Bericht

Schuldenbremse NRW: Konjunkturbereinigung überdenken, finanzielle Transaktionen berücksichtigen

Der Gesetzentwurf der Landesregierung hat zum Ziel einige bislang zur Regelung in einer Rechtsverordnung vorgesehene Ausgestaltungsfragen in der Landeshaushaltsordnung gesetzlich zu regeln. Die Konkretisierung hätte auch durch Vorlage einer entsprechenden Rechtsverordnung geschehen können. Von besonderer Bedeutung im Entwurf ist die Methode der Konjunkturbereinigung, die für das beabsichtigte Wirken der automatischen Stabilisatoren und damit die konjunkturelle Flexibilität der Finanzpolitik in NRW entscheidend ist. Die von der Landesregierung beabsichtigte Regelung birgt diesbezüglich einige Risiken. Im Folgenden wird nur auf die damit verbundenen Punkte und die noch ungeklärte Frage der Berücksichtigung von finanziellen Transaktionen eingegangen. Grundsätzliche Fragen zur Schuldenbremse werden nicht erörtert (vgl. dazu Truger/Will 2012, Rietzler/Truger 2019).

Sprache
Deutsch

Erschienen in
Series: ifso expertise ; No. 2

Klassifikation
Wirtschaft

Ereignis
Geistige Schöpfung
(wer)
Truger, Achim
Ereignis
Veröffentlichung
(wer)
Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso)
(wo)
Duisburg
(wann)
2019

Handle
Letzte Aktualisierung
10.03.2025, 11:42 MEZ

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Objekttyp

  • Bericht

Beteiligte

  • Truger, Achim
  • Universität Duisburg-Essen, Institut für Sozioökonomie (ifso)

Entstanden

  • 2019

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