Indissolubile Foedus Amoris, Das ist/ Die Hoch-Fürstliche Alliance mit Gott/ Unverbrüchlich gehalten im Leben und im Tod : Als des ... Herrn Johann Georgen/ Hertzogen zu Mecklenburg/ Fürsten zu Wenden/ Schwerin und Ratzeburg ... Leichnam Zu Abend des 30. Novembr. des 1675. Jahrs ... beygesetzet worden
- Weitere Titel
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Untertänigstes Trauer-Denk-Mal Herzogen Allianz Trauer-Versammlung
- Standort
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Deutsche Nationalbibliothek Frankfurt am Main
- Maße
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2°
- Umfang
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Online-Ressource (Text) 74 S., [14] Bl
- Ausgabe
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... zum andernmal gedruckt
- Sprache
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Deutsch
- Anmerkungen
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Vorlageform d. Erscheinungsverm.: Wolfenbüttel/ Druckts der Fürstl. Hof-Buchdr. Paul Weiß/ im Jahr 1676. Nunmehro aber auf gnädigstes Begehren zum andernmal gedruckt in Meiningen/ Bey Niclaus Hasserten/ Fürstl. Sächß. Buchdr. im Jahr 1689.. - Enth. außerdem: Unterthänigstes Trauer-Denck-Mahl/ Uber Des weiland Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn/ Herrn Johann Georgen/ Hertzogen zu Mecklenburg ... Frühezeitigen Hintritt aus dieser Sterblichkeit ... aufgerichtet Von etlichen Seiner Hoch-Fürstl. Durchl. Unterthänigst-demüthigsten treuen Dienern. - Besprochen in: VD17 39:116938T
- Ereignis
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Veröffentlichung
- (wo)
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Meiningen
- (wer)
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Hassert
- (wann)
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1689
- Urheber
- Beteiligte Personen und Organisationen
-
Johann Georg (Mecklenburg-Schwerin, Herzog)
Birken, Sigmund von
J. V. M. (Familie)
Mylner, Wentzel Wilhelm
Flemmer, Christian
G. V. A. (Familie)
- URN
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urn:nbn:de:gbv:3:1-22856
- Rechteinformation
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Der Zugriff auf das Objekt ist unbeschränkt möglich.
- Letzte Aktualisierung
-
25.03.2025, 13:45 MEZ
Datenpartner
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Beteiligte
- Crusius, Kaspar
- Johann Georg (Mecklenburg-Schwerin, Herzog)
- Birken, Sigmund von
- J. V. M. (Familie)
- Mylner, Wentzel Wilhelm
- Flemmer, Christian
- G. V. A. (Familie)
- Hassert
Entstanden
- 1689
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Nothwendig- und nützlicher Unterricht/ Wornach sich die in Des ... Herrn Bernhards/ Hertzogen zu Sachsen ... Landen/ Bestelte Hebammen oder Kind-Frauen/ oder deren Stelle vertretende ... bey den schwangeren ... Weibern/ vor- in- und nach der Geburth/ richten und halten sollen : Nebst einer Anzeige etlicher Sprüche/ Psalmen/ Seuffzer und Gebethe/ an statt eines Geistlichen Unterrichts bey dergleichen Zustande
![Abdruck Derer so wohl von dem Hoch-Fürstl. Würtzburgischen Lehn-Hoff, Als von dem Höchstpreißlichsten Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar Ergangenen Rescripten, Urtheilen und Mandatorum S. C. de exequendo & manutenendo. In Sachen Marschall von Ostheim, contra von Diemar und Wolfskehl von Reichenberg, Durch welche die von Marschallischer Seiten intendirte Separation und Aufhebung der Communion und Gan-Erbschafft, bey dem Reichs-Freyen Orth Walldorff verworffen, und letztere von neuem, nach denen vorhandenen Recessen confirmiret worden : [Geben in unserer ... Reichs-Stadt Wetzlar ... den 11. Tag Monaths Maji ... im 1731.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4053248d-f830-4856-964c-f877d9438b0f/full/!306,450/0/default.jpg)