Bestand

KG Barop (Bestand)

Vorwort1. Gemeindegeschichte (Auszug aus: Jens Murken: Die Evangelischen Gemeinden in Westfalen. Band 1. Ahaus bis Hüsten)Über den Ort Barop liegen erste Nachrichten aus dem 14. Jahrhundert vor. Die Lehnsträger bzw. die Besitzer des landesherrlichen Schultenhofes in Klein-Barop waren traditionell zugleich Kollatoren der 1348 erstmals urkundlich erwähnten Kapelle zu Barop. Diese Margarethenkapelle war Filial der Reinoldikirche in Dortmund und wurde erst 1655 unter brandenburgischer Herrschaft selbständig und damit endgültig von Reinoldi getrennt [B 3151, 1; B 1965, 30; vgl. W 10231, 74]. Gleichzeitig mit der Reinoldikirche hatte auch das Filial Barop die lutherische Reformation angenommen. Jodokus Scolvingius (Schölwing), "pastor in Barope", der die Reformation in Barop eingeführt haben soll [vgl. B 7547], unterschrieb 1612 die lutherische Konfession in Unna. Im Übrigen waren die Prediger nach der Einführung der Reformation zugleich Lehrer am Dortmunder Gymnasium und wohnten auch dort (1739 wurde dann neben dem Hof Heimsath in Großbarop das erste Pfarrhaus errichtet). Die erste Baroper Schule war eine der üblichen Küsterschulen; der Pastor war zugleich Schullehrer, ließ sich jedoch häufig vom Küster vertreten. Bis ins 19. Jahrhundert waren die Küster der Margarethenkapelle in der Regel auch die Schulmeister [B 1965, 31f.]. Zum Kirchspiel Barop gehörte auch die Hauskapelle des adligen Gutes Wischlingen, in der nach einer alten Überlieferung schon 1525 ein lutherischer Prediger gewesen ist, den ein Herr von Syburg aufgrund persönlicher Beziehungen zu Luther von Wittenberg nach Wischlingen mitgebracht haben soll. Von 1593 bis 1817 fand in der Kapelle regelmäßig evangelischer Gottesdienst statt; die Hausprediger waren jedoch seit 1707 nicht-ordinierte Predigtamtskandidaten, die zum Teil gleichzeitig Lektoren am Gymnasium in Dortmund waren. Anfang des 18. Jahrhunderts stand das adlige Haus in Parochialnexus mit Lütgendortmund, bis Pfarrer Seyd in Barop 1812 durch eine Verfügung der damaligen Präfektur ermächtigt wurde, die kirchlichen Aufgaben im Kirchspiel bis auf Weiteres wahrzunehmen. Zwischen 1829 und 1831 sowie dann erneut am 16.12.1847 wurde Haus Wischlingen in die Parochie Barop eingepfarrt, wo es bis nach dem Zweiten Weltkrieg verblieben ist [LkA EKvW Best. 0.0 neu, A 6-02].Besitzer des Schultenhofes und damit Inhaber des Kollationsrechts war seit dem Spätmittelalter Freiherr von Romberg. Im Falle einer Pfarrvakanz präsentierte die Gemeinde dem Freiherrn drei Bewerber, der einem von ihnen die Kollation erteilte. Ein Patronatsverhältnis wollte von Romberg allerdings nicht anerkennen, sondern lediglich ein substituierendes Kollationsrecht. 1701 kam es wegen der Besetzung der Pfarrstelle zu einem heftigen und mehrjährigen Streit zwischen den lutherischen Baroper Bauern und dem reformierten Herrn von Romberg. Dieser hatte sich gegen den von der Gemeinde zum Pfarrer bestimmten bisherigen Hilfsprediger Zimmermann ausgesprochen und den Baroper Bauern vorgeworfen, dass diese "gern des besseren Bieres wegen nach Dortmund gingen, und daß die Berufung des Predigers Zimmermann nicht in der Kirche unter Anrufung des heiligen Geistes erfolgt sei, sondern in einem Wirtshaus in Dortmund, und zwar zu guter Abendzeit, wenn die Bauern einen dapferen Rausch pflegen gesoffen zu haben" [zit. n. B 3151, 7f.]. Freiherr von Romberg konnte sich in dem Streit aber nicht durchsetzen [B 1965, 30f.].Nach dem Tode von Pfarrer Seyd 1826 regte die Arnsberger Regierung eine Zusammenlegung der kleinen Kirchengemeinde Barop mit der kaum eine halbe Stunde entfernt gelegenen Kirchengemeinde Eichlinghofen (300 Gemeindeglieder) an. Barop verfügte damals über eine stark verfallene Kirche, besaß aber ein neues Pfarrhaus; die Kirche Eichlinghofens war hingegen in gutem Zustand, es fehlte dort an einem brauchbaren Pfarrhaus. Die Zusammenlegung erschien behördlicherseits sehr wünschenswert und ausführbar, und auch der Kollator von Romberg zeigte sich entgegen früheren Aussagen bereit, auf seine Rechte zu verzichten. 