Urkunde

Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda den Brüdern Ritter Heinr...

Digitalisierung: Hessisches Staatsarchiv Marburg

Namensnennung 4.0 International

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Archivaliensignatur
437
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei angehängte Siegel (fehlen)
Sonstige Erschließungsangaben
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Nach Cristis geburt dritzenhundirt iar in dem nune und funfftzigistim jare an sent Pauls abind als er bekart wart

Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Dietrich und des Konvents von Fulda den Brüdern Ritter Heinrich (Hentzin), Konrad (Cuntzen), Friedrich (Fritzen) und Eberhard genannt von Eberstein, den Brüdern Johann (Hans) und Heinrich (Hentzen) Küchenmeister, Bote von Eberstein, dessen Ehefrau Susanne (Sannen), Albrecht von Fischborn und dessen Ehefrau Elisabeth (Lisa) und ihren jeweiligen Erben wiederkäuflich 200 Pfund Heller jährlicher Einkünfte für 3000 Pfund Heller Fuldaer Währung zum Nutzen des Klosters verkauft hat: 50 Pfund Heller aus der Bede der Stadt Fulda, zahlbar je zur Hälfte an Walpurgis [Mai 1] und an Michaelis [September 29]; 50 Pfund Heller aus dem Hof vor der Burg Neuhof und aus Gütern in den Dörfern, (Reymbrechtes) [Remerz oder Reimbrechts?] und Schweben mit Ausnahme der Abtsherberge, der Bede und dem bei Schweben gelegenen Eisenberg (Ysinberg); 100 Pfund Heller aus den Einnahmen (czolle bete cinsen und gulde) des Gerichts Neuhof, zahlbar an Michaelis [September 29], oder aus anderen Einnahmen. Sie erhalten auch die Burg Neuhof mit dem Amt und den dazugehörenden Gerichten mit allen Bußen ohne Leibesstrafen. Zuerst soll der Ritter Heinrich von Eberstein das Gericht verwalten, nach seinem Tod auch die anderen. Sie sollen bis zur vollständigen Einlösung des Pfandes im Besitz von Burg und Amt bleiben. Bote von Eberstein und Albrecht von Fischborn haben einen Anteil von 600 Pfund Heller bzw. 50 Pfund Heller an Einkünften; davon stammen 25 Pfund Heller aus der Bede der Stadt Fulda; die anderen 25 Pfund Heller kommen aus dem halben Anteil an dem Hof vor der Burg Neuhof und dem halben Anteil an (Reymbrechtes) [?] und Schweben. Heinrich, Konrad, Friedrich und Eberhard genannt von Eberstein haben einen Anteil von 2400 Pfund Heller; Johann und Heinrich Küchenmeister haben einen Anteil von 1000 Pfund Heller. Für diese 2400 Pfund Heller stehen ihnen die sonstigen oben genannten Einkünfte zu. Der Wiederkauf muss ein Vierteljahr vorher angekündigt werden. Ein Jahr nach Abschluss des Vertrags beginnt die Auszahlung der Einkünfte. Die Bezahlung geschieht in Fulda in unterschiedlichen Münzen nach Fuldaer Währung. Die Geldempfänger genießen freies Geleit wahlweise bis Münnerstadt oder Neustadt [an der Aisch] in Franken. Die Pfandnehmer können den Wiederkauf verlangen und müssen dies ein Vierteljahr vorher ankündigen. Will nur ein Teil der Pfandnehmer den Wiederkauf, sollen die anderen Pfandnehmer ihre Anteile vergrößern; andernfalls tritt das Kloster oder eine dritte Partei ein. [Im Jahr des] Wiederkaufs bleibt das Getreide der Höfe bei den Pfandnehmern; das Stroh bleibt bei den Höfen. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Vermerke (Urkunde): Siegler: [Abt Heinrich]

Vermerke (Urkunde): Siegler: [Dekan Dietrich und der Konvent von Fulda]

Kontext
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1351-1360
Bestand
Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]

Laufzeit
1359 Januar 24

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Letzte Aktualisierung
10.06.2025, 09:13 MESZ

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Objekttyp

  • Urkunde

Entstanden

  • 1359 Januar 24

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