Bestand
A Rep. 345-20 Anerbengericht Lichterfelde (Bestand)
Vorwort: A Rep. 345-20 Anerbengericht Lichterfelde
Im Rahmen der Agrarpolitik des Nationalsozialismus wurde am 29. September 1933 das Reichserbhofgesetz erlassen. Es sah die Vererbung eines Hofes nur an einen Erben vor; der Erbhof galt als unveräußerlich. Bei jedem Amtsgericht sollte für dessen Bezirk ab 1. Oktober 1933 ein Anerbengericht eingerichtet werden. Den Anerbengerichten oblag die Eintragung der sogenannten Erbhofbauern in Erbhöferollen und die Entscheidung in Streitfällen. Das Anerbengericht bestand aus dem Vorsitzenden und zwei vom Landesbauernführer ernannten Beisitzern.
Innerhalb der Stadt Berlin folgte die Einteilung der Anerbengerichte den Amtsgerichtsbezirken; einzig für die Bezirke Berlin-Mitte, Charlottenburg, Schöneberg und Tempelhof wurde beim Amtsgericht Tempelhof ein gemeinsames Anerbengericht eingerichtet.
Die im Bestand überlieferten Erbhofakten gelangten 1952 in das Brandenburgische Landeshauptarchiv und wurden dort grob geordnet. Im Rahmen eines Beständeaustausches wurden die Unterlagen im Sommer 2001 an das Landesarchiv Berlin abgegeben.
Enthält:
Erbhofakten von Klein-Beeren, Groß-Beeren und Teltow.
Nicht erschlossen: 0.30 [lfm]
Laufzeit:
1934
Benutzung:
Benutzungsbeschränkung
Literatur:
-> Wagemann, Gustav; Hopp, Karl: Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 nebst Durchführungsverordnung, Berlin 1933.
- Bestandssignatur
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A Rep. 345-20
- Kontext
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Landesarchiv Berlin (Archivtektonik) >> A Bestände vor 1945 >> A 5 Justizverwaltung >> A 5.1 Gerichte und Staatsanwaltschaften >> A Rep. 345 Amtsgericht Lichterfelde
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- Letzte Aktualisierung
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22.08.2025, 11:21 MESZ
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Objekttyp
- Bestand