Bestand
Beckum-Ahlenscher Klosterfonds (Bestand)
Aufhebung der Klöster 1814-1934
(13); Grundstücke und Kolonate 1683-1946 (73); Forstverwaltung
1817-1932 (9); Rechnungswesen 1806-1939 (33); Kapitalien 1757-1923
(20); Streitsachen 1860-1898 (5).
Bestandsgeschichte: Gebildet
aus dem Vermögen der 1814 aufgehobenen Schwesternhäuser Maria Rosa
in Ahlen und Blumental in Beckum; Verwaltung seit demselben Tag
durch die Domänendirektion Dortmund, seit 1816 durch die Regierung
Münster. Aufgelöst 2014.
Form und Inhalt: Durch
Großherzoglich Bergischen Ministerialbefehl wurden am 12.11.1808
die beiden Augustinerinnenklöster Maria Rosa zu Ahlen und Maria
Blumental zu Beckum der Domänen- und Forstverwaltung des
Großherzogtums Berg unterstellt. Wenn ihre Existenz dadurch auch
eingeschränkt worden war, so konnten beide Klöster doch wie in den
Jahren zuvor die drohende Gefahr der vollständigen Aufhebung
abwenden. Der Grund hierfür ist wohl im relativ unbedeutenden
Vermögen der beiden Klöster zu sehen. Erst 1814 wurde Maria Rosa zu
Ahlen und noch im selben Jahr, am 19.3.1814 durch das Hohe
Civil-Gouvernement zwischen Weser und Rhein, Maria Blumental zu
Beckum aufgehoben.
Durch Erlaß vom 29.3.1814 übernahm
mit Wirkung vom 1.4.1814 die Domänendirektion Dortmund die
Verwaltung des aus beiden Klöstern gebildeten Beckum-Ahlenschen
Klosterfonds, da sie die Geschäfte der gleichnamigen Großherzoglich
Bergischen Behörde fortführte.
Als am 31.7.1816 die
Domänendirektion Dortmund ihre Tätigkeit zugunsten der neu
gebildeten Regierungen einstellte, wurde die Verwaltung des
Klosterfonds der Abteilung II der Regierung Münster zugeteilt. Seit
1945 wird dieses Vermögen dort in Personalunion mit dem
Münsterschen Studienfonds verwaltet.
Die
hier vorliegenden Akten stammen aus der Zeit nach 1816 (Zgg
44/1966). Dementsprechend sind für die Jahre vor 1816 die Bestände
der oben angegebenen Behörden heranzuziehen.
Vgl. auch die im Rahmen der Germania Sacra vom
Max-Planck-Institut für Geschichte herausgegebene Neue Folge 3, Die
Bistümer der Kirchenprovinz Köln, Bistum Münster, 1, Die
Schwesternhäuser nach der Augustinerregel, bearbeitet von Wilhelm
Kohl, Berlin 1968. Dort finden sich Angaben über Quellen, Literatur
und Denkmäler, Archive und Bibliotheken, eine historische
Übersicht, Nachrichten zur Verfassung, zum Geistlichen Leben sowie
über den Besitz der einzelnen Schwesternhäuser.
Münster, im März 1968
Buchholz
Zur Verwendung der Mittel aus dem
Beckum-Ahlenschen Klosterfonds siehe Oberpräsidium Nr. 3890.
Die vormalige Akte Beckum-Ahlenscher Klosterfonds Nr. 110
(Rentverschreibungen des Klosters Blumental, 1674) ist jetzt zu
bestellen unter: Schwesternhaus Blumental Beckum - Akten Nr.
21.
Zitierweise:
Beckum-Ahlenscher Klosterfonds Nr. ...
Das
vorliegende Findbuch A 124 Beckum-Ahlenscher Klosterfonds wurde im
Januar 2008 von Marius Schmieda unter der Betreuung von Thomas
Reich mit dem Verzeichnungsprogramm VERA abgeschrieben.
Münster, den 5. Juni 2008 Dr. Thomas Reich
- Bestandssignatur
-
B 205
- Umfang
-
153 Akten.; 15 Akten (34 Kartons), Findbuch B 205.
- Sprache der Unterlagen
-
German
- Kontext
-
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 1. Territorien des Alten Reiches bis 1802/03 einschließlich Kirchen, Stifter, Klöster, Städte u.ä. >> 1.2. Westfälische Fürstbistümer (B) >> 1.2.1. Fürstbistum Münster >> 1.2.1.4. Geistlichkeit, Stifte, Klöster
- Verwandte Bestände und Literatur
-
Wilhelm Kohl (Bearb.), Die Schwesternhäuser nach der Augustinerregel (Germania Sacra, NF 3, Bistum Münster, 1), Münster 1968; Jörg Wunschhofer, Zur Aufhebung der Kollegiatstifte SS. Stephani et Sebastiani in Beckum und St. Ludgeri in Münster im Jahre 1811, in: Westfälische Zeitschrift 161 (2011), S. 149-157.
- Bestandslaufzeit
-
1683-1946
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Letzte Aktualisierung
-
23.06.2025, 08:11 MESZ
Datenpartner
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1683-1946