Bericht

Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags - geringe Entlastung am unteren Ende

Das IMK hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlags - ganz und in Teilen - wiederholt kritisiert. Da nur 12 Prozent des Aufkommens von den unteren 70 Prozent der Einkommensverteilung gezahlt werden, ist auch die geplante Teilabschaffung keine Maßnahme zur Entlastung von Beziehern unterer und mittlerer Einkommen. Gleichzeitig steht der Bund, dem der Solidaritätszuschlag zusteht, vor großen finanziellen Herausforderungen und kann auf das Aufkommen nicht verzichten.

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: IMK Policy Brief ; No. November 2019

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Rietzler, Katja
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)
(wo)
Düsseldorf
(wann)
2019

Handle
URN
urn:nbn:de:101:1-2020011611001673788796
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:44 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Rietzler, Katja
  • Hans-Böckler-Stiftung, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)

Entstanden

  • 2019

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