1827 scheiterten jedoch die Bemühungen, Barop, dessen Kirche der Landrat als nicht ausreichend ansah, für eine Verbindung mit Eichlinghofen zu gewinnen. Die Gemeinden waren zudem gegen die Zusammenlegung, da zwischen beiden Dorfschaften seit langer Zeit nicht das beste Einvernehmen geherrscht haben soll [LkA EKvW Best. 3.37 Nr. 18; LkA EKvW Best. 0.0 neu, A 6-02]. Die Baroper Margarethenkapelle musste dann 1829 bis auf den Chor abgebrochen werden, konnte jedoch auf den alten Fundamenten mit dem alten Material in leicht verlängerter Form wiederaufgebaut und der Dachstuhl wiederaufgerichtet werden (Einweihung 27.11.1829) [LkA EKvW Best. 11 Nr. 28 (Lagerbuch), Chronik, 2f.]. 1858 erfolgte die Ablösung der grundherrschaftlichen Lasten des Schultenhofes. 1870, als Pfarrer Wilhelm Schütte seinen Sohn als Adjunkt erhielt, kam es auf Initiative des Superintendenten erneut zu einer Erörterung des Kollationsrechtes bei der Pfarrstelle, das als rechtlicher Bestandteil des Lehnsgutes betrachtet wurde - zumindest vonseiten des Konsistoriums. Der Generalbevollmächtigte des Hauses Brünninghausen erklärte damals namens des Freiherrn von Romberg, dass das Kollationsrecht für die evangelische Pfarre Barop vom so genannten Schultenhof ausgehe und dessen damaligem Besitzer, Kolon Diederich Schulte, zustände. Dieser wusste jedoch mangels Urkundenmaterials wenig über den Umfang seiner patronatlichen Rechte und Pflichten und erklärte 1870 ausdrücklich, "dass falls ich Patron bin, was näher darzutun, ich von meinen desfallsigen Rechten bei der jetzigen Vakanz der Baroper Pfarre keinen Gebrauch machen, sondern die Berufung eines neuen Pfarrers der gedachten Kirchengemeinde überlassen will" [Kolon Diederich Schulte an den Superintendenten, 27.5.1870, in: LkA EKvW Best. 2 alt, Nr. 244]. Auf den Adjunkt und nachmaligen Pfarrer Schütte folgte 1901 Pfarrer Wilhelm Gustav Römer. Er äußerte später zu den Baroper "Patronatsverhältnissen" bei seiner Berufung: 1. Da die gesamte Kirchenvertretung bei seiner Berufung "nicht von einem Patron wußte", erfolgte diese ohne dessen Mitwirkung; 2. Nach dem Lagerbuch war das Patronat im Form des Kollationsrechtes 1827 zum letzten Mal durch den Schulteschen Hof bei Wilhelm Schütte ausgeübt worden; 3. Schon sein Vorgänger wurde als Sohn und Nachfolger Schüttes 1870 zum Adjunkten mit dem Recht der Nachfolge einstimmig gewählt; 4. Der Schultesche Hof in Klein-Barop existiert nicht mehr. Es war nach vielfachem Wechsel vom letzten Besitzer Anfang der 1880er Jahre völlig aufgeteilt und verkauft worden [LkA EKvW Best. 0.0 alt, Nr. 27, 65; LkA EKvW Best. 11 Nr. 28 (Lagerbuch), Chronik, S. 1-23]. - Unterdessen war auch Clemens von Romberg 1904 nach Schloss Buldern verzogen. Im Anschluss daran stand Haus Brünninghausen leer und zum Verkauf. Die Stadt Dortmund erwarb die Anlage 1927. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Schloss zerstört.Da die alte Kirche einzustürzen drohte, errichtete die Gemeinde zwischen 1911 und 1913 in neugotischem Stil (Architekt Gustav Mucke aus Hagen) die Lutherkirche (Einweihung 27.4.1913), was vor allem Pfarrer Wilhelm Römers besonderer Umsicht und Fürsorge zu verdanken gewesen war [B 1965, 31]. 1927 kauften die Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen, Hombruch und (zunächst auch) Kirchhörde von den Vereinigten Stahlwerken ein ehemaliges Bergledigenheim der Zeche "Kaiser Friedrich", um es als Altenheim auszubauen. Insbesondere der Eichlinghofer Pfarrer Fritz Heuner machte sich verdient um den Erwerb und die 1928 erfolgte Einrichtung des Heimes, das seit 1961 seinen Namen trägt ("Fritz-Heuner-Heim") [B 1965, 31; W 11344]. 