Amsdruckschrift | Verordnung
Nachsteuer-Recess, zwischen dem Hochfürstl. Hause Brandenburg-Onolzbach und dem Fürstl. Hause Oettingen : De dato 4. Decembris Anno 1778.
- Alternative title
-
Nachsteuer-Rezeß Ansbach Haus
- Location
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- 2 Bavar. 1601 t
- VD18
-
VD18 14681331
- Dimensions
-
2°
- Extent
-
60 Seiten, 8 ungezählte Seiten
- Language
-
Deutsch
- Event
-
Veröffentlichung
- (where)
-
Onolzbach
- (who)
-
Gedruckt bey Johann David Messerer, Hochfürstl. privil. Hof- und Canzley-Buchdrucker
- (when)
-
1779.
- Contributor
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10624859-8
- Last update
-
16.04.2025, 8:46 AM CEST
Data provider
Bayerische Staatsbibliothek. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Amsdruckschrift
- Verordnung
Associated
- Messerer, Johann Christoph
- Fürstentum Ansbach
- Gedruckt bey Johann David Messerer, Hochfürstl. privil. Hof- und Canzley-Buchdrucker
Time of origin
- 1779.
Other Objects (12)
![Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/5447a724-691f-42f4-b415-bb923ee05730/full/!306,450/0/default.jpg)
Nachdeme das hiesige Hoch-Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach, durch die- mit dem ... Teutschen Ritter-Orden, ratione der demselben zugethanen in dem disseitig- Hochlöblichen Fürstenthum des Burggrafthums Nürnberg gelegenen Teutschen Häuser und deren Zugehörungen, von Alters her obschwebende und immer mehr anwachsende Irrungen sich dermassen beschweret befindet: ... Als ergehet ... hiemit der Befehl, ... daß alle, ... in Geist- ... und niedern Wild-Bahns-Sachen, und andern Regalien, Rechten und Gerechtsamen, ... in eine Designation zusammen getragen ... : [Onolzbach, den 31. Jun. 1724.]

Obschon in dem zwischen dem Hoch-Fürstl. Hause Brandenburg-Onolzbach und dem Fürstl. Stifft Würzburg im Jahr 1742. errichteten Recess und deßen Art. V. §. 10. und 11. abgeredet und beschlossen worden, daß bey sich in beyden Fürstenthümern ereignenden Ausschatzungen und ... Classificationen, die beyderseitige ... mittel- und unmittelbare Unterthanen, einander durchgehends gleichgehalten ... : Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 20. April 1769."
