Akten

Supplicationis Auseinandersetzung um Waldnutzung und Veränderungen am Gut

Kläger: (2) Regierungsrat Graf von Bohlen

Beklagter: Hauptmann von Keding und die Gläubiger des Hauptmanns von Behr

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Georg Samuel Lange (A), Dr. Anthon Christoph Gröning (P), seit 1750: Dr. Christoph Erich Hertzberg (P) Bekl.: Christian Friedrich Reineke (A), Dr. Carl Christian Gröning (P)

Fallbeschreibung: Der Kl. ist vom Hofgericht zur Bezahlung einer Strafe von 100 Rtlr aufgefordert worden, weil er während des schwebenden Prozesses Veränderungen am Gut Behrenwalde vorgenommen und zahlreiche Bäume hat schlagen lassen. Das Hofgericht droht ihm weitere 500 fl. Strafe an für den Fall, daß er weitere Veränderungen dirchführen läßt. Der Kl. beschwert sich darüber und erklärt, er würde das ihm zugefallene Gut nur wirtschaftlich nutzen wollen. Er bittet um eine Kommission zur Entkräftung der Vorwürfe seines Gegners und Straferlaß. Das Tribunal beläßt es am 13.12.1748 bei dem Hofgerichtsmandat, fordert den Kl. aber auf, binnen 3 Wochen Kommissare vorzuschlagen, und teilt dem Bekl. den Schriftsatz mit. Am 24.01.1749 bittet der Kl. um Bestellung des Herrn von Gentzkow zu Schlechtmühl und des N N Ramlow zu Lüdershagen als Kommissare. Das Tribunal folgt dem Antrag am 25.01.1748 und beauftragt die Kommissare mit der Besichtigung des Gutes Behrenwalde mit den dazugehörenden Wäldern. Am 27.01.1750 bittet der Kl. darum, die Kommissare zur Durchführung ihrer Kommission aufzufordern und sie explizit damit zu beauftragen, den Zustand des Gutshauses und der in Behrenwalde befindlichen Katen einzuschätzen, um deutlich zu machen, daß er dort bauen muß. Er berichtet von einem Holzankauf und davon, Bäume gefällt zu haben, um sie verbauen zu können. Das Tribunal folgt dem Antrag am 30.01.1750, verbietet aber jeden weiteren Holzeinschlag, am 10.03. bittet der Kl. darum, diesen zuzulassen, da er ansonsten keine Reparaturen durchführen kann und verspricht, den Kommissaren die Notwendigkeit zu begründen. Am 13.03. informiert das Tribunal die Bekl. und fordert von ihnen eine Erklärung binnen 14 Tage. Diese geht am 26.03. ein, die Bekl. wehren sich gegen den weiteren Holzeinschlag und bitten um Beauftragung des Herrn von Liebeherr zu Schlatkow und des Kämmerer Balthasar als Kommissare von ihrer Seite. Das Tribunal folgt dem am 03.04. und ernennt die vorgeschlagenen Herren zu Kommissaren. Am 27.04. bitten die Bekl. darum, anstelle Liebeherrs Kapitän von Dechow als Kommissar einzusetzen. Sie bringen außerdem weitere Beweise für die schädliche Nutzung des Waldes bei und bitten diese zu berücksichtigen und ein Strafmandat an den Kl. zu erlassen. Das Tribunal folgt dem Antrag am 28.04., ernennt Dechow und verbietet dem Kl. cum clausula bei 200 Rtlr Strafe weitere Veränderungen. Am 22.05. weist Bohlen die Beschuldigungen zurück und bittet darum, die Kommission tätig werden zu lassen. Am 17.10.1750 weist das Tribunal die Kommissare an, die Beweisaufnahme zügig durchzuführen. Am 28.11.1753 berichtet Keding über andauernde, exzessive Nutzung des Waldes zu Behrenwalde und bittet um Zeugenverhöre zur Beweissicherung. Das Tribunal lehnt dies am 04.12.1753 ab.

Instanzenzug: 1. Tribunal 1748-1750

Prozessbeilagen: (7) von Notar Andreas Busse aufgenommene Befragung des Konsistorialboten Branmehl vom 16.04.1750; von Notar F. Stroth aufgenommene Zeugenbefragung der Jäger Hinrich Riss und Clas Seetz, des Zimmermanns Josef Mankraas, des Radmacher Christian Bahl und des Vollbauern Hinrich Mauw vom 15.10.1748; von Notar F.S. Anders aufgenommene Befragung des Inspektors Kohlmeyer zu Behrenwalde vom 10.05.1750; von Notar Paul Wediger von Magdeburg aufgenommene Zeugenbefragung des Bärenwalder Jägers Hinrich Riss vom 12.05.1750

Archivaliensignatur
(1) 0504
Alt-/Vorsignatur
Rep. 29, Nr. 588, 589

Kontext
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.02. 1. Kläger B
Bestand
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal

Laufzeit
29.10.1748-27.01.1750

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 29.10.1748-27.01.1750

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