1936 wurde ein neues Pfarrhaus im Lehnertweg gebaut. 1945 wurde das alte, zehn Jahre zuvor verkaufte Pfarrhaus in Groß-Barop von Brandbomben getroffen und teilweise zerstört. Die Pfarrstelle von Pfarrer Hans Brauneck, der sich zwischen 1939 und 1949 als Wehrmachtspfarrer im Kriegsdienst und anschließend in russischer Kriegsgefangenschaft befand, wurde in dieser Zeit von entsandten Pastoren und Nachbarpfarrern versorgt. 1952 wurde die Lutherkirche unter Leitung von Pfarrer Brauneck renoviert. Bereits beim Bau des neuen Pfarrhauses war Mitte der 1930er Jahre auch die Schaffung eines Gemeindehauses angedacht worden. Auch gab es 1925 Pläne für einen entsprechenden Umbau der Alten Kirche, die allerdings nicht umgesetzt wurden. So wurde die vormalige Margarethenkapelle bis Ende des Zweiten Weltkriegs als Turnhalle und Lagerraum genutzt. Angesichts ihres zunehmenden Verfalls erfolgte nach dem Krieg eine Reparatur durch Jugendliche des sog. "CVJM Barop" unter der Leitung des Presbyters Heinrich Schebaum. Nach ihrer Instandsetzung und Einweihung am 16.1.1949 wurde die Alte Kirche als Kindergarten sowie als Raum für Gemeindegruppen und samstags auch als Gottesdienststätte genutzt (1957-1959 Sanierung und Erweiterung der nunmehr erneut "Margarethenkapelle" genannten Alten Kirche). Seit 1965 wurde die Margarethenkapelle wieder vollständig als Kirche verwendet (1995 Außenrenovierung, 2004 Innenrenovierung) [LkA EKvW 2 neu/Barop 4, Bd. I]. Für die vielfältigen Gemeindeaktivitäten fehlte allerdings ein Versammlungsraum in der Nähe der Lutherkirche. Hier entstand seit 1964 das neue Gemeindezentrum (ebenfalls mit Kindergarten) an der Stockumer Straße, das am 28.11.1965 eingeweiht wurde [LkA EKvW 2 neu/Barop 4, Bd. II]. Zum 1.1.1963 wurden aus der Kirchengemeinde Barop diejenigen Gemeindeglieder, die nördlich des Rheinlanddammes wohnten, in die Kirchengemeinde Dorstfeld umgepfarrt [KA 1963, 18f.]. Zum 1.4.1967 wurde in Barop eine weitere, 2. Pfarrstelle errichtet [KA 1967, 13; vgl. KA 2006, 316]. 1968 folgte mit der Amtseinführung von Pfarrer Klaus-Bernhard Philipps (seit 1980 Superintendent Dortmund-Süd) die Teilung der Gemeinde in einen östlichen und einen westlichen Pfarrbezirk [B 3151, 11-13]. 1970 erfolgte eine tiefgreifende Innenrenovierung der Lutherkirche unter der künstlerischen Leitung von Max Schegulla. Seit 1981 besteht als Nachfolgeeinrichtung für das Fritz-Heuner-Heim im Hombruch das Evangelische Altenzentrum Fritz-Heuner-Heim in Barop. Zwischen 1978 und 2004 war Pastorin Dorothea Philipps Seelsorgerin für dieses Haus. Zum 1.1.2008 vereinigten sich die Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen und Hombruch zur Evangelischen Kirchengemeinde Dortmund-Südwest (Bekenntnisstand: evangelisch-uniert; Lutherischer Katechismus). Die beiden Baroper Pfarrstellen wurden zur 1. und 2. Pfarrstelle (von insgesamt sechs) der neuen Kirchengemeinde [KA 2007, 199].Literatur:Bolege-Vieweg, Dore: Dortmunder Dorfkirchen. Schätze mittelalterlicher Kunst, Dortmund, 1998. (W 10231)Gronemann, Walter: Kleine Geschichte der Ämter Barop und Kirchhörde, Hg. v. d. Stadtspar-kasse Dortmund, Dortmund, 1987. (B 1965)Stenger, Albrecht: Einführung der Reformation und des Augsburger Bekenntnisses in Dort-mund, in: Kirchlicher Heimatkalender, Hg. v. Presseausschuss der Synode Dortmund, 1930. (B 7547)Baroper Kirchengeschichte. eine Sammlung von Jahreszahlen und Fakten, bearb. von Karl-Heinz Strothmann, Dortmund, 1979. (B 3151)24 Stunden sind ein Tag. 75 Jahre Evangelisches Altenzentrum Fritz Heuner