Baudenkmal

Haiger, Dillstraße (bei Nr. 19)

Fachwerkdoppelscheune, die unmittel bar nach dem Dorfbrand von 1759 er richtet wurde. Die beiden Scheunenteile sind inschriftlich datiert 1760 und 1764. Die Inschrift nennt ferner die Besitzer und Fährt fort: DIE MIT THRÄNEN SÄEN WERDEN MIT FREUDEN ERNDTEN. SIE GEHEN HIN UND WEINEN UND TRAGEN . . . SAAMEN UND KOMMEN MIT FREUDEN UND BRINGEN IHRE GABEN. Das Gebäude ist Kulturdenkmal auf grund seiner geschichtlichen Bedeutung.

['Dillstraße (bei Nr. 19)'] | Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Rechte vorbehalten - Freier Zugang

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Land
Hessen
Kreis
Lahn-Dill-Kreis
Ort
Haiger
Ortsteil
Sechshelden
Straße und Hausnummer
Dillstraße (bei Nr. 19)

Rechteinformation
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Letzte Aktualisierung
19.03.2021, 11:49 MEZ

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