Monografie | Verordnung
Von Gottes Gnaden Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Nachdeme Wir gnädigst entschlossen, daß die bißanhero, zu Aussmessung der Felder, angeordnet-gewesene kostbare Commission in Zukunfft gäntzlich auffgehoben ... Als haben Wir ... hiermit eröfnen wollen ... daß sowohl Güter, als auch eines ieden besitzende steuerbare Stücke, nach der ... beyliegenden Tabell ... in ein richtiges Verzeichniß, ... gebracht werden mögen ... : Hildburghausen, den 5. Maij 1711.
Erlaß des Herzogs Ernst zu Sachsen an die fürstlich hildburghausenschen Lehnleute, die Anlage einer Tabelle der steuerbaren Stücke betreffend
- Sprache
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Deutsch
- Umfang
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[2] Bl. ; 2°
- VD 18
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11122447
- Standort
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Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt -- Pon Wb 239, 2° (76)
- Förderung
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Deutsche Forschungsgemeinschaft
- DOI
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doi:10.25673/70798
- URN
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urn:nbn:de:gbv:3:1-787356
- Letzte Aktualisierung
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27.10.2023, 09:09 MESZ
Objekttyp
- Verordnung ; Monografie
Entstanden
- [S.l.] , 1711