Akten

Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung einer Strafe

Kläger: (2) Johann Christoph Hörmann, Advokat in Hamburg (Bekl. in 1. Instanz)

Beklagter: Johann Rathke Claussohn, Pächter in Wismar (Kl. in 1. Instanz)

Fallbeschreibung: Nach Bitte des Bekl. vom 24.10. um Fristverkürzung für den Kl. zum Einreichen seiner Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil und erteiltem Mandat des Tribunals vom 24.10. bittet Bekl. am 14.11. die Appellation für verfallen zu erklären, nachdem Kl. seinen Schriftsatz nicht fristgemäß vorgelegt hat. Das Tribunal fordert Bekl. am 14.11. auf nachzuweisen, daß er das Mandat coarctativum ordnungsgemäß überbracht habe. Nachdem Bekl. dies am 16.11. getan hat, erklärt das Gericht die Appellation am 21.11.1713 für verfallen. Es ging um eine Strafzahlung von 100 Rtlr wegen eines tätlichen Übergriffs durch Bekl.

Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1713 2. Tribunal 1713

Prozessbeilagen: (7) von Tribunalspedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittung für ein Tribunalsmandat vom 26.10.1713

Archivaliensignatur
(1) 1301
Alt-/Vorsignatur
Wismar H 63 (W H 2 n. 63)

Kontext
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 03. 1. Kläger C
Bestand
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803

Laufzeit
24.10.1713-22.11.1713

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Letzte Aktualisierung
09.05.2025, 15:02 MESZ

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Objekttyp

  • Gerichtsakten

Entstanden

  • 24.10.1713-22.11.1713

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