.01., 01.05., 10.07. und 23.10.1775, am 22.01. und 22.04.1776 bitten Parteien um Prozeßbeschleunigung, am 20.10.1777 setzt das Tribunal einen Termin auf den 18.11. an, bei dem Kl. beschwören soll, daß er nicht die Absicht hatte, die Akzise zu hinterziehen. Nachdem der Eid geleistet ist, entscheidet das Tribunal am 22.11.1777, daß Kl. seine 76 Rtlr zurückerhalten und die Prozeßkosten zwischen den Parteien verteilt werden sollen. Am 24.11.1777 werden die Akten der Vorinstanz an den Rat zurückgeschickt.
Instanzenzug: 1. Gewett 1772 2. Ratsgericht 1772 3. Tribunal 1772-1777
Prozessbeilagen: (7) Ratsgerichtsurteil vom 07.10.1772; von Notar Georg Martin Hermes aufgenommene Appellation vom 15.10.1772; Bestätigungen von Michael Hinrich Brockmann, Hieronymus Christian Ungnade, Jochim Struck, Caspar Borchward und Hinrich Daniel Crohn über Kauf von Branntwein und Zahlung der Akzise auf eigene Verantwortung vom 05.11.1772; Attest Flittners vom 03.02.1772 über Branntweinkauf; Gewettsprotokolle vom 10., 17. und 18.01.1772; Prozeßvollmachten des Kl.s für Dr. Hertzberg vom 08.10.1773 bzw. für Dr. Nürenberg vom 15.10.1777 und der Bekl. für Dr. Ungnade vom 28.10.1773 bzw. für Dr. Quistorp vom 01.02.1776
- Archivaliensignatur
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(1) 2219
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar M 162 (W M n. 162)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 18. 1. Kläger R
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1772) 18.11.1772-22.11.1777 (1777)
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:01 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1772) 18.11.1772-22.11.1777 (1777)