Archivale

Urfehde Nr. 146

Regest: Hans Steudlin, Bürger zu Reutlingen, bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen gelegen ist, weil er mit einem Bauern von Sondelfingen ob dem Spiel im Schützenhaus in Uneinigkeit geraten ist. Obwohl ihm von seinem Gegenteil (= Gegner) Frieden geboten wurde, hat er seinen Gegner ins Angesicht geschlagen und damit gegen das öffentlich verkündete Gebot der Herren verächtlicher und frevelicher Weise gehandelt, weshalb er eine schwere Busse verdiente. Die Herren haben das Recht (= Gerichtsverfahren) vorgeschlagen. Er aber hat es nicht annehmen wollen, sondern sie um Gnade gebeten. Sie haben seine Jugend und Armut angesehen, ihn aus dem Gefängnis entlassen und ihm die Strenge des Rechts erlassen. Er hat einen Eid geschworen, gegen die Herren von Reutlingen und alle Bürger ewiglich Urfehde zu halten und sich nie zu rächen, sondern wenn er künftig eine Forderung an sie hätte, sie bei ihren ordentlichen Gerichten bleiben zu lassen und sie nicht weiter an fremden oder ausländischen Gerichten zu bekümmern (= bedrängen). In Kraft seines jetzigen Eids soll und will er sein Leben lang keinerlei Spiel irgendwo anders als auf seiner Zunftstube zu Reutlingen tun und zwar nicht höher als um einen Pfennig, dazu den Herren zur Strafe seines Friedbruchs 10 Pfund Heller bezahlen, nämlich jetzt 3 Pfund bar und dann alle Fronfasten 2 Pfund, bis die 10 Pfund bezahlt sind. Wenn er mit der Bezahlung ein Ziel überginge (= versäumte), dann soll und will er sich wieder im Gefängnis stellen und daraus nicht kommen, er habe denn dem Stadtrechner Willen gemacht (= ihn befriedigt). Würde er Eid und Urfehde nicht halten, so soll er heissen und sein ein meineidiger, treuloser und ehrloser Mann, den die Herren von Reutlingen als einen solchen richten oder richten lassen mögen.

Archivaliensignatur
A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7222
Formalbeschreibung
Beschreibstoff: Pg.
Sonstige Erschließungsangaben
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Hans Uber der ältere

Siegel (Erhaltung): Siegel abgeschnitten

Genetisches Stadium: Or.

Kontext
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
Bestand
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)

Laufzeit
1535 August 23

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Letzte Aktualisierung
20.03.2025, 11:14 MEZ

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Objekttyp

  • Archivale

Entstanden

  • 1535 August 23

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