BGH, Urteil v. 12. 3. 2021 – V ZR 33/19 (OLG Düsseldorf)

Zusammenfassung: Nachdem der VII. Zivilsenat des BGH seine Ablehnung der Berechnung des »kleinen« Schadensersatzes statt der Leistung anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten nach einer Anfrage des V. Senats dezdiert auf das Werkvertragsrecht beschränkt hat, konnte der V. Senat für den (Grundstücks-)Kaufvertrag nun gegenläufig entscheiden. Stephan Lorenz (JZ 2021, 630) stimmt zu und schlägt eine Lösung durch ein einheitliches Abstellen auf das Recht zur Verweigerung der Nacherfüllung auch für den Werkvertrag vor

Standort
Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
Umfang
1 Online-Ressource (4 Seiten)
Sprache
Deutsch

Erschienen in
BGH, Urteil v. 12. 3. 2021 – V ZR 33/19 (OLG Düsseldorf) ; volume:76 ; number:12 ; year:2021 ; pages:626-629
Juristenzeitung ; 76, Heft 12 (2021), 626-629

DOI
10.1628/jz-2021-0218
URN
urn:nbn:de:101:1-2021082315475659416229
Rechteinformation
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Letzte Aktualisierung
14.08.2025, 11:00 MESZ

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