Amtsdruckschrift | Einblattdruck | Verordnung
Ordinance, So der Durchläuchtigster und Großmächtigster Fürst und Herr Herr Gustaff Adolph der Schweden Gothen und Wenden König Großfürst in Finnland Hertzog zu Ehesten und Carelen Herr über Ingermannlandt etc. Vor seiner Königl. Mayest. Soldatesca in den Hertzog und Fürstenthumben Pommern und Stifft publiciren, und in Druck gehen lassen. An Kirchen Schulen Hospitalien Geistlichen und andern Personen sol sich keiner vergreiffen oder diesleben in eingerley Wege weder mit Einquartierung oder Schatzung beschweren auch keinem in seinem Gottesdienste hinder oder ärgerlich sein bey Leibes und Lebensstraffe ... : Königl. Feldlager den 24. Martij Anno 1631. ...
- Weitere Titel
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Gustaf Goten Herzog Esten Karelier Ingermanland königlichen Majestät Soldateska Fürstentümern Stift publizieren Hospitälern soll vergreifen Lebensstrafe
- Standort
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München, Bayerische Staatsbibliothek -- Einbl. XI,5
- VD17
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VD17 12:664784C
- Umfang
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[1] Bl.
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Ill. (Holzschn.)
Format: ca. 62 x 39 cm. - Satzspiegel: 55 x 31,5 cm
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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[S.l.]
- (wann)
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1631
- Beteiligte Personen und Organisationen
- URN
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urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100752-2
- Letzte Aktualisierung
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16.04.2025, 08:51 MESZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Einblattdruck
- Amtsdruckschrift
- Verordnung
Beteiligte
Entstanden
- 1631