Urkunde
Ritter Markolf Rudel zu Diez bekundet als Obmann in der Streitsache zwischen Graf Emich und seinem Sohn Johann von Nassau einerseits und der Frau (Lise) von Merenberg und ihrem Amtmann Peter von Merenberg anderseits seinen Spruch: betreffend die Streitigkeit des Peter von Merenberg mit Lahr, sein Verhältnis als Vogt und Lehnherr von Lahr und die von ihm vollzogene Gefangensetzung einiger nassauischer Knechte, die Abmachungen auf einem Tag zu Holzhausen, auf dem die Grafen Emich und Gerlach von Nassau zusammen waren.
- Archivaliensignatur
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Hessisches Hauptstaatsarchiv, 170 I, U 200
- Formalbeschreibung
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Ausfertigung, Pergament, abhängendes Siegel des Ausstellers, Wappen: 2 Leoparde übereinander. S MARCOLFI MILIT DCI RODLE
- Bemerkungen
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aus Marburg 1884
- Kontext
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Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1326-1350 >> 1330
- Bestand
-
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
- Weitere Objektseiten
- Rechteinformation
-
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
- Letzte Aktualisierung
-
01.03.2023, 13:57 MEZ
Objekttyp
- Urkunde
Entstanden
- 1330 Juni 2
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Graf Gerlach von Nassau und Agnes seine Frau, Lise Frau von Merenberg, und ihr Bruder, Graf Johann von Sayn, bekennen, daß sie einen Ehevertrag für einen Sohn des Grafen und die älteste Tochter der Frau von Merenberg geschlossen haben, wonach die Herrschaften Merenberg und Gleiberg als Mitgift der Braut nach der in 5 Jahren zu vollziehenden Heirat zuerkannt werden, der Sohn des Grafen aber Weilburg erhalten soll, mit vielen Bestimmungen: über die Nutzniessung des Hauses Merenberg und der Güter diesseits der Dill durch die Frau Lise von Merenberg, ihre etwaige Abfindung, die sofortige Einräumung der halben Herrschaft Gleiberg an den Grafen Gerlach als Vormund der Verlobten, über die Ausstattung der anderen Merenbergischen Tochter, über die spätere Teilung der nassauischen Besitzungen in nicht mehr als 2 Lose, die Einlösung der Vogtei Wetzlar und anderes.
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