Amtsdruckschrift | Monografie | Verordnung
Vndergerichts Ord=||nung des Ertzstiffts || Meyntz/ inn welcher gantz fleissig angezeigt/ wie vnd wel=||cher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts/|| auch andern Vndergerichten/ in Recht gehandelt/|| vnd procediert werden soll vnd mag: Schuldtheyssen/|| ... vnd andern ... || fast dienstlich ... jetzt || newlich gemeinem nutz zu gut gemacht/|| ... ||
- Alternative title
-
Untergerichtsordnung
Vndergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz inn welcher gantz fleissig angezeigt wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in Recht gehandelt vnd procediert werden soll vnd mag: Schuldtheyssen ... vnd andern ... fast dienstlich ... jetzt newlich gemeinem nutz zu gut gemacht ...
- Location
-
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, Berlin, Germany -- 4" Gp 18818
- VD 16
-
M 287
- Extent
-
XXVII Bl., Ill. (Holzschn.), 2
- Language
-
Deutsch
- Notes
-
P_Drucke_VD16
VD16 M 287
- Series
-
VD16 digital
- Creator
-
Daniel
- Published
-
Mainz : Behem, Kaspar , 1582
- Sponsorship
-
Deutsche Forschungsgemeinschaft
- PURL
- Last update
-
22.04.2025, 2:14 PM CEST
Data provider
Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz. If you have any questions about the object, please contact the data provider.
Object type
- Verordnung ; Amtsdruckschrift ; Monografie
Associated
- Daniel <Mainz, Erzbischof>
Time of origin
- Mainz : Behem, Kaspar , 1582
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![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/b2f441fa-61d6-45a6-a58a-26afc18bed71/full/!306,450/0/default.jpg)
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
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Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/514fb726-8b61-44a7-9f77-162eb447af61/full/!306,450/0/default.jpg)
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/2e2d15b6-7bc9-4789-b28e-4f6ba6d3cc4d/full/!306,450/0/default.jpg)
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich
![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/f349180a-8991-4f9e-9169-1274f3f42bb3/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/6f9ccd2f-3f62-4974-bb59-8b81d2ed7d1f/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz : inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/3a427e06-fbe4-47b5-9f12-3ddbea7ad174/full/!306,450/0/default.jpg)
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![Vndergerichts ordnung des Ertzstiffts Meyntz : in[n] welcher gantz fleissig angezeygt/ wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt/ vnd procedirt werden soll vnd mag/ Schultheyßen/ Schöffen/ Richtern/ vn[d] andern so an Gerichten zuhandeln haben/ vast dienlich vn[d] behilfflich/ jetzt newlich gemeynem nutz zu gut gemacht/ geordent vnd auffgericht](https://iiif.deutsche-digitale-bibliothek.de/image/2/e504a3df-f071-47c3-a1ef-f3f027d5a1be/full/!306,450/0/default.jpg)