Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Monografie | Verordnung

Wir Bürgermeister Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim: Fügen hiemit allen Unsern Bürgern, ... zu wissen ... mit was grosser Fahrläßigkeit man hie und da mit Feuer und Licht umgehe ... Setzen, ordnen, und ... ermahnen ... daß ein jeder Hauß-Wirth seine wohl-verwahrte und nicht schadhaffte Laterne im Hause habe ... : Geben unter Unsern Stadt-Insiegel. Hildesheim den 4. Novembr. 1740.

Wir Bürgermeister Sambt-Rath und Stände der Stadt Hildesheim: Fügen hiemit allen Unsern Bürgern, ... zu wissen ... mit was grosser Fahrläßigkeit man hie und da mit Feuer und Licht umgehe ... Setzen, ordnen, und ... ermahnen ... daß ein jeder Hauß-Wirth seine wohl-verwahrte und nicht schadhaffte Laterne im Hause habe ... : Geben unter Unsern Stadt-Insiegel. Hildesheim den 4. Novembr. 1740.

Digitalisierung: Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek

Public Domain Mark 1.0 Universal

Location
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
VD 18
VD18 90002040
Extent
[1] Bl
Language
Deutsch
Notes
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2010. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 90002040

Contributor
Hildesheim
Published
[S.l.] , 1740 -

Last update
09.04.2025, 1:00 PM CEST

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Object type

  • Amtsdruckschrift ; Einblattdruck ; Verordnung ; Monografie

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  • Hildesheim

Time of origin

  • [S.l.] , 1740 -

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