Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung
Obschon in dem zwischen dem Hoch-Fürstl. Hause Brandenburg-Onolzbach und dem Fürstl. Stifft Würzburg im Jahr 1742. errichteten Recess und deßen Art. V. §. 10. und 11. abgeredet und beschlossen worden, daß bey sich in beyden Fürstenthümern ereignenden Ausschatzungen und ... Classificationen, die beyderseitige ... mittel- und unmittelbare Unterthanen, einander durchgehends gleichgehalten ... : Erscheinungsjahr nach der Datierung am Textende: "Onolzbach, den 20. April 1769."
- Standort
-
München, Bayerische Staatsbibliothek -- Franconica 15#Beibd.143
- VD18
-
VD18 90761200
- Umfang
-
2 ungezählte Seiten
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Format: 35 x 20 cm. - Satzspiegel: 25 x 13,2 cm. - Satzspiegel der Rückseite: 15,6 x 13,2 cm
- Ereignis
-
Veröffentlichung
- (wo)
-
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]
- (wer)
-
[Verlag nicht ermittelbar]
- (wann)
-
[1769]
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Fürstentum Ansbach
- URN
-
urn:nbn:de:bvb:12-bsb10980161-3
- Letzte Aktualisierung
-
16.04.2025, 08:50 MESZ
Datenpartner
Bayerische Staatsbibliothek. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Einblattdruck
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
- Fürstentum Ansbach
- [Verlag nicht ermittelbar]
Entstanden
- [1769]
Ähnliche Objekte (12)