Tektonik

3.3.2.5. Oberförstereien (Forstämter)

Um 1820 Oberförstereien als Unterinstanzen der Forstverwaltung der Regierungsbezirke eingerichtet, mit häufig wechselnden Dienstsitzen und Bezirken. 1934 Verselbständigung der Staatsforstverwaltung, Übernahme in die Reichskompetenz, Umbenennung der Oberförstereien in Forstämter, seit 1949 wieder bei den Regierungen, 1970 zur Landwirtschaftskammer als Höherer Forstbehörde bei gleichzeitiger Zusammenlegung der Forstämter der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe (Kommunal- und Privatwald) und der staatlichen Forstämter (Landbesitz) als unterer Forstbehörden.

Kontext
Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.3. Wirtschaftsverwaltung (M) >> 3.3.2. Land- und Forstwirtschaft

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Letzte Aktualisierung
23.06.2025, 08:11 MESZ

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