Bestand
A Rep. 345-05 Amtsgericht Lichterfelde - Vormundschaften/ Pflegschaften (Bestand)
Vorwort: A Rep. 345-05 Amtsgericht Lichterfelde - Vormundschaften und Pflegschaften
1. Behördengeschichte
Am 1. Juni 1906 wurde das Amtsgericht Lichterfelde in dem von 1903-1905 erbauten Dienstgebäude eingerichtet. Davor gehörte die Gemeinde Lichterfelde seit 1879 zum Sprengel des Amtsgerichts II. Das angeschlossene Gerichtsgefängnis war für die Unterbringung von 70 Gefangenen ausgerichtet. Bis 1933 war das Amtsgericht Lichterfelde (Bezeichnung seit 1913) auch in Teilen des Kreises Teltows zuständig. Es unterstand von 1906 bis 1933 dem Landgericht Berlin II und ab 1933 dem Landgericht Berlin. Für die Wahrnehmung der Aufgaben der Vormundschafts-, Nachlass- und Jugendgerichtssachen waren im Jahr 1939 die Abteilungen 6 und 9 zuständig.
Das Vormundschaftsgericht ist eine besondere Abteilung des Amtsgerichts. Es ist unter anderem für die rechtliche Betreuung von Volljährigen, die Unterbringung von Betreuten, Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige und Adoptionsverfahren zuständig. Das Vormundschaftsgericht nimmt Aufgaben der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wahr.
Eigentlich ist der Name Vormundschaftsgericht etwas irreführend, da die Vormundschaft bei Volljährigen und die Entmündigung seit einiger Zeit abgeschafft und durch die Betreuung ersetzt wurden. Der historische Name des Gerichts ist geblieben, zumal das Vormundschaftsgericht neben dem Familiengericht auch Zuständigkeiten bei der Vormundschaft über Minderjährige besitzt.
Tätigkeiten des Vormundschaftsgerichts liegen vor allem in der Einrichtung und Überwachung von Betreuungen (§§ 1896 ff. BGB) sowie der Entscheidung über Adoptionen (§§ 1741 ff. BGB).
Die Zuständigkeiten innerhalb des Vormundschaftsgerichts sind zwischen Richtern und Rechtspflegern aufgeteilt. Dem Richter vorbehalten sind neben Bestellung und Entlassung des Betreuers insbesondere Entscheidungen über geschlossene Unterbringungen, die Genehmigung freiheitseinschränkender Maßnahmen wie etwa Fixierungen in Kliniken oder Heimen, die Genehmigung von gefährlichen ärztlichen Eingriffen oder in gewissen Fällen der Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen, Genehmigung von Sterilisationen und die Anordnung von Einwilligungsvorbehalten.
2. Bestandsgeschichte
Die Akten des Amtsgerichts Lichterfelde gelangten seit Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts in das Landgericht Berlin. Die im vorliegenden Bestand überlieferten Vormundschafts- und Pflegschaftsakten wurden im Sommer 2000 vom Amtsgericht Schöneberg dem Landesarchiv Berlin übergeben. Der gesamte Bestand beläuft sich auf 14,70 lfm und umfasst eine Laufzeit von 1889-1942.
In den Vormundschaftsakten des Amtsgerichts Lichterfelde konzentriert sich die Sozialgeschichte eines halben Jahrhunderts. Die Akten sind deshalb so interessant, weil sie realistische Einblicke sowohl in die gutbürgerliche Gesellschaft als auch in sozialschwächere Milieus geben und aus diesem Grund aufbewahrt wurden. Als Beispiel sind hier Akten folgender bekannter Persönlichkeiten zu nennen: Baronin Julie von Ardenne (Nr.193), der spätere Psychotherapeut Caspar von Kulenkampff (Nr. 210 - 211), die spätere Astronomin Eva Ahnert-Rohlfs (Nr. 53), der in der Heil- und Pflegeanstalt Hartheim verstorbene Kunstmaler und Regierungsbaumeister Paul Goesch (Nr. 1096), der Staatsminister a. D. Otto Klepper (Nr. 837), der Staatsarchivrat Hermann Krabbo (Nr. 599) sowie die Pflegschaftsakten der Kinder der Familien Trendelenburg (Nr. 21), von Puttkammer (Nr . 630) und Kraschutzki (Nr. 738). In sieben Akten konnten bei der Erschließung Sterbeurkunden der Heil- und Pflegeanstalt Bernburg ermittelt werden. Eine Anfrage in der Gedenkstätte Bernburg ergab, dass diese Menschen im Rahmen der Aktion T 4 dort ermordet wurden (Nr. 847, 970, 972, 1027, 1032, 1040 und 1066).
Insgesamt umfasst der Bestand 1124 AE (14,70 lfm). Seine Laufzeit reicht von 1885 bis 1941.
Vereinzelte Unterlagen sind auf Grund der archivgesetzlichen Bestimmungen nach § 8 des Archivgesetzes Berlin (ArchGB) vom 29. November 1993 i. d. F. vom 15. Oktober 2001 für die Benutzung gesperrt. Nach § 8 Abs. 4 ArchGB kann eine Verkürzung der Schutzfristen auf schriftlichen Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesarchivs Berlin.
Der Bestand ist wie folgt zu zitieren: Landesarchiv Berlin, A Rep. 345-05, Nr. ...
3. Korrespondierende Bestände
LAB A Rep. 345 Amtsgericht Lichterfelde
LAB A Rep. 348 Amtsgericht Schöneberg
LAB A Rep. 339 Landgericht Berlin
GSTA I. HA Rep. 84a Preußisches Justizministerium
4. Literatur
Dr. Helmuth Lehmann, Juristisches Konversationslexikon. Ein Nachschlagebuch des Deutschen Rechtes für alle Kreise, Berlin 1931.
Berlin, im November 2008 Angelika HIndennach
- Bestandssignatur
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A Rep. 345-05
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften >> A Rep. 345 Amtsgericht Lichterfelde
- Verwandte Bestände und Literatur
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Verwandte Verzeichnungseinheiten: LAB A Rep. 345 Amtsgericht Lichterfelde
LAB A Rep. 348 Amtsgericht Schöneberg
LAB A Rep. 339 Landgericht Berlin
GSTA I. HA Rep. 84a Preußisches Justizministerium
- Bestandslaufzeit
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1885 - 1941 (1965)
- Weitere Objektseiten
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Rechteinformation
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Für nähere Informationen zu Nutzungs- und Verwertungsrechten kontaktieren Sie bitte info@landesarchiv.berlin.de.
- Zugangsbeschränkungen
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Zugangsbestimmungen: Zahlreiche Akten sind auf Grund archivgesetzlicher Bestimmungen bzw. der EU-Datenschutz-Grundverordnung für die Benutzung befristet gesperrt. Eine Verkürzung der Schutzfristen kann auf Antrag erfolgen. Dazu bedarf es der besonderen Zustimmung des Landesar
- Letzte Aktualisierung
-
28.02.2025, 14:13 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1885 - 1941 (1965)