Tektonik
Forstämter (siehe auch Wü 161/51)
Überlieferungsgeschichte
Das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen erließ am 1. Mai 1822 eine grundlegende Verordnung betr. die Aufsicht über die Gemeinde- und Privatwaldungen, am 5. Juli 1827 eine Forstordnung (nur betr. die fachliche Betreuung) und am 2. August 1848 ein Gesetz über die Aufhebung der Beförsterung der Privatwaldungen.
Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen gab es Gesetze über die Waldbeaufsichtigung vom 14. Juni 1837 und 25. September 1848.
Nach der Bildung des Preußischen Regierungsbezirks Sigmaringen 1850 gingen die F. Waldungen in den Privatbesitz der beiden Fürsten über. In Hohenzollern gab es daher keinen staatlichen Waldbesitz. Die bisher staatlichen Oberförster wurden Privatbeamte der Fürsten.
Bei der Preußischen Regierung Sigmaringen war zunächst ein Oberforstmeister als Referent in Forstsachen tätig. Oberste Dienstbehörde war das Preußische Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Die Beaufsichtigung der Gemeinde- und Stiftungswaldungen - jedoch ohne Heiligenwaldungen - nahmen Bezirksförster wahr. Spätestens ab 1858 gab es je einen Bezirksförster in Hechingen für die Oberamtsbezirke Haigerloch und Hechingen und in Sigmaringen für die späteren Oberamtsbezirke Gammertingen und Sigmaringen; ihre Dienstinstruktion datiert von 1855. Sie sollten die Gemeinde- und Stiftungswälder forsttechnisch betreuen. Sie unterstanden in dieser fachlichen Eigenschaft dem Forstreferenden bei der Preußischen Regierung, ansonsten (dienstrechtlich und kassenmäßig) dem jeweiligen Oberamt. Sie waren jedoch von der Preußischen Regierung angestellte unmittelbare Staatsbeamte im Rang von Kgl. Revierförstern. Ebenso unterstand das Forstpersonal nur in fachlich-technischer Hinsicht dem Bezirksförster, bezüglich Anstellung und Dienstaufsicht jedoch der Gemeinde.
Zwischen 1873 und 1875 wurde der Bezirksförster zu Sigmaringen und zwischen 1875 und 1877 der von Hechingen zum Oberförster. 1892 wurden beide zu Forstmeistern ernannt.
1901 wurde die Stelle eines forsttechnischen Beirats bei der Preußischen Regierung eingerichtet und 1902 nebenamtlich an den Oberförster des Oberamts Sigmaringen übertragen.
Nach dem Gemeindeforstgesetz vom 22. April 1902 erhielten auch die Oberämter Haigerloch und Gammertingen eigene Oberförster, sodaß nun jedes Oberamt eine Oberförsterei zur Beaufsichtigung der Gemeinde- und Stiftswaldungen hatte.
Die Waldungen des Fürsten von Hohenzollern wurden von eigenen, der Hofkammer unterstehenden Oberförstern betreut.
Im November 1920 erhielten die bisherigen "Waldbaumwarte" der Gemeinden die Bezeichnung "Forstwart".
Vor 1925 wurde die Stelle eines Oberförsters in Haigerloch aufgehoben. Die verbliebenen drei Forstämter Hechingen, Gammertingen und Sigmaringen bestanden noch 1945. Nach 1945 unterstanden sie der Forstdirektion im Ressort des Finanzministeriums Württemberg-Hohenzollern.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Hohenzollerische Bestände >> Preußischer Regierungsbezirk der Hohenzollerischen Lande >> Der preußischen Regierung nachgeordnete Behörden und Einrichtungen
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