Tektonik
A – württembergische Ämter
Die Einteilung von Verwaltungsräumen war seit dem Mittelalter in Ämter gegliedert, in denen die Rechte der Landesherren (Gerichtsbarkeit, finanzielle und geistliche Hoheit, Forstrechte etc.) in der Region ausgeübt wurden. In der Mitte des 18. Jahrhunderts setzte sich die Bezeichnung Oberamt für die Verwaltungseinheiten durch, die einheitliche Umgestaltung der Oberämter ging mit der Entstehung des Königreichs Württemberg einher. Die Zuständigkeit für die Umsetzung der königlich staatlichen Vorschriften blieb erhalten, nur im Bereich der Finanzen bildete sich das Parallelamt des Kameralamts heraus.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts etablierte sich die Amtsversammlung als Selbstverwaltungselement auf Oberamtsebene, deren Stellung als "Amtsparlament" stetig zunahm. Das Ende der Monarchie 1918 bedeutete für die württembergischen Ämter keine Zäsur. Die Gleichschaltungen während des Nationalsozialismus leiteten mit der Umbenennung der Ämter 1934 in Kreise und der endgültigen Einführung der Landkreise 1938 das Ende der Oberämter ein.
Der Hauptanteil der Oberamtsüberlieferung befindet sich im Staatsarchiv Sigmaringen als Bestand Wü 65/36 (Akten des Oberamts Tübingen) und Wü 65/29 (Akten des Oberamts Rottenburg).
Überlieferung im Kreisarchiv (Auswahl):
Klosteramt Bebenhausen, Abteilung 1 (1690-1815)
Stadt und Amt Tübingen, Abteilung 2 (1525-1808)
Oberamt Rottenburg, Abteilung 4 (1784-1939)
Oberamtspflege Rottenburg, Abteilung 6 (1807-1823)
- Context
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Kreisarchiv Tübingen (Archivtektonik)
- Indexbegriff subject
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Oberamt
Amtspflege
Rezess
Amtsbuch
Verwaltung
- Indexentry place
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Bebenhausen (Tübingen)
Württemberg
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28.09.2023, 11:30 AM CEST
Data provider
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