Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung

Obschon in dem zwischen dem Hoch-Fürstl. Hause Brandenburg-Onolzbach und dem Fürstl. Stifft Würzburg im Jahr 1742. errichteten Recess und deßen Art. V. §. 10. und 11. abgeredet und beschlossen worden, daß bey sich in beyden Fürstenthümern ereignenden Ausschatzungen und ... Classificationen, die beyderseitige ... mittel- und unmittelbare Unterthanen, einander durchgehends gleichgehalten ... : Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 20. April 1769."

Digitalisierung: Bayerische Staatsbibliothek

Kein Urheberrechtsschutz - Nur nicht kommerzielle Nutzung erlaubt

Standort
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 15#Beibd.143
VD18
VD18 90761200
Umfang
2 ungezählte Seiten
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Format: 35 x 20 cm. - Satzspiegel: 25 x 13,2 cm. - Satzspiegel der Rückseite: 15,6 x 13,2 cm

Ereignis
Veröffentlichung
(wo)
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
(wer)
[Verlag nicht ermittelbar]
(wann)
[1769]
Beteiligte Personen und Organisationen
Fürstentum Ansbach

URN
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10980161-3
Letzte Aktualisierung
16.04.2025, 08:50 MESZ

Datenpartner

Dieses Objekt wird bereitgestellt von:
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.

Objekttyp

  • Einblattdruck
  • Amtsdruckschrift
  • Verordnung

Beteiligte

  • Fürstentum Ansbach
  • [Verlag nicht ermittelbar]

Entstanden

  • [1769]

Ähnliche Objekte (12)