Bestand

A Rep. 345-03 Amtsgericht Lichterfelde - Zwangsversteigerungen (Bestand)

Vorwort: A Rep. 345-03 Amtsgericht Lichterfelde - Zwangsversteigerungen, Zwangsverwaltungen

1. Behördengeschichte

Am 1. Juni 1906 wurde das Amtsgericht Groß-Lichterfelde in dem von 1903 bis 1905 erbauten Dienstgebäude eingerichtet. Davor gehörte die Gemeinde Lichterfelde seit 1879 zum Sprengel des Amtsgerichts II. Das angeschlossene Gerichtsgefängnis war für die Unterbringung von 70 Gefangenen ausgerichtet. Bis 1933 war das Amtsgericht Lichterfelde (Bezeichnung seit 1913) auch in Teilen des Kreises Teltow zuständig. Es unterstand von 1906 bis 1933 dem Landgericht Berlin II und ab 1933 dem Landgericht Berlin.

Beim Amtsgericht Lichterfelde wurden Zwangsversteigerungen in den Geschäftsstellen 7 und 12 der Abteilung 1 bearbeitet. Ihren Sitz hatten sie im Dienstgebäude Ringstraße 9 im Bezirk Lichterfelde. Die Zuständigkeit der Abteilungen richtete sich nach dem Namen des Schuldners. Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung eines Grundstückes wurden bei derselben Abteilung bearbeitet. Der Sprengel des Amtsgerichts Lichterfelde erstreckte sich auf die Bezirke Lichterfelde, Zehlendorf, Wannsee und Teltow.

Die Zwangsversteigerung ist das wichtigste Mittel der Zwangsvollstreckung von Immobilien bzw. unbeweglichem Vermögen. Sie wird durch die Zivilprozessordnung geregelt. Ziel der Zwangsversteigerung ist der Verkauf des Grundstücks, um mit dem Erlös den Gläubiger zu befriedigen. Zuständig ist das Amtsgericht als Versteigerungsgericht. Das Verfahren gliedert sich in folgende Bereiche:

1) Anordnung der Zwangsversteigerung
2) Bestimmung des Versteigerungstermins
3) Versteigerungstermin
4) Zuschlag und
5) Verteilung des Erlöses.

Am Verfahren nehmen der Gläubiger, der Schuldner, sowie sonstige im Grundbuch eingetragene Berechtigte teil. Bei der Zwangsversteigerung werden nur solche Gebote zugelassen, die das Mindestgebot erreichen, dem Meistgebot wird der Zuschlag erteilt. Das Zwangsversteigerungsverfahren endet mit den berichtigenden Eintragungen im Grundbuch.

Die Zwangsverwaltung ist eine Art der Immobiliarzwangsvollstreckung. Ihr Verfahren entspricht grundsätzlich dem der Zwangsversteigerung. Der wichtigste Unterschied zur Zwangsversteigerung liegt darin, daß bei der Zwangsverwaltung der Gläubiger aus den laufenden Erträgen des Grundstücks befriedigt wird. Zur Durchführung der Zwangsverwaltung bestellt das zuständige Amtsgericht einen Zwangsverwalter. Seine Aufgabe besteht darin, das Grundstück in seinem wirtschaftlichen Bestand zu erhalten, es zu nutzen, die Nutzung in Geld umzusetzen und das Geld für die Verteilung an den Gläubiger bereitzustellen. Die Zwangsverwaltung endet durch den Beschluß des Amtsgerichts, in dem es die Zwangsverwaltung aufhebt. Ein Grund hierfür ist die häufig zeitgleich betriebene Zwangsversteigerung.
In den Zwangsvollstreckungsakten befinden sich u.a. Hypothekenbriefe, Postzustellungsurkunden, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Ladungen sowie beglaubigte Abschriften des Grundbuchblattes. Zum Teil sind auch noch Rechnungen von verschiedenen Gewerken vorhanden.


2. Bestandsgeschichte

Die Akten des Amtsgerichts Lichterfelde gelangten seit Mitte der 60er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts in das Landesarchiv Berlin. Sie betreffen Grundstücke in den Ortsteilen Dahlem, Lankwitz, Lichterfelde, Nikolassee, Wannsee, Zehlendorf sowie teilweise Schwanewerder, Teltow, Kleinbberen und Ruhlsdorf.
Der vorliegende Teilbestand ist aus der Accession 5030 hervorgegangen.
Das vorläufige Findmittel (Abgabeliste) wurde im Jahr 2007 durch Mitarbeiter der Fa. Kommtreff retrokonvertiert.

Insgesamt umfasst der Bestand 1288 AE (69,75 lfm). Seine Laufzeit reicht von 1930 bis 1945.

Vereinzelte Unterlagen sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 8 des Archivgesetzes Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.


Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin, A Rep. 345-03, Nr. ...


3. Korrespondierende Bestände

LAB A Rep. 345-01 Amtsgericht Lichterfelde - Grundakten
LAB A Rep. 339 Landgericht Berlin


4. Literatur- und Quellenverzeichnis

Heinrich Feußner und Werner Schubert, Zwangsversteigerung. Das Recht der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen, Berlin 1939.



Berlin, im Dezember 2008 Angelika Hindennach

Bestandssignatur
A Rep. 345-03

Kontext
Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften >> A Rep. 345 Amtsgericht Lichterfelde
Verwandte Bestände und Literatur
Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 345-01 Amtsgericht Lichterfelde - Grundakten
LAB A Rep. 339 Landgericht Berlin


Bestandslaufzeit
1800 - 1900

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Letzte Aktualisierung
28.02.2025, 14:13 MEZ

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Objekttyp

  • Bestand

Entstanden

  • 1800 - 1900

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