Schwimmen! / [Stadt Münster] : Informationen ; Öffnungszeiten der Hallen- und Freibäder, besondere Angebote für Vorschulkinder - Senioren - Familien, Vereinsangebote
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
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21 cm
- Umfang
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72 S.
- Sprache
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Deutsch
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Münster
- (wer)
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Stadt Münster
- (wann)
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1987
- Inhaltsverzeichnis
- Rechteinformation
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- Letzte Aktualisierung
-
11.06.2025, 14:14 MESZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Stadt Münster
Entstanden
- 1987
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Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 7. November 1643 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Franz Nünning als zeitlichem Vicario Secundo Summi Altaris S. Ludgerum zu Münster, dessen Sukzessoren oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von fünftehalbe bzw. 4 1/2 Reichstaler, zahlbar in termino S. Martini Episcopi ab dem Jahr 1644 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 75 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 11. Dezember 1634 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Ursula Eichrodt, Witwe des gewesenen Prokurators Christoffer zum Schloet, deren Erben oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar in termino Conceptionis Mariae ab dem Jahr 1635 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 120 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk des Stadtsekretärs Henrich Holland vom 7. November 1635, dass sich die Witwe des Christoffer zum Schloet bei der Erhebung dieser Rentverschreibung beschwert habe, dass der Gruetherr Urkunde und Handschrift zu dieser Verschreibung versprochen habe, durch ihren Emonitor Dietrich Otten aber verlegt oder verloren ging, und dass sie beim Auffinden kassiert werden solle. Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments. Lic. Franciscus Mucerus und Ursula Eickrodt bezeugen am 18. Dezember 1642 die Zedierung der obigen Rentverschreibung an Everhard Lambert, Guardian des Minoritenkonvents zu Münster
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 1. Februar 1645 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute der Äbtissin Agnes von Merveldt, der Priorin Lucia von Baer, der Kellnerin Agnes von Hamb und sämtlichen Kapitularinnen des Klosters St. Aegidii binnen Münster, deren Sukzessoren und Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Reichstaler 15 Schillinge, zahlbar in termino Purificationis Beatae Mariae Virginis ab dem Jahr 1646 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 24. April 1635 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Pater Hermann Fiker, Fratrum Minoritarum Guardiano, und sämtlichen Konventualen des Klosters zum Brüderen, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 3 Reichstaler, zahlbar in termino Pentecostes ab dem Jahr 1636 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 50 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 21. Februar 1629 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel der Kollegiatkirche zu St. Mauritz vor der Stadt Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 50 Reichstaler, zahlbar in termino Dominicae esto mihi ab dem Jahr 1630 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments
Werner Koethe und Andreß Eberschwein, Bürgermeister, und sämtliche Räte der Stadt Ahlen bezeugen, dass Anthon Kentelnick, Ehevogt der Witwe des Amandus Palmeke, Caspar Palmeke, Franz Boeß als gewesener Ehewirt der Christine Palmeke und Marie Palmeke, alles Erben des weiland Amandus Palmeke, Bürger zu Ahlen, dem städtischen Sekretär und Bedienten Zacharias Hillebrand einen Rentbrief über 50 Reichstaler ablösen, den Amandus Palmeke innehatte, den aber vor Jahren Henrich Witthaus vor etlichen Jahren von der Äbtissin zu Überwasser erhalten hatte und den Herk Ulrich von Werne testamentarisch überlassen hatte. Als Warbürgen werden Gerhard zum Hole und Gerhard Amenhovel, beide Bürger zu Ahlen, genannt Ankündigung des Stadtsiegels