Bestand
KG Weidenau (Bestand)
Bestandsbeschreibung: Das Archiv der Evangelischen Kirchengemeinde Weidenau wurde 2017 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 298 Verzeichnungseinheiten. Die Überlieferung erstreckt sich über den Zeitraum von 1874 bis 2005. Die Geschichte der selbständigen Kirchengemeinde Weidenau begann am 1. Januar 1874, nachdem im November des Vorjahres mit der Gründungsurkunde durch das Konsistorium in Münster und die Regierung in Arnsberg die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden waren. Als ihr erster Pfarrer wurde Hermann Christian Ludwig Reuter, bis dahin Hilfsprediger der vormaligen Muttergemeinde Siegen, in sein Amt eingeführt. Bis zur Einweihung der neu erbauten Haardter Kirche im Jahr 1883 wurden die Gottesdienste in einem alten zweistöckigen Kappellen- und Schulgebäude aus dem Jahr 1843 abgehalten. Weidenau war in dieser Zeit eine der ersten Gemeinden, die wieder den Heidelberger Katechismus als Lehrbuch einführten. Das erste Pfarrhaus konnte von Pfarrer Reuter im Juli 1879 bezogen werden. Im Rahmen des regen und stetigen Gemeindeaufbaus erfolgten in dieser Zeit auch verschiedene Vereinsgründungen, etwa des "Männer- und Jünglingsvereins" (1875), des "Evangelischen Jungfrauenvereins" (1884) und des ersten Evangelischen Arbeitervereins des Siegerlandes (1887). 1899 wurden die bis dahin zur Kirchengemeinde Weidenau gehörenden Orte Klafeld, Geisweid, Dillnhütten und Birlenbach abgetrennt und bildeten fortan die neue Kirchengemeinde Klafeld. Mit dem Tod von Pfarrer Reuter im Jahr 1906 endete schließlich die Gründungs- und erste Aufbauphase der Gemeinde. Nach dem Ersten Weltkrieg erfuhr Weidenau vor allem aufgrund der florierende Siegerländer Erz-, Hütten- und Eisenindustrie ein stetiges Bevölkerungswachstum, wodurch auch die pfarramtliche Tätigkeit umfangreicher wurde. Es folgte die Errichtung einer weiteren Pfarrstelle, die ab 1926 von Dr. Gustav Haarbeck besetzt wurde. 1932 wurde auf dem Vogelsang das Calvinhaus mit Gemeindehaus und Kindergarten erbaut, das zum Mittelpunkt des Gemeindelebens des neuen Pfarrbezirks wurde. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 entbrannte der Kirchenkampf in Weidenau mit voller Schärfe. Mit dem Amtsantritt von Pfarrer Paul an Huef entstand 1934 eine kirchenpolitische Pattsituation, da weder die "Deutschen Christen" unter Pfarrer Hermann Eggers noch die Anhänger der Bekennenden Kirche unter an Huef eine Mehrheit im Presbyterium hatten. Während der hieraus resultierenden und bis 1945 andauernden Handlungsunfähigkeit des Presbyteriums wurden die Geschäfte der Gemeinde durch einen Bevollmächtigten des Konsistoriums in Münster geführt. In den letzten Kriegsmonaten wurden die Kirche und andere Gebäude - u.a. das erste Pfarrhaus mit dem dort lagernden Gemeindearchiv - schwer beschädigt bzw. zerstört, wodurch auch zahlreiche die Gemeindegeschichte dokumentierende Unterlagen vernichtet wurden. In der Nachkriegszeit wurde Weidenau von nachhaltigen Strukturveränderungen erfasst: Die Zuwanderung von Flüchtlingen und Vertriebenen beeinflussten den Wiederaufbau nachhaltig und auch die Industrie wandelte sich grundlegend, nachdem der Erzbergbau wie im gesamten Siegerland zunehmend zum Erliegen kam. 1952 wurde das "Paul-Gerhardt-Haus" aus einer ehemaligen Baracke hergerichtet, vier Jahre später erfolgte die Indienststellung des Gemeindehauses Dautenbach mit angeschlossenem Kindergarten. Der erste Pfarrer der Gemeinde wurde 1965 schließlich zum Namensgeber des neu erbauten Gemeindezentrums Hermann-Reuter-Haus. Da sich die Räume des Gemeindehauses Dautenbach auf die Dauer als ungeeignet für Gottesdienste erwiesen, wurde 1966 der Beschluss zum Bau einer neuen Kirche gefasst. Die neu erbaute "Christuskirche" konnte schließlich bereits nach weniger als zwei Jahren Bauzeit 1969 in Dienst gestellt werden. Nachdem 1955 für die Dautenbachsiedlung bereits eine 4. Pfarrstelle geschaffen worden war, erreichte die Gemeinde 1973 mit der Einrichtung einer weiteren 5. Pfarrstelle die Höchstzahl genehmigter und besetzter Pfarrstellen in ihrer Geschichte. Der Großteil der Akten des vorliegenden Gemeindearchivs stammt aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts und dokumentiert vor allem umfassend die Unterhaltung, Pflege und Erweiterung der Liegenschaften. Dank der vorhandenen Schriftstücke der durch die Kirchengemeinde getragenen Vereine und insbesondere der Korrespondenzsammlung zum Kirchenkampf ist jedoch auch die Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg recht gut abgedeckt. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt das Registraturzeichen, falls es auf der Akte vermerkt war. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Vor ihrer Umbettung und Verzeichnung lagen die Akten überwiegend als Sachakten in Stehordnern und Pappheftern vor. Eine Einbindung in den Registraturplan der EKvW wiesen die Akten nicht auf. Es wurde daher eine einheitliche Neuordnung nach dem Modell des Landeskirchlichen Archivs zur Ordnung von Kirchengemeindearchiven vorgenommen. Die Gliederung des Bestandes ergibt sich aus dem Inhaltsverzeichnis des Findbuches. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 01.07.2014. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev. Kirchengemeinde Weidenau Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Bielefeld, August 2017 Martin Kamp
- Reference number of holding
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FB Weidenau
- Context
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.21. Kirchenkreis Siegen
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06.03.2025, 6:28 PM CET
Data provider
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- Bestand