Die Frage der Freiwilligkeit der islamischen Eheschließung: Schariarechtliche Vorgaben und gesellschaftliche Praxis unter Berücksichtigung des Phänomens der Zwangsheirat

Abstract: Dürfen Frauen aus islamischen Kulturkreisen aus freien Stücken heiraten? Ist die "Zwangsehe definitiv unislamisch"? Warum verabschiedete jedoch die "Deutsche Islamkonferenz" im April 2012 eine "Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsheirat"? Warum nehmen Frauenrechtlerinnen wie Serap Çileli, Necla Kelek oder Seyran Ate so engagiert Stellung gegen das Phänomen Zwangsheirat im islamischen Kulturkreis? Liegt die Problematik vor allem in Traditionen, unzureichender Bildung, mangelnden materiellen Resourcen, in Machtmissbrauch oder doch in der Religion begründet? Auf der UNO-Welt-Konferenz des Jahres 2000 in Peking wurden Zwangsehen erstmalig als Verletzung der Menschenrechte anerkannt. In Deutschland wurden sie mit dem 01.07.2011 unter § 237 StGB ins Strafrecht aufgenommen; sie können nun in Deutschland mit 6 Monaten bis 5 Jahren Gefängnis bestraft werden. Verlässliche Statistiken zur Zahl der Zwangsehen in westlichen Ländern existieren zwar nicht; in einzelnen Städten wie Berlin o

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
Online-Ressource, 56 S.
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Veröffentlichungsversion

Erschienen in
Rechtspolitisches Forum ; Bd. 61

Schlagwort
Zwangsheirat
Eheschließung
Freiwilligkeit
Trier
Deutschland

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
Trier
(wann)
2012
Urheber
Beteiligte Personen und Organisationen
Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier

URN
urn:nbn:de:hbz:385-8116
Rechteinformation
Open Access unbekannt; Open Access; Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
Letzte Aktualisierung
25.03.2025, 13:45 MEZ

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Beteiligte

Entstanden

  • 2012

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