Urkunde

Bürgermeister und Rat der Stadt Münster bezeugen am 21. Februar 1629 für sich und ihre Nachkommen, dass sie mit Vorwissen der Alder- und Meisterleute dem Dechanten und Kapitel der Kollegiatkirche zu St. Mauritz vor der Stadt Münster, deren Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 50 Reichstaler, zahlbar in termino Dominicae esto mihi ab dem Jahr 1630 aus den Einkünften des Gruethauses, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 1.000 Reichstaler verkauft haben. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand, zur Loskündigung, zur Schadloshaltung und zum Gerichtsstand. Siegelankündigung der Aussteller und Unterschriftsankündigung des geschworenen Stadtsekretärs (Henrich Hollandt). Rückseitig Vermerk der Regierung zu Münster vom 17. März 1838 über die Ungültigkeit des Dokuments

Archivaliensignatur
B 061u, 102
Formalbeschreibung
Überlieferungsart: Original
Material
Pergament
Sonstige Erschließungsangaben
Ausstellort: Münster

Siegelführer: Stadt Münster

Kontext
Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden
Bestand
B 061u Fürstbistum Münster, Pfennigkammer - Urkunden

Indexbegriff Person
Stadt Münster

Laufzeit
1629 Februar 21 (1838)

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Geliefert über
Letzte Aktualisierung
17.09.2025, 15:28 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1629 Februar 21 (1838)

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