Heim, Dort-mund, 2003. (W 11344)2. Bearbeitung und Benutzung des BestandesDas Archiv der Ev. Kirchengemeinde Barop umfasst 510 Verzeichnungseinheiten aus dem Zeitraum von 1560-2008 (davon: 51 Verzeichnungseinheiten Karten und Pläne).Die Verzeichnung des Archivbestandes wurde in drei Etappen vorgenommen. Den ersten Teil des Gemeindearchivs, mit insg. 84 Verzeichnungseinheiten, bearbeitete Dr. von Rieder im Jahr 1929. Als die Kirchengemeinde Barop 1980 eine Verzeichnung des Gemeindearchivs durch das Landeskirchliche Archiv vornehmen ließ, wurde diese bereits verzeichneten Akten als Abteilung A in das Findbuch mit aufgenommen. Der nun verzeichnete zweite Teil des Gemeindearchivs wurde als Abteilung B (mit Handschriften = HS), der insg. 121 Verzeich-nungsheiten beinhaltet, zusammengefasst.Nachdem sich die Kirchengemeinden Barop, Eichlinghofen und Hombruch zum 1.1.2007 zur Ev. Kirchengemeinde Dortmund-Südwest zusammengeschlossen hatten, wurde 2008 eine Bewertung der Baroper Altregistratur vorgenommen. Die archivwürdigen Unterlagen wurden 2009 im Landeskirchlichen Archiv in Bielefeld von Marcel Jakobsmeier verzeichnet. Bei der Verzeichnung haben die Akten eine fortlaufende Nummer (Signatur) erhalten, die im Find-buch immer ganz links aufgeführt ist (Nr. 1-289). Da sich diese drei Archivabteilungen teilweise zeitlich überschneiden und die Benutzbarkeit durch die unterschiedlichen Signatursysteme erschwert wurde, wurden die beiden Abteilungen A und B umnummeriert und an den im Jahr 2009 verzeichneten Teil angehängt (Abteilung A: Nr. 290-373, Abteilung B mit HS: Nr. 374-494). Beim Rücktransport des Nachtrags zum Ge-meindearchiv im April 2010 wurden noch ein paar Protokollbücher und Akten vorgefunden, die in das Archiv mit eingearbeitet wurden (Nr. 495-510). Im nun vorliegenden Findbuch sind alle 510 Verzeichnungseinheiten nach einer gemeinsamen Systematik gegliedert, so dass es im Findbuch zu Springnummern kommt. Eine Konkordanz der alten und neuen Archivsigna-turen wurde dem vorliegenden Findbuch angehängt (siehe S. 76-82).Besonders gut ist die Bautätigkeit sowie die Arbeit der kirchlichen Vereine und im Gemein-dearchiv belegt. Der Titel der Akte, der den Inhalt beschreibt, wird je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Ganz rechts im Findbuch ist jeweils die Laufzeit der Akte angegeben. Runde Klammern (...) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Origi-nals, eckige Klammern [...] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstü-cke. Karten, Pläne und Fotos die in den Akten vorgefunden wurden, wurden dort belassen und sind im Darin-Vermerk aufgeführt.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Uni-on vom 6. Mai 2000 (ArchG) sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach Ende ihrer Laufzeit). Außerdem gilt für alle personenbezogenen Archivalien zusätzliche Sperrfristen gemäß ᄃ 7 ArchG. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das To-desdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt.Bei der im Jahr 2008 vorgenommenen Bewertung wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfa-len vom 20.02.2003 kassiert.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: Archiv der Ev. Kirchengemeinde Barop Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie).

Bestandssignatur
FB Barop

Kontext
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 10. Archive bei kirchlichen Körperschaften >> 10.2. KG Kirchengemeinden >> 10.2.03. Kirchenkreis Dortmund

Bestandslaufzeit
1560 - 2008

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Letzte Aktualisierung
21.03.0006, 08:15 MEZ

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  • Bestand

Entstanden

  • 1560 - 2008

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