Akten
Appellationis Auseinandersetzung um das Braurecht
Kläger: (2) Brauerkompagnie zu Wismar (Bekl. in 1.Instanz)
Beklagter: Erben der Witwe des Christoph Neumann zu Wismar (Kl. in 1. Instanz)
Fallbeschreibung: Kl. appellieren dagegen, daß der Rat Bekl. in zwei Instanzen erlaubt hat, solange das Braurecht der verstorbenen Witwe Neumanns wahrzunehmen, bis einer der Söhne Bürger von Wismar geworden ist und bitten um Anweisung an Akzisekammer, keine Brauzeichen an Bekl. auszugeben. Am 07.07. bitten Bekl., Kl. mit Appellation abzuweisen, am 13.07. legen Kl. ihre förmliche Appellationsschrift vor und argumentieren, daß Nicht-Bürger kein Braurecht erhalten dürfen, da dies der Ordnung der Brauerkompanie und den Stadtstatuten widerspreche. Am 19.07. erklären Bürgermeister und Rat, daß in Policeysachen" keine Appellationen an das Tribunal gestattet seien und motivieren ihre Ausnahmegenehmigung mit dem Wohl der Stadt. Am 20.07. erweitern Kl. ihre Argumentation erneut, am 27.08. beweist Rat mit Tribunalsurteilen von 1701, daß es gängiges Verfahren sei, Nichtbürger die Aufnahme der Handlung zu gestatten. Auf keines dieser Schreiben ist eine Reaktion des Tribunals überliefert. Am 10.08.1719 teilen Ambrosius und Thomas Christoph Neumann mit, daß letzterer Bürger von Wismar geworden sei, weshalb die Appellation gegenstandslos geworden ist, wozu sie eine entsprechende Erklärung des Tribunals erbitten. Das Tribunal fordert Kl. am 22.09. zur Antwort auf. Am 26.10. fordern Kl. Bezahlung aller Prozeßkosten von Bekl. und verlangen, deren Bitte zu verwerfen, am 22.11. werden Bekl. zur Antwort aufgefordert. Am 30.11. teilen Bekl. mit, daß ihnen die Appellationsschrift nie mitgeteilt wurde und deshalb nicht gültig sei. Am 04.12.1719 fordert das Tribunal Kl. zur Stellungnahme auf, am 08.01.1720 bitten Bekl. Fall für beendet zu erklären, da die Antwort nicht eingegangen ist. Das Tribunal fordert Kl. am 13.01. erneut zur Antwort auf, am 15.02. erbitten Bekl. erneut Schließung der Akten, da keine Reaktion erfolgt ist. Am 26.02. bestehen Kl. auf ihrer Sicht, daß Nichtbürger nicht zum Brauen zuzulassen seien und Bekl. daher vor ihrer Aufnahme in die Kompanie im Oktober 1717 nicht hätten brauen dürfen. Am 20.03.1720 gestattet das Tribunal nachträglich einen zusätzlichen Brautermin für Bekl.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1717 2. Ratsgericht 1717 3. Tribunal 1717, 1719-1720
Prozessbeilagen: (7) Supplik der Brauerkompanie an Rat vom 01.07.1717; Ratsgerichtsurteile vom 14. und 30.06., 01.07.1717; von Notar Philipp Heinrich Pladecius aufgenommene Appellation vom 01.07.1717; Schreiben der Bekl. an Rat vom 14.07. und 25.08.1717; Tribunalsurteil vom 04.07.1701; von Pedell Jürgen Müller ausgestellte Übergabequittungen für Tribunalsmandate vom 12.12.1719 und 19.01.1720; Auszug aus dem Protokoll über die Aufnahme des Thomas Christoph Neumann in die Brauer-Compagnie vom 30.10.1717
- Archivaliensignatur
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(1) 0270
- Alt-/Vorsignatur
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Wismar B 160 (W B 5 n. 160)
- Kontext
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Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 02. 1. Kläger B
- Bestand
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Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
- Laufzeit
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(1701-1717) 01.07.1717-27.08.1717
- Weitere Objektseiten
- Geliefert über
- Letzte Aktualisierung
-
09.05.2025, 15:02 MESZ
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Objekttyp
- Gerichtsakten
Entstanden
- (1701-1717) 01.07.1717-27.08.1717