Monografie | Verordnung
Fürstliche Sächß. Erneuerte Fisch-Ordnung Anno M. DCC. VII. : [Meiningen zu Elisabethenburg, den 30. Maji 1707.]
- Standort
-
Nds. Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen (DE-7)
- VD 18
-
VD18 10996354
- Umfang
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8 S. ; 4°
- Sprache
-
Deutsch
- Anmerkungen
-
Langzeitarchivierung gewährleistet, SUB Göttingen.
Electronic reproduction. Göttingen : Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek, 2011. TIFF, Vers. 6.0, 300 ppi, 24 bit (Farbe), RGB; Digitalisierungsvorlage: Primärausgabe. (VD18 digital). Zugl. digitaler Master.
VD18 10996354
- Erschienen
-
Meiningen : Hassert , 1707 -
- Letzte Aktualisierung
-
26.05.2025, 15:55 MESZ
Datenpartner
Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Bei Fragen zum Objekt wenden Sie sich bitte an den Datenpartner.
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- Meiningen : Hassert , 1707 -
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![Abdruck Derer so wohl von dem Hoch-Fürstl. Würtzburgischen Lehn-Hoff, Als von dem Höchstpreißlichsten Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar Ergangenen Rescripten, Urtheilen und Mandatorum S. C. de exequendo & manutenendo. In Sachen Marschall von Ostheim, contra von Diemar und Wolfskehl von Reichenberg, Durch welche die von Marschallischer Seiten intendirte Separation und Aufhebung der Communion und Gan-Erbschafft, bey dem Reichs-Freyen Orth Walldorff verworffen, und letztere von neuem, nach denen vorhandenen Recessen confirmiret worden : [Geben in unserer ... Reichs-Stadt Wetzlar ... den 11. Tag Monaths Maji ... im 1731.]](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/4053248d-f830-4856-964c-f877d9438b0f/full/!306,450/0/default.jpg)
Abdruck Derer so wohl von dem Hoch-Fürstl. Würtzburgischen Lehn-Hoff, Als von dem Höchstpreißlichsten Reichs Cammer-Gericht zu Wetzlar Ergangenen Rescripten, Urtheilen und Mandatorum S. C. de exequendo & manutenendo. In Sachen Marschall von Ostheim, contra von Diemar und Wolfskehl von Reichenberg, Durch welche die von Marschallischer Seiten intendirte Separation und Aufhebung der Communion und Gan-Erbschafft, bey dem Reichs-Freyen Orth Walldorff verworffen, und letztere von neuem, nach denen vorhandenen Recessen confirmiret worden : [Geben in unserer ... Reichs-Stadt Wetzlar ... den 11. Tag Monaths Maji ... im 1731.]
