Bestand
Grundherrschaft Niederschöna bei Freiberg (Bestand)
Geschichte: Niederschöna, nordöstlich von Freiberg, wurde erstmals 1350 als allodium erwähnt. Der Ort gehörte in den Jahren 1551, 1696 und 1764 zum Rittergut Krummenhennersdorf. Im 18. Jahrhundert ist für Niederschöna ein Vorwerk nachweisbar. Ein Freigut wird für 1875 erwähnt. Die Grundherrschaft war schriftsässig und übte Erb- und Obergerichtsbarkeit aus.
Nachweislich zählte Niederschöna 1378 zum castrum Tharandt und seit 1696 zum Erbamt Meißen. Ab 1843 lag der Ort im Zuständigkeitsbereich des Amtes Freiberg. Seit 1856 unterstand er dem Gerichtsamt Freiberg und ab 1875 der Amtshausptmannschaft Freiberg.
Weitere Angaben siehe 6. Herrschaften.
Inhalt: Ablösungen.
- Bestandssignatur
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Sächsisches Staatsarchiv, 12926
- Umfang
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0,10 (nur lfm)
- Kontext
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Sächsisches Staatsarchiv (Beständegliederung) >> 06. Herrschaften >> 06.02 Sonstige Herrschaften
- Bestandslaufzeit
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1841 - 1844
- Weitere Objektseiten
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- Rechteinformation
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Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).
- Letzte Aktualisierung
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27.11.2023, 08:58 MEZ
Datenpartner
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Objekttyp
- Bestand
Entstanden
- 1841 - 1844