Archivbestand
Altkreis Warendorf Kreisausschuss B (Bestand)
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Bestand "Altkreis Warendorf Kreisausschuss B" (1850-1971)
Der Kreisausschuss
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts wurde der (Alt)Kreis Warendorf in der neu entstandenen preußischen Provinz Westfalen eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war der Kreis ausschließlich eine Verwaltungseinrichtung zur Erledigung staatlicher Aufgaben.
Das änderte sich erst 1886 mit der Einführung einer neuen Kreisordnung.
Es wurde von nun an zwischen der kommunalen Kreisausschussverwaltung und den staatlichen Aufgaben des Landrates unterschieden. Die landrätliche Verwaltung blieb bestehen.
Der Kreisausschuss setzte sich aus sechs Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag gewählt wurden. Den Vorsitz hatte der Landrat inne.
Als kommunale Verwaltungsbehörde, für die dem Kreis obliegenden Selbstverwaltungs- und Auftragsangelegenheiten unterlagen dem Kreisausschuss folgende Aufgaben:
- Erledigung aller Kreisangelegenheiten, die nicht durch Gesetz oder
durch eigene Initiative zur Zuständigkeit des Kreistages gehörten
- Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse des Kreistages
- Führung der Verwaltung
- Durchführung der Wahlen zum Kreistag
- Mitwirkung bei den Wahlen zum Provinziallandtag
- Ernennung und Beaufsichtigung der Kreisbeamten und -angestellten
- Sektionsvorstand der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Steuerstelle für die Veranlagung der Grunderwerbssteuer.
Als Organ der allgemeinen Landesverwaltung hatte der Kreisausschuss sein Gutachten über alle ihm von der Staatsregierung zugewiesenen Angelegenheiten abzugeben und als Beschlussbehörde, die ihm durch Gesetz übertragenden Geschäfte zu erfüllen, u.a.:
- Angelegenheiten der Amtsbezirke, Landgemeinden und Gutsbezirke
- Volksschulwesen
- Gewerbepolizei
- Jagd-, Wasser-, Wege- und Fischereiwesen
- Baupolizei
- Fluchtlinien- und Ansiedlungswesen
- Festsetzung von Ordnungsstrafen gegen Beamte des Kreises und der Amtsbezirke.
Zudem fungierte der Kreisausschuss als Verwaltungsgericht erster Instanz.
Die Kreisordnung von 1886 hatte bis 1945 Bestand. Die kommunale Selbstverwaltung wurde aber unter den Nationalsozialisten aufgehoben. Durch das Gesetz vom 17. Juli 1933 wurden die Befugnisse der Kreistage auf die Kreisausschüsse übertragen. Die Aufgaben der Kreisausschüsse wurden 1939 dem Landrat zugewiesen. Der Landrat hatte dadurch bis 1945 die alleinige Entscheidungsbefugnis auf Kreisebene inne.
Nach 1945 bestimmten zunächst die Besatzungsmächte das politische und verwaltungsmäßige Handeln in den Kreisen.
Am 1. April 1946 wurde die Revidierte Deutsche Gemeindeordnung von der britischen Militärregierung erlassen, 1952 folgte die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Den Abschluss bildete 1953 die Landkreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Durch sie änderten sich die Zuständigkeiten des Kreisausschusses wie folgt:
- Beschlussfassung aller Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Kreistag vorbehalten sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt
- Vorbereitung der Kreistagsbeschlüsse
- Überwachung der Geschäftsführung des Oberkreisdirektors
- Entscheidung über die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung
- Übertragung der Erledigung einzelner Verwaltungsaufgaben auf den Oberkreisdirektor
Der Kreisausschuss setzte sich aus mindestens fünf und maximal elf Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, zusammen. Die Mitglieder wurden vom Kreistag aus seiner Mitte gewählt. Den Vorsitz führte der Landrat.
Zum Bestand
In den Jahren 1977/78 wurden die Akten des Kreisausschusses in das Kreisarchiv, damals noch in der Abtei Liesborn, übernommen. Bis zu diesem Zeitpunkt lagerten sie auf dem Dachboden des alten Kreishauses in Warendorf.
Eine erste Ordnung war bereits durchgeführt worden, jedoch nicht mehr vollständig erhalten.
Die Akten wurden erstmals 1979 geordnet und verzeichnet. Um eine möglichst breite Überlieferung zu bewahren, wurden nur wenige Generalakten kassiert.
Der Bestand enthält wichtige Akten zur Geschichte des Nationalsozialismus. Doch sind einige Akten aus dieser Zeit nur unvollständig erhalten.
Das Findbuch wurde mit einigen wenigen Änderungen in den Laufzeiten, Titeln und Enthält-Vermerken im Dezember 2004/Januar 2005 in das EDV-Programm Augias eingegeben (Retrokonversion).
Eine erneute Überarbeitung wurde im Jahr 2012 vorgenommen.
Der Bestand besteht aus 390 Akten, die bei der Übernahme in Aktenordnern untergebracht waren und gelumbeckt wurden. Er umfasst Archivalien aus dem Zeitraum 1930 bis 1960. Einige Akten beginnen bereits früher, ab 1883 und einige haben Nachlaufzeiten bis 1971.
Da kein klarer Registraturschnitt erfolgte, sind die Laufzeiten der Bestände Kreisausschuss A und B nicht eindeutig voneinander zu trennen.
Der Bestand steht zur Einsichtnahme im Lesesaal zur Verfügung. Zur Archivalienbestellung für die Benutzung im Lesesaal und zur Angabe in Veröffentlichungen ist aus diesem Bestand wie folgt zu zitieren:
KAW, Altkreis Warendorf Kreisausschuss B Nr.:___.
Warendorf, 10.04.2018
Victoria Wegener
- Reference number of holding
-
Kr WAF alt KA B Kr WAF alt KA B Altkreis Warendorf Kreisausschuss B
- Context
-
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
- Date of creation of holding
-
1850-1971
- Other object pages
- Delivered via
- Online-Beständeübersicht im Angebot des Archivs
- Last update
-
05.11.2025, 1:59 PM CET
Data provider
Kreis Warendorf. Kreisarchiv, Kreisverwaltung. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Bestand
Time of origin
- 1850-1971