Urkunden
König Maximilian I. erlässt die nachfolgende Ordnung und Satzung, nachdem sich etliche Einwohner des Reichs wider ihre Pflicht und Ehre in einer Konspiration namens Bundschuh (puntschuher) zusammengetan haben, welche die Obrigkeit vertilgen möchte und droht dem Volk ein schlechtes Exempel zu geben, was Maximilian als römischem König sowie Oberhaupt und Beschützer der Christenheit zu verhindern gebührt. [1.] All diejenigen, die Teil der Konspiration, dessen Häupter, Urheber oder Anwerber (annder darein zukumen geraitzt) sind oder waren, sowie alle Amtsleute oder ihren Herren durch Dienst verpflichtete Personen, die in diesem Bündnis sind oder waren, wo diese aufgegriffen und vor Gericht gestellt werden, sollen sie als Verräter ihres Vaterlands (verretern ires vatterlannds), ihrer Obrigkeit, des gemeinen Nutzens und Friedens sowie als meineidige und treulose Leute gelten und gevierteilt und mit Pferden ausgeschleift werden. Ihre Güter fallen an den Herrn. [2.] Wer aus Einfältigkeit und Unverständnis in die Konspiration gekommen ist, wer das Bündnis ausgeschlagen, aber nicht davor gewarnt hat, wer der Sache verbunden war und sich binnen zwei Monaten als schuldig anzeigt oder wer den Übeltätern durch Behausung, Essen, Trinken oder anderweitig geholfen hat, diese sollen ihrer Herrschaft und Obrigkeit an Leibes- und Gliedstrafen verfallen sein und nach Verhandlung gestraft werden. [3.] Maximilian gebietet allen, dass sie die Ordnung und Satzung halten, handhaben, schützen, schirmen und gegen die Täter vorgehen, urteilen, richten und strafen wie vorgeschrieben. Bei Zuwiderhandlung droht Reichs schwere Ungnade und eine Strafe über 50 Mark lötiges Gold, die bei jeder Freveltat erneut der königlichen Kammer zu bezahlen ist.
- Reference number
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 117
- Extent
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fol. 110r-111v
- Further information
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Ausstellungsort: Ulm
Siegler: [kein Siegel angekündigt]
- Context
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Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
- Holding
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
- Indexbegriff subject
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Bundschuh
- Indexentry person
- Indexentry place
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Ulm UL
- Date of creation
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1500 Juli 10 (am zehenndten tag des monats July)
- Other object pages
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- Rights
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Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
- Last update
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04.04.2025, 8:02 AM CEST
Data provider
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Object type
- Urkunden
Time of origin
- 1500 Juli 10 (am zehenndten tag des monats July)