Akten

Appellationis und Mandatum manutenentia Auseinandersetzung um Erfüllung eines Vertrages

Kläger: (2) Nathanel Staalkopf, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Eler Detloff von Lowtzow, Kammerjunker (Kl. in 1. Instanz)

Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P) Bekl.: Dr. Theodor Johann Quistorp (A & P)

Fallbeschreibung: Der Bekl. hat am 22.10.1754 vom Kl. ab Ostern 1755 ein Haus in der Lübschen Straße für 3 Jahre gemietet und ausdrücklich vereinbart, daß der Vertrag nicht vor Ende der 3 Jahre gekündigt werden darf. Nach Vertragsende sollte das Haus zunächst dem Bekl. zu weiterer Miete oder Kauf angeboten werden, dieser erfährt jedoch davon, daß der Kl. das Haus an den Herrn von Freiburg verkauft hat, ohne ihn zu benachrichtigen. Der Bekl. wendet sich an den Rat, der den Kl. am 02.01.1755 auffordert, den Vertrag bei 50 Rtlr Strafe einzuhalten. Da der Kl. gegen dieses Ratsgerichtsurteil appelliert, bittet der Bekl. darum, Kl. die Appellationsfrist zu beschränken und ein Mandat an ihn auszufertigen, das ihm befiehlt, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen und ihn ab Ostern in das Haus einziehen zu lassen. Das Tribunal erläßt am 24.01. ein entsprechendes Strafmandat über 50 Rtlr und fordert den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes binnen 8 Tagen auf. Am 29.01. trägt der Kl. seine Appellation gegen das Ratsgerichtsurteil vor und berichtet, er habe dem Bekl. nach dem Verkauf des Hauses angeboten, ihm ein anderes Haus zur Miete zu besorgen und eventuelle Differenzen im Mietpreis für ihn auszugleichen, womit der Bekl. einverstanden gewesen sein soll. Der Kl. bittet daher, das Mandat des Tribunals zu widerrufen und das Ratsgerichtsurteil aufzuheben, damit der Kaufvertrag in Kraft treten könne. Das Tribunal weist den Antrag am 07.02. ab. Der Bekl., der am 05.02. die Vollstreckung des Strafmandats fordert, da der Käufer des Hauses weitere Möbel in das Haus gebracht hat, wird am 07.02. auf das Urteil vom selben Tag und an das Ratsgericht als zuständige Instanz verwiesen. Am 15.02. bittet der Bekl. darum, dem Kl. für eine eventuelle neue Argumentation bei seiner Appellation eine Frist von 3 Tagen zu setzen, das Tribunal gewährt dem Kl. am selben Tag 4 Tage Frist. Am 27.01.1756 erbittet der Bekl. Rückgabe seines Mietvertrages aus den Tribunalsakten und erhält diesen am 28.01.1756

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1755 2. Tribunal 1755-1756

Prozessbeilagen: (7) Mietvertrag vom 22.10.1754; von Notar August Wilhelm Rüdemann aufgenommene Gesprächsnotiz mit Kl. vom 20.12.1754; Ratsgerichtsurteile vom 02. und 09.01.1755; Mitteilungen des Notars Rüdemann über Zustellung des Tribunalsmandats an Herrn von Freiburg vom 03. und 04.01.1755; von Notar Johann Friedrich Lochmann aufgenommene Zeugenbefragung des Töpfers Wagner, Martin Jansens und der Ehefrau des Reifschlägermeisters Seller vom 16.01.1755; von Notar Lochmann aufgenommene Gesprächsnotiz mit Kl. vom 22.01.1755; Kaufvertrag zwischen Staalkopf und Georg Conrad von Freiburg vom 17.12.1754; von Notar Ernst August Leich angefertigtes Protokoll über die Schlüsselübergabe des fraglichen Hauses an Freiburg vom 17.12.1754; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 04.01.1755; von Tribunalspedell C.G. Wulf ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 25.01.1755; von Notar J.F. Lochmann aufgenommene Befragung des Fuhrmanns Helm Friedrich Clus und des Wächters Johann Emanuel Meybuer vom 30.01.1755

Archivaliensignatur
(1) 3312
Alt-/Vorsignatur
Wismar S 348 (W S 10 n. 348)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 19. 1. Kläger S
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
(1754-1755) 22.01.1755-28.01.1756

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09.05.2025, 15:01 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • (1754-1755) 22.01.1755-28.01.1